02.01.2012, 17:25
Ja, das ist auch falsch. Wenn das Fzg ins EWG-Ausland verkauft wird, sollte das COC dabei sein, aus den genannten Gründen.
Das COC, oder auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung ist ein Dokument wie der KFZ-Brief. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Zulassungsstelle einzieht. Schreib´ dazu mal bitte was zu den Umständen.
Bei einer Finanzierung oder Leasing möchten manche Banken z.B. auch das COC zusammen mit dem Brief als Sicherheit.
Das COC, oder auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung ist ein Dokument wie der KFZ-Brief. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Zulassungsstelle einzieht. Schreib´ dazu mal bitte was zu den Umständen.
Bei einer Finanzierung oder Leasing möchten manche Banken z.B. auch das COC zusammen mit dem Brief als Sicherheit.
Gruß
Martin
Martin