14.03.2012, 18:38
So neuester Stand:
Zollamt sagt, Zoll fällt nicht an,
Finanzamt sagt, gem. § 1b UStG fällt Umsatzsteuer im innergem. Erwerb nur bei Neufahrzeugen an., da das Fahrzeug älter als 6 Monate und mehr als 6000km gelaufen hat und es kein gewerblicher Kauf/ Verkauf ist, so dann keine Umsatzsteuer fällig ist.
Bzgl. Euro 5 etc, danke für den Hinweis, werde ich gleich morgen mit der Zulassungstelle klären.
Beste freundliche Grüße
Stefan
Zollamt sagt, Zoll fällt nicht an,
Finanzamt sagt, gem. § 1b UStG fällt Umsatzsteuer im innergem. Erwerb nur bei Neufahrzeugen an., da das Fahrzeug älter als 6 Monate und mehr als 6000km gelaufen hat und es kein gewerblicher Kauf/ Verkauf ist, so dann keine Umsatzsteuer fällig ist.
Bzgl. Euro 5 etc, danke für den Hinweis, werde ich gleich morgen mit der Zulassungstelle klären.
Beste freundliche Grüße
Stefan