19.01.2012, 11:16
Hallo C3 Gemeinde,
wie sicherlich bekannt, hat sich in 2012 die Voraussetzung zur Erteilung des H-Kennzeichens geändert.
Das betrifft u.a. auch die Farbwahl des anstehenden Oldtimers. Bei sehr enger Auslegung heißt es, nur die ab Werk bei diesem Modell lieferbare Farbkombination historisch korrekt ist und nur dies führt dann zur Erteilung des H-Kennzeichens. Deshalb bin ich häufig verwundert, wenn bei einer C3 die zur H-Kennzeichenabnahme steht, oft sehr eigenwillig Farbkombinationen bei der Restaurierung gewählt werden, die sicherlich nicht immer historisch korrekt sind.
In diesem Zusammenhang zwei Fragen hierzu an die Fachleute im Forum:
Das eine lila Sternlack generell ab Werk nicht lieferbar war ist noch klar, aber was ist mit "normalen" Farben wie schwarz, dunkelblau, gelb etc. die nur in bestimmten Modelljahren der C3 ab Werk nicht zu bestellen waren, bei einer C3 aber grundsätzlich durchaus möglich waren. Sind dann diese Fahrzeuge - bei strenger Auslegung des H-Kennzeichen-Prüfers - auch nicht historisch korrekt, da gerade in diesem Modelljahr kein z.B. gelb lieferbar war?
Was ist mit bereits erteilten H-Kennzeichen mit einer C3 z.B. mit weißem Permuttlack, den es def. nicht ab Werk gab? Aberkennung H-Kennzeichen möglich?
Gruß
Andreas
wie sicherlich bekannt, hat sich in 2012 die Voraussetzung zur Erteilung des H-Kennzeichens geändert.
Das betrifft u.a. auch die Farbwahl des anstehenden Oldtimers. Bei sehr enger Auslegung heißt es, nur die ab Werk bei diesem Modell lieferbare Farbkombination historisch korrekt ist und nur dies führt dann zur Erteilung des H-Kennzeichens. Deshalb bin ich häufig verwundert, wenn bei einer C3 die zur H-Kennzeichenabnahme steht, oft sehr eigenwillig Farbkombinationen bei der Restaurierung gewählt werden, die sicherlich nicht immer historisch korrekt sind.
In diesem Zusammenhang zwei Fragen hierzu an die Fachleute im Forum:
Das eine lila Sternlack generell ab Werk nicht lieferbar war ist noch klar, aber was ist mit "normalen" Farben wie schwarz, dunkelblau, gelb etc. die nur in bestimmten Modelljahren der C3 ab Werk nicht zu bestellen waren, bei einer C3 aber grundsätzlich durchaus möglich waren. Sind dann diese Fahrzeuge - bei strenger Auslegung des H-Kennzeichen-Prüfers - auch nicht historisch korrekt, da gerade in diesem Modelljahr kein z.B. gelb lieferbar war?
Was ist mit bereits erteilten H-Kennzeichen mit einer C3 z.B. mit weißem Permuttlack, den es def. nicht ab Werk gab? Aberkennung H-Kennzeichen möglich?
Gruß
Andreas
AN