Zitat:Original von Maseratimerlin
Behörden und ihre Willkür eben ....
Ich habe in einem Bußgeldverfahren kürzlich mal wieder eine Bußgeldstelle darauf
hingewiesen, daß das angewandte Abstandsmeßverfahren verfassungswidrig
sei und gefragt, warum sie dennoch einen Bußgeldbescheid erlassen hätten.
Dann haben sie das Verfahren ganz schnell eingestellt. Das hätte man auch ohne
meinen Hinweis wissen müssen, aber sie versuchen es eben mal.
Na ja, die meisten Betroffenen zahlen ja auch ohne Murren, da geht das schon.
Zitat:Original von HGW
Grund: Kennzeichen muß auf Radarfotos erkennbar und lesbar sein.
Jetzt hab' ich es verstanden.
Deshalb brauchen Motorräder nur hinten ein Kennzeichen, vor Radarfallen werden die immer umgedreht, damit das Schild lesbar ist.
Zitat:Original von Maseratimerlin
Behörden und ihre Willkür eben ....
Ich habe in einem Bußgeldverfahren kürzlich mal wieder eine Bußgeldstelle darauf
hingewiesen, daß das angewandte Abstandsmeßverfahren verfassungswidrig
sei und gefragt, warum sie dennoch einen Bußgeldbescheid erlassen hätten.
Dann haben sie das Verfahren ganz schnell eingestellt. Das hätte man auch ohne
meinen Hinweis wissen müssen, aber sie versuchen es eben mal.
Na ja, die meisten Betroffenen zahlen ja auch ohne Murren, da geht das schon.
Bei Motorrädern ist ein vorderes Kennzeichen sinnlos, weil der Fahrer mit Helm nicht sicher festgestellt und für die Geschwindigkeitsübertretung herangezogen werden kann.
Das Gleiche gilt für Trikes und Quads. Trotzdem müssen Quads grundsätzlich und Trikes je nach Zulassungsstelle inzwischen auch vorne bekennzeichnet sein.
Ich wurde mit dem Quad auch mal geblitzt. Aber auf eine Zustellung wurde gleich verzichtet. Wegen Helm und geschlossenem Visir hätte man nicht nachweisen können, wer gefahren ist.
Bei Motorrädern ist ein vorderes Kennzeichen sinnlos, weil der Fahrer mit Helm nicht sicher festgestellt und für die Geschwindigkeitsübertretung herangezogen werden kann.
Das Gleiche gilt für Trikes und Quads. Trotzdem müssen Quads grundsätzlich und Trikes je nach Zulassungsstelle inzwischen auch vorne bekennzeichnet sein.
Ich wurde mit dem Quad auch mal geblitzt. Aber auf eine Zustellung wurde gleich verzichtet. Wegen Helm und geschlossenem Visir hätte man nicht nachweisen können, wer gefahren ist.
viele Grüße
Anke
Ich kann nicht ganz glauben, dass der Helm die amtliche Begründung für das fehlende vordere Kennzeichen bei Motorrädern sein soll.
Fahr' mal mit dem Auto ein paar mal mit Helm über eine rote Ampel und gib' dann zu Protokoll, dass du dich als Halter nicht erinnern kannst wer gefahren ist. Meines Wissens führst du dann ziemlich schnell ein Fahrtenbuch, um dein Erinnerungsvermögen zu unterstützen.
Nein, sollte auch nicht die amtliche Begründung für das vorne fehlende Kennzeichen sein, sondern vielmehr den Unsinn eines vorderen Kennenzeichens an Fahrzeugen, die mit Helm zu führen sind, aufzeigen.