20.01.2012, 20:27
Mein TÜV-Prüfer würde mir eine nachgerüstete Gas-Anlage eintragen.
Prinzipiell sind Umbauten die der Sicherheit oder dem Umweltschutz dienen abnahmefähig.
Also z. Bsp. nachrüsten von Sicherheitsgurten, Umbau von Trommel- auf Scheibenbremse oder von Einkreis- auf Zweikreisbremsanlage. Da sich mit LPG die Abgaswerte verbessern ist auch eine Gasanlage eintragungsfähig.
Prinzipiell sind Umbauten die der Sicherheit oder dem Umweltschutz dienen abnahmefähig.
Also z. Bsp. nachrüsten von Sicherheitsgurten, Umbau von Trommel- auf Scheibenbremse oder von Einkreis- auf Zweikreisbremsanlage. Da sich mit LPG die Abgaswerte verbessern ist auch eine Gasanlage eintragungsfähig.