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ab wann wird ein kleiner LKW auch als LKW versteuert?
#21
So, das Finanzamt mag mich anscheinend nicht, er war zwar sehr nett, meinte aber, dass in naher Zukunft alle kleinen LKW-Fahrer sich warm anziehen müssten. Angeblich sind bundesweit alle Finanzämter dazu aufgerufen worden, alle Kleinlaster nach den Kriterien zu prüfen, Ermessenssache gäbe es nicht mehr...

Es sieht folgendermassen aus:
Der Pick Up hat ein Leergewicht von 2190 kg. Ein zulässiges Gesamtgewicht von 2812 kg, also eine Gesamtnutzlast von 622 kg.
Da es ein 6-Sitzer ist, werden pro Person 75 kg abgezogen, also 450 kg. Da eine AHK dran ist, werden nochmal 150 kg abgezogen, also insgesamt 600 kg. Bleiben noch 22 kg für die Ladefläche. Das Finanzamt geht also grundsätzlich davon aus, dass ich immer mit 6 Personen und Anhänger fahre.
Das Finanzamt verlangt aber mindestens 20% vom zulässigen Gesamtgewicht als reine Nutzlast, also die 600 kg an Passagiere und AHK + 563 kg = 1163 kg Gesamtnutzlast.

Im Grunde müsste ich eine Auflastung auf 3490 kg haben, damit ich eine LKW-Zulassung bekomme. Mit Büsching wurde telefoniert, die bieten ein Airlift-System für knapp 400,- Euro an und dann würde man ca. 200 - 400 kg Auflastung bekommen, damit wäre mir nicht geholfen, sonst müsste ich meine Rücksitzbank mit Gurtverankerung, etc. rausbauen...

Kennt irgendjemand von Euch einen guten TÜV oder sonstiges, der auf einen 1992 Chevrolet C1500 Pick Up eine Auflastung auf 3490 kg machen würde? Ein verstärktes Blattfedersystem ist sogar schon eingebaut.
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#22
Hallo, die vom Finanzamt lassen sich auch immer was Neues einfallen.

Nach diesen Richtlinien hätte es mein Dodge glaube ich auch nicht
zum LKW geschafft, aber das hat sich für mich jetzt ja sowieso erledigt.
Obwohl man das jetzt auch noch mal probieren könnte, wenn von
Lange der Kabine und Ladefläche keine Rede mehr ist, könnte man das
ja auch noch mal versuchen. Augenrollen

Hast du dich denn mal beim Tüv erkundigt, welche Voraussetzungen
oder Umbauten für eine Auflastung überhaupt vorhanden sein müssen?
Ich meine zumindest, daß das früher ohne technische Änderungen ging.
Bei meinem Vor-Vorgänger, einem Chevi 2500, der 3800 kg Gesamtgewicht
hatte, mussten wir sogar ablasten auf 3490 kg, damit man schneller als 80
fahren konnte. Das ging auch ohne jede technische Änderung.

Einen Tüv kenne ich leider nicht, und unser Amischrauber Matthias ist
im Moment irgendwie von der Bildfläche.... closed


Berichte mal weiter, Grüße vom Tommy
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#23
das schlimme ist ja auch noch: Mein 1992 Chevy hat einen geregelten Katalysator im alten Brief steht auch Otto 51, aber im neuen Brief steht einfach nur 0. Somit habe ich gar kein Kat und soll 1480,- Euro bezahlen haarsträubend
Wenn er wenigstens Euro1 eingetragen hätte... Aber Umrüstung auf Euro2 gibts anscheinend ja auch nicht mehr.

Ich habe sowohl Dekra als auch TÜV Nord angeschrieben, sobald ich eine Antwort habe, sag ich Bescheid.
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#24
Soooo, nach langen hin und her habe ich nun die LKW-Zulassung beim Finanzamt durch. Gestern abend habe ich mein Steuerbescheid bekommen, 198,- Euro im Jahr. Was ich gemacht habe:

Ich habe das Fahrwerk hinten verstärkt und der TÜV hat mein zulässiges Gesamtgewicht auf 3,25 T. erhöht. Das reichte dem Finanzamt nicht, somit habe ich die Rücksitzbank ausgebaut und beim TÜV als 3-Sitzer eintragen lassen. Jetzt ist das FA zufrieden.

Also wer sich überlegt, einen Pick Up zu kaufen, der sollte damit rechnen, nach PKW versteuert zu werden. Ist nicht nur bei unserem Landkreis so, auch in anderen LK wird jetzt so entschieden, ist wohl relativ neu.

Gruß
Jens
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#25
Zitat:Original von Camaro WS6
Der Pick Up hat ne Zuladung von 650 kg. Er ist als 6 Sitzer eingetragen, sprich 6 X 75 kg = 450 kg. Dann hat er noch ne AHK, nochmal 150 kg abgezogen. Sind insgesamt 600 kg. Bleibt also für die Zuladung auf der Ladefläche noch 50 kg. Somit kein LKW. Es müssten rein für die Zuladung mind. 20-30 % Vom Gesamtgewicht sein. Sprich also mindestens 562 kg...

schön, dass in Deutschland bald ALLES reglementiert ist.
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#26
Zitat:Original von Camaro WS6
So, das Finanzamt mag mich anscheinend nicht, er war zwar sehr nett, meinte aber, dass in naher Zukunft alle kleinen LKW-Fahrer sich warm anziehen müssten. Angeblich sind bundesweit alle Finanzämter dazu aufgerufen worden, alle Kleinlaster nach den Kriterien zu prüfen, Ermessenssache gäbe es nicht mehr...

Wertverfall der Fahrzeuge vorprogrammiert. ich verstehe nie warum sowas nicht NUR für neue Fahrzeuge gilt.
Man kauft etwas für seine Firma hinsichtlich geltenden Rechts, kalkuliert es für sich durch, und wird dann plötzlich durch solche Änderungen richtig schön verars.cht.
Mich betrifft es zwar nicht, trotzdem regt es mich etwas auf, weil es schlichtweg wieder mal nach Abzocke stinkt.
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#27
Um hier mal alle auf den Boden der Realität zu holen. Bei Finanzbehörden gibt es keine klare Linie, außer nach dem Motto verfahren :"Wir machen was wir wollen und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht passt, dann soll er eben klagen"!
Was eben noch richtig war ist im nächsten Momet falsch.

Ich habe zur Zeit richtigen Stress mit dem FA. Was da abläuft ist reine Willkür.

Der Gipfel war nun eine (selbst vom FA eingeräumte falsche, zu hohe Ekst.-Forderung). Obwohl wir vorsorglich Einspruch einlegten und alle Beamten nun mündlich bestätigten es sei alles ok, wurden 15000 Euro abgebucht. Nun warte ich seit 20 Tagen auf die Rückzahlung. Auf meine Frage ob mir das FA den Zinsverlust ersetzt, gab es lapidar zur Antwort ich müsse schon klagen wenn ich Schadenersatz wolle.

Fazit. Das FA fügt mir einen Schaden zu, dieses auch schuldhaft, aber einen Schadenersatz gibt es nicht. Das ist halt so.

Geil, da könnte ich zum Terroristen werden. Knüppel
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#28
Zitat:Original von Seapilot
Um hier mal alle auf den Boden der Realität zu holen. Bei Finanzbehörden gibt es keine klare Linie, außer nach dem Motto verfahren :"Wir machen was wir wollen und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht passt, dann soll er eben klagen"!
Was eben noch richtig war ist im nächsten Momet falsch.

Ich habe zur Zeit richtigen Stress mit dem FA. Was da abläuft ist reine Willkür.

Der Gipfel war nun eine (selbst vom FA eingeräumte falsche, zu hohe Ekst.-Forderung). Obwohl wir vorsorglich Einspruch einlegten und alle Beamten nun mündlich bestätigten es sei alles ok, wurden 15000 Euro abgebucht. Nun warte ich seit 20 Tagen auf die Rückzahlung. Auf meine Frage ob mir das FA den Zinsverlust ersetzt, gab es lapidar zur Antwort ich müsse schon klagen wenn ich Schadenersatz wolle.

Fazit. Das FA fügt mir einen Schaden zu, dieses auch schuldhaft, aber einen Schadenersatz gibt es nicht. Das ist halt so.

Geil, da könnte ich zum Terroristen werden. Knüppel

Das schlimmste ist dann wohl dieses Gefühl der Ohnmacht dabei.
stell dir mal vor dein Konto hätte aufgrund dieser falschen Forderung keine Deckung gehabt. Dann wäre es noch (automatisiert) gesperrt worden und dann hättest Du richtig Spass gehabt wenn deine Überweisungen/Daueraufträge von dem Konto nicht mehr rausgegangen wären.
Wie lange dann die ENTsperrung des Kontos seitens des Finanzamtes dauert, davon kann Dir ein Bekannter von mir ein Lied singen.
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#29
No ne geile Aussage als 2 uncharmate Damen bei mir eine Betriebsprüfung machten." Ne Corvette fahren Sie? Die nutzen sie natürlich privat!" Ich, " ne ist beruflich, hab noch 4 weitere Fahrzeuge die ich privat nutze!" Darauf die beiden Tussen. "Wozu brauchen Sie 5 Fahrzeuge?" Auf meine Frage was dies das FA angeht kam keine Antwort. Mein akribisch geführtes Fahrtenbuch wurde pauschal verworfen weil die Tussen Orte meiner Tätigkeit nicht kannten. Geil oder?

Ich bin soweit mich darauf zu freuen in 10 Jahren dieses eigentlich schöne Land zu verlassen. Fühle mich hier von Behörden und Ämtern schlichtweg verarscht.
Mit der PKW als LKW-Zulassung hatte ich schon vor 20 Jahren so meinen Spaß mit dem FA.

Diese ganze Schei..... steht mir bis oben hin. Wenn es wenigstens eine klare Linie gäbe. Aber nein so wie der Herr Beamte gerade drauf ist wird entschieden. Und wenn es Dir nicht passt....... dann klage doch. Müssten diese Amtsschimmel für jeden verlorenen Prozess persönlich geradestehen würden sie wohl etwas sensibler agieren.
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