05.09.2011, 19:35
Das HUD der C6 wurde nach einem Jahr geändert. Zunächst konnte es nur bis 299km/h anzeigen. Die EU C6 hat zudem eine Tachovoreilung von 6%. Diese liegt nur im Geschwindigkeitsmesser. Ändert man also den Abrollumfang im Motorsteuergerät, bekommen alle anderen Steuergeräte die falsche Geschwindigkeit mitgeteilt, inklusive dem Wegstreckenzähler. Dieser würde dann 6% zu wenig anzeigen, was einer strafbaren Tachomanipulation gleichkommt. Insofern ist eine solche Korrektur üebr den Abrollumfang nicht zulässig. Außerdem kann dann das ESP usw. nicht optimal arbeiten.