02.01.2012, 17:13
Das COC-Dokument ist die Übereinstimmungserklärung, um das Fzg im gesamten EWG-Raum zulassen zu können. Seit einigen Jahren ist vorgeschrieben, dass es mit den anderen Neuwagenunterlagen (in D Zulassungsbestimmung) mit übergeben werden muss (seit ca. 2003!?, Datum weiß ich nicht genau).
Bei Verlust erhältst du eine neue Ausfertigung beim Fzg-Hersteller.
Ich habe hier im Forum aber auch schon gelesen, dass der Tüv ein ähnliches Dokument ausstellen kann!? Dies aber unter Vorbehalt.
Dass es bei Zulassung eingezogen wird, ist übrigens falsch! Es ist ein Dokument wie die Zulassungsbestimmung bzw Kfz-Brief!
Bei Verlust erhältst du eine neue Ausfertigung beim Fzg-Hersteller.
Ich habe hier im Forum aber auch schon gelesen, dass der Tüv ein ähnliches Dokument ausstellen kann!? Dies aber unter Vorbehalt.
Dass es bei Zulassung eingezogen wird, ist übrigens falsch! Es ist ein Dokument wie die Zulassungsbestimmung bzw Kfz-Brief!
Gruß
Martin
Martin