14.03.2012, 03:08
Zitat:Original von MrGreenGenau davon rede ich auch. Sidemarker, also leuchten die zur Seite leuchten. Zur Veranschaulichung, ein BMW E60 Facelift:
Zitat:Original von Eckoman
Hintere Sidemarker dürfen auch in der EU rot leuchten - sofern sie mit den Rücklichtern verbunden sind. So wie sie das bei vielen Neuwagen von BMW, Mercedes & Co. auch schon machen.
Dann sind es aber Rücklichter. Hier ist von Sidemarkern die Rede ....
Steht übrigens auch im obig zitierten Gesetzestext, §51a StVZO:
Zitat:(6) Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m - ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, - müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.
2012 Cadillac CTS-V Sedan, M6