06.09.2011, 15:02
Hi,
würde ich der Werkstatt überlassen.
Mängelrüge bzgl. des nun vorhandenen Mangels und dazu die Aufforderung den Mangel zu beseitigen.
Was die dann machen müssen kann Dir erst mal egal sein.
würde ich der Werkstatt überlassen.
Mängelrüge bzgl. des nun vorhandenen Mangels und dazu die Aufforderung den Mangel zu beseitigen.
Was die dann machen müssen kann Dir erst mal egal sein.