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Die Regularien der ZulBehörden haben sich kürzlich geändert - seitdem sollen/wollen/dürfen die keine roten Blinker hinten mehr erlauben... (So hatte ich's verstanden.)
Frage ist nur, wie sieht's mit Bestandsschutz aus (sollte, meine ich, gegeben sein) und (und DAS poppt hier ja immer wieder auf) "wie bekomm' ich's trotzdem hin"!
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Ich denke man kann nur auf einen verständnissvollen Prüfer hoffen.
O-Text meines Prüfers: An so einem Auto kann man doch keine zusätlichen Blinker anschrauben, wie sieht das denn aus!!!!
Irgendwo hat er einen Vermerk gemacht "nicht geprüft" damit war es erledigt.
Gruß und viel Glück
Frank
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Zitat:rote blinker sind nach neuestem zulassungsrecht ab dem 1.1.1970 verboten
Das stimmt so nicht ganz. Die Regelung ist nicht neu, sondern aus dem Jahre 1969!!!
Nur hat sie kaum jemand angewandt. Seit ca. 2-3 Jahrenahren ist das anders und die TÜVler haben von "ganz oben" eine klare Ansage bekommen, diese Vorschriften jetzt umzusetzen.
Wer vorher rote Blinker eingetragen hatte, der wird sie in den meisten Fällen auch behalten dürfen.
Auch wenn ein Graukittel für ein neueres Fahrzeug rote Blinker einträgt, kann es sein, dass der nächste sie wieder austrägt.
Mein Bekannter vom TÜV Rheinland begründete das mit dem Überhandnehmen der roten Blinker. In Köln fahren dutzende neuerer Porsche mit amerikanischen Rückleuchten, somit auch roten Blinker rum. Irgendwann hat dann jeder Exekutive die Faxen dicke, wenn es so Überhand nimmt. So soll es gewesen sein...
Also: Es wird nicht einfacher, eher das Gegenteil.
Der oben zitierte Bekannte läßt mir mit augenzudrücken auch moderne (amerikanische) Autos mit roten Blinkern durch die Hauptuntersuchung bzw. Vollabnahme. Nur eintragen tut er die Situation auch nicht mehr.
Er sagt, wenn ich mit so einem Auto in eine Kontrolle käme, und die Polizei, die durchaus über die Lage informiert ist, es unbedingt wissen lassen wolle, er behaupten müßte, dass zu Zeiten der Untersuchung das Auto mit gelben Blinkern vorgeführt worden wäre.
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Zitat:Original von Frank the Judge
Er sagt, wenn ich mit so einem Auto in eine Kontrolle käme, und die Polizei, die durchaus über die Lage informiert ist, es unbedingt wissen lassen wolle, er behaupten müßte, dass zu Zeiten der Untersuchung das Auto mit gelben Blinkern vorgeführt worden wäre.
deswegen auch die Bemerkung meines Prüfers "nicht geprüft" damit er quasi aus dem Schneider ist. Eingetragen sind die bei meiner Vette auch nicht. Ich hoffe dieser Mensch ist noch ein paar Jahre bei der örtlichen Prüfstelle damit ich dort immer wieder hinfahren kann.
Gruß
Frank
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Der TÜV ist ja weniger das problem, nur die Blaumänner auf der Straße können Ärger bereiten.
Auch wenn ich die gefahr bei einem alten Ami für deutlich geringer erachte als bei einem neuen Golf oder Porsche.
Zitat:In Köln fahren dutzende neuerer Porsche mit amerikanischen Rückleuchten, somit auch roten Blinker rum
wieder ein grund mehr, die nicht zu mögen
Frank
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Zitat:Original von Frank the Judge
Zitat:rote blinker sind nach neuestem zulassungsrecht ab dem 1.1.1970 verboten
Das stimmt so nicht ganz. Die Regelung ist nicht neu, sondern aus dem Jahre 1969!!!
Nur hat sie kaum jemand angewandt. Seit ca. 2-3 Jahrenahren ist das anders und die TÜVler haben von "ganz oben" eine klare Ansage bekommen, diese Vorschriften jetzt umzusetzen.
Wer vorher rote Blinker eingetragen hatte, der wird sie in den meisten Fällen auch behalten dürfen.
Auch wenn ein Graukittel für ein neueres Fahrzeug rote Blinker einträgt, kann es sein, dass der nächste sie wieder austrägt.
Mein Bekannter vom TÜV Rheinland begründete das mit dem Überhandnehmen der roten Blinker. In Köln fahren dutzende neuerer Porsche mit amerikanischen Rückleuchten, somit auch roten Blinker rum. Irgendwann hat dann jeder Exekutive die Faxen dicke, wenn es so Überhand nimmt. So soll es gewesen sein...
Also: Es wird nicht einfacher, eher das Gegenteil.
Der oben zitierte Bekannte läßt mir mit augenzudrücken auch moderne (amerikanische) Autos mit roten Blinkern durch die Hauptuntersuchung bzw. Vollabnahme. Nur eintragen tut er die Situation auch nicht mehr.
Er sagt, wenn ich mit so einem Auto in eine Kontrolle käme, und die Polizei, die durchaus über die Lage informiert ist, es unbedingt wissen lassen wolle, er behaupten müßte, dass zu Zeiten der Untersuchung das Auto mit gelben Blinkern vorgeführt worden wäre.
hi frank,
die regelung ist im §54stvzo und besagt das "vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig" sind.
via ausnahmeregelung / einzelgenehmingung konnten bis 1997 rote blinker regulär eingetragen werden, auch bei neufahrzeugen. jedoch wurde noch fast 10 jahre lang danach mit einzelgutachten rote blinker
ermöglicht, das ist nun aber seit 2-3 jahren definitiv vorbei, wie von dir geschildert.
gruss
Wie Original sind eigentlich noch restaurierte Fahrzeuge, die zu einem nicht unwesentlichen Teil aus chinesischen oder taiwanischen Reproteilen bestehen ?
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Ausnahmeregelungen sind nie Verordnungen und Gesetze und können deswegen jederzeit rückgängig bzw. entzogen werden. Das ist so wie mit der 07er Nummer.
Alles nicht so easy. Aber in Österreich ist es noch schlimmer.
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und das Problem sind einfach die vielen Hohlköppe die mit Ihren Schrottautos mit roter 07er Nummer rumgefahren sind, oder in diesem Falle die Porschidriver mit den roten Blinkerchen.
nur durch so einen Unfug sind andere die Leidtragenden und solche Gesetzte und Verordnungen werden gekippt.
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Zitat:Original von cocosisland
Dieses mit dem Kennzeichen kann selbst in ein und der selben Zulassungsstelle unterschiedlichsein, ist jedenfalls in BS so, Personen und Charme abhängig
Gruß Andreas
Jetzt werde ich fast rot...
Meine Vette ist seit 1990 in D, die Ausnahmegenehmigung wurde, obwohl nur im alten Brief eingetragen und nicht extra vorliegend, in den neuen übernommen. Bis auf gelbe ( statt rot ) Sidemarker hinten und nicht beleuchtete Blinker ( Verursacher war da aber der TÜV BS ) blieb das so wie 1990...
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
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