31.12.2003, 16:01
Ihr geht bei der Diskussion um die Kennzeichen zum Teil von leicht falschen Voraussetzungen aus.
Das Kennzeichen von Auto-Becker z.B. an seinem F50 habe ich auch gesehen.
Das ist ganz einfach eine Klebefolie gewesen, ohne jeden Stempel oder sonstwas.
Jetzt dürft Ihr aber nicht glauben, dass das amtlich zugeteilt worden ist, von wegen Korruption, Mafia, Promi-Bonus, Vitamin A - E12 oder ähnliches.
Das ist ganz einfach eine Ordnungswidrigkeit der folgenden Art:
"Sie führten ein Fahrzeug, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach."
Dieses Verbrechen wird mit einem Verwarnungsgeld von € 10,- (in Worten: zehn) geahndet.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog-online.de/Ta...atalog.pdf Seite 334
That's all!
Also Mini-, Midi- oder Maxi-Klebekennzeichen auf die C1-6 draufmachen und immer einen Zehner im Staufach für den Fall der Fälle; und wenn man eben Auto-Becker heisst, wird man halt nicht angehalten - schützt aber auch nicht vor der Insolvenz.
mit klebendem Gruß
JR
Das Kennzeichen von Auto-Becker z.B. an seinem F50 habe ich auch gesehen.
Das ist ganz einfach eine Klebefolie gewesen, ohne jeden Stempel oder sonstwas.
Jetzt dürft Ihr aber nicht glauben, dass das amtlich zugeteilt worden ist, von wegen Korruption, Mafia, Promi-Bonus, Vitamin A - E12 oder ähnliches.
Das ist ganz einfach eine Ordnungswidrigkeit der folgenden Art:
"Sie führten ein Fahrzeug, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach."
Dieses Verbrechen wird mit einem Verwarnungsgeld von € 10,- (in Worten: zehn) geahndet.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog-online.de/Ta...atalog.pdf Seite 334
That's all!
Also Mini-, Midi- oder Maxi-Klebekennzeichen auf die C1-6 draufmachen und immer einen Zehner im Staufach für den Fall der Fälle; und wenn man eben Auto-Becker heisst, wird man halt nicht angehalten - schützt aber auch nicht vor der Insolvenz.
mit klebendem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!