19.08.2011, 22:32
Zitat:Original von jeepfürst
es geht mir eigentlich darum ob ich das beantworten muß. ich könnte natürlich auch sagen das kann ich nicht sagen weil es meiner beruflichen schweigepflicht unterliegt.
Aber das ist nicht so schon wie die gegenfrage aufgrund welcher Rechtsgrundlage ich diese Frage beantworten muß.
wär halt schon zu wissen ob man im Recht ist.
Herbert
Lesen hilft. Hab ich oben doch schon beantwortet. NEIN
Zitat:Original von Andre.E
Sofern kein begründeter Verdacht besteht (welcher seinerseits von der Polizei zu begründen ist) musst du nicht antworten.
Gruß
Andre
Das ist der größte Unsinn.
Gruß
Edgar