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hallo zusammen,
ich lasse mir heute unter meine c4, 84er, edelstahl targa mufflers mit durchgangsschalldämpfern montieren,
also keine sichtbaren endtöpfe.
zum tüv muss ich noch nicht, aber hat jemand eine ahnung, wie die polizei auf soetwas reagiert,
falls man mal angehalten wird?
gibts da probleme?
gruß,
andi
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Hallo Andi,
zuallererst verlierst Du die Betriebserlaubnis für das Auto, somit auch den Versicherungsschutz (sofern die Auspuffanlage keine ABE oder Gutachten hat).
Die Polizei ist da mit Sicherheit das kleinere Übel.
Aber wenn Du einen Unfall (auch unverschuldet) baust...
Gruss
Andreas
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Hallo Andi,
ist das eine KBD Anlage ??
Gruss
Frank
Black is Back
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du da fragst du mich was, hab ich aus zweiter Hand.
ist originalzubeör, gibts bei Mid America, ecklers, corvetteteile.de.................
auf dem bild ist die Anlage exakt abgebildet:
gibts da eventuell ne ABE oder Ähnliches?
Legal wärs mir schon lieber.
Gruß,
Andi
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Hallo Andi,
das dürfte laut Bild die KBD Anlage sein.
Die habe ich bei meiner Vette auch dran....und so wie ich meine Stevie auch.
Der Sound ist echt gut......ich war mit der Anlage beim normalen 2 Jahres TÜV...... Die Auspuffanlage hat den Tüv Prüfer nicht interessiert.
ein V8 muss halt ein bisschen blubbern
Gruss
Frank
Black is Back
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das ist die Antwort, die ich hören wollte
falls doch noch jemand ne Legalisierungsunterlage aus dem Hut zaubern kann, bitte melden.
Danke Frank,
Gruß,
Andi
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Also, es ist lediglich eine Ordungswidrigkeit, die, wenn sie von den Cop's überhaupt bemerkt wird, denn V 8 muss so klingen, ein paar Euros kostet. Den Versicherungsschutz verliert man wegen einer geänderten Auspuffanlage nicht. !!
Peter/Hamburg Nr.12
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danke jungs,
hatte schon schweißperlen auf der stirn.
bin gespannt, wie die sache klingt
gruß,
andi
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@Peter:
Das Thema wurde im Forum schon mal diskutiert:
"Allerdings habe ich vom TÜV (auf deren Homepage) eine andere Definition gefunden wann die Betriebserlaubniss erlischt. Dies sind drei Punkte:
1. Veränderungen an der Auspuffanlage die die Geräuschemissionen erhöhen (Wenn keine ABE vorhanden)
2. Bauliche Veränderungen am Fahrzeug die das Fahrzeug vom Grunde her umgestallten (z.b. ein Cabrio flexen)
3. Bauliche Veränderungen die andere Verkehrsteilnehmer gefährden. "
Kam damals von Jochen.
Gruss
Andreas
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Hallo ,
Zitat:Also, es ist lediglich eine Ordungswidrigkeit, die, wenn sie von den Cop's überhaupt bemerkt wird, denn V 8 muss so klingen, ein paar Euros kostet. Den Versicherungsschutz verliert man wegen einer geänderten Auspuffanlage nicht. !!
Den Ausführungen von´hubsi´ist nichts hinzuzufügen, aber ich wollte es nur nochmal deutlich zum Ausdruck bringen !!!
Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens oder der Geräuschemissionen ist mit der Erlöschung der BE verbunden, sowie den aufgeführten Problemen (Versicherungsschutz usw.)
Also keine ´Ordnungswiedrigkeit´ oder ´Kinkerlitzchen´, da geht es schon richtig zur Sache !
Ja, Ja ich weiß schon, ´wenn es denn erkannt wird´!
Aber man sollte sich schon im Klaren sein was man dar macht !
Selbst vor 20-Jahren mit der Mofa war das kein Kavaliersdelikt, da mußte ich schon vor den ´Kadi´!
Gruß, Jürgen
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