30.08.2011, 23:15
Oldirty: ich bn mir nicht sicher ob die werks-garantie wirklich verfällt. so wie ich gelesen habe kannst du einfach nur in dem land, für welches das auto gebaut wurde (vielleicht auch kontinent), garantieansprüche stellen.
vielleicht könntest du das auto in einem garantiefall wieder nach usa verfrachten und dann die garantieansprüche geltend machen. ob sich das dann rechnet ist natürlich eine andere frage.
es muss aber so sein dass du aus der schweiz keine garantieansprüche bei einem us-import (auch wenn er von einem händler abgewickelt wird) geltend machen kannst. daher bieten ja auch alle mir bekannten importeure eine "versicherung" an, mit welcher sie dann die garantie übernehmen. die lassen sich die importeure natürlich auch den einen der anderen franken kosten.
ich ahbe noch kurz eine andere frage. wenn ich nun einen bekannten hätte der mir eine corvette in den usa kauft, das auto auf seinen namen kurz einlöst und es mir dann weiterverkauft (natürlich stark unter preis) dann müsste ich ja bei der einfuhr in die schweiz den autozoll sowie die mwst nur auf dem betrag bezahlen den ich fürs auto bezahlt habe. richtg ?
wenn mein bekannter mir also die corvete für 65'000$ kauft, die ein paar tage auf seinen namen eingelöst hat, dieselbe corvette dann für 40'000$ an mich verkauft dann müsste ich für 15'000$ weniger auotsteier und mehrwertsteuer bezahlen, richtig ?
weiss jemand ob das überhaupt gehen würde und ob es da irgendwelche regelungen gibt ? schein mir gerade ein bisschen zu einfach denn im grunde könnte er mir ja dann das auto auch zum freundschaftspreis von 1$ veraufen. so könnte man eine menge auto und mwst steueren bezahlen.
gut villeicht ist das jetz ne grauzone oder aber es spielt irgendie der eurotax wert eine rolle um das ganze vorzubeugen.
danke fürs feedback
vielleicht könntest du das auto in einem garantiefall wieder nach usa verfrachten und dann die garantieansprüche geltend machen. ob sich das dann rechnet ist natürlich eine andere frage.
es muss aber so sein dass du aus der schweiz keine garantieansprüche bei einem us-import (auch wenn er von einem händler abgewickelt wird) geltend machen kannst. daher bieten ja auch alle mir bekannten importeure eine "versicherung" an, mit welcher sie dann die garantie übernehmen. die lassen sich die importeure natürlich auch den einen der anderen franken kosten.
ich ahbe noch kurz eine andere frage. wenn ich nun einen bekannten hätte der mir eine corvette in den usa kauft, das auto auf seinen namen kurz einlöst und es mir dann weiterverkauft (natürlich stark unter preis) dann müsste ich ja bei der einfuhr in die schweiz den autozoll sowie die mwst nur auf dem betrag bezahlen den ich fürs auto bezahlt habe. richtg ?
wenn mein bekannter mir also die corvete für 65'000$ kauft, die ein paar tage auf seinen namen eingelöst hat, dieselbe corvette dann für 40'000$ an mich verkauft dann müsste ich für 15'000$ weniger auotsteier und mehrwertsteuer bezahlen, richtig ?
weiss jemand ob das überhaupt gehen würde und ob es da irgendwelche regelungen gibt ? schein mir gerade ein bisschen zu einfach denn im grunde könnte er mir ja dann das auto auch zum freundschaftspreis von 1$ veraufen. so könnte man eine menge auto und mwst steueren bezahlen.
gut villeicht ist das jetz ne grauzone oder aber es spielt irgendie der eurotax wert eine rolle um das ganze vorzubeugen.
danke fürs feedback