20.03.2012, 11:50
Eintragen?
Mit ABE wird nur noch nach Vorlage der ABE, der Einbaubestätigung durch eine Fachwerkstatt (die eine AU abnehmen darf) und ggf. einer nach dem Umbau gemachten AU (zum Nachweis der Funktionsfähigkeit der Abgasreinigungsanlage bei Einbau von Zusatzkatalysatoren) bei der Zulassungsstelle umgeschlüsselt und eingetragen.
Beim KLR fällt das mit der AU eigentlich weg, da der nur in der Kaltststartphase wirkt und die AU bei betriebwarmem Motor gemacht wird.
Leider steht das mit drr AU oft in den Einbaubescheinigungen, so dass man die AU doch vorlegen muss.
Ab 2008 werden nur noch Nachrüstsysteme mit ABE steuerlich anerkannt bzw. bei der Zulassungsstelle umgeschlüsselt und keine Systeme mehr die nur ein Teilegutachten haben.
Mit ABE wird nur noch nach Vorlage der ABE, der Einbaubestätigung durch eine Fachwerkstatt (die eine AU abnehmen darf) und ggf. einer nach dem Umbau gemachten AU (zum Nachweis der Funktionsfähigkeit der Abgasreinigungsanlage bei Einbau von Zusatzkatalysatoren) bei der Zulassungsstelle umgeschlüsselt und eingetragen.
Beim KLR fällt das mit der AU eigentlich weg, da der nur in der Kaltststartphase wirkt und die AU bei betriebwarmem Motor gemacht wird.
Leider steht das mit drr AU oft in den Einbaubescheinigungen, so dass man die AU doch vorlegen muss.
Ab 2008 werden nur noch Nachrüstsysteme mit ABE steuerlich anerkannt bzw. bei der Zulassungsstelle umgeschlüsselt und keine Systeme mehr die nur ein Teilegutachten haben.
Greetz
TOM (Ungekrönter Tippfehler- und Editierkönig )
TOM (Ungekrönter Tippfehler- und Editierkönig )