14.03.2012, 21:25
Hab ich schon öfter getan. Hier der Text:
Es ist und bleibt damit eine Rückleuchte und kein separater Sidemarker, von dem hier die Rede war, bevor Du Äpfel mit Birnen verglichen hast.
Gruß
Edgar
Zitat:Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.
Es ist und bleibt damit eine Rückleuchte und kein separater Sidemarker, von dem hier die Rede war, bevor Du Äpfel mit Birnen verglichen hast.
Gruß
Edgar