h-zulassung oder besser normal ??
#1
Big Grin 
FRAGE ????


Mercedes L 407 Diesel

7-sitzer

1.Hand – Technisches Hilfswerk – THW

***nur 47.300km!***

- OLDTIMER -


Das Auto ist im Dezember 30 Jahre alt geworden, ist also ein echter Oldtimer und darf darum ab sofort mit H-Kennzeichen bewegt werden. Er hat dafür ein neues TÜV-Oldtimergutachten und eine neue AU bekommen.


was für einschränkungen hat man wenn man den MB mit H-Kennzeichen fährt????
nutzung nur privat oder auch geschäftlich wie hoch ist der unterschied zur normalen versicherung (N-Kenzeichen ???)lohnt das sich ????

andere Tüv richtlinien?????

kann man sowas auch mit 07 bewegen dann aber wieder nicht jeden Tag und nicht gewerblich ..............


wär nett wenn ihr mir helfen würdet ...........

jogi ........... Knutsch Knutsch Knutsch


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autoteam-eppingen.de
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#2
Hallo Jogi,
ich würde ihn nicht mit H-Zulassung fahren. Das kostet nämlich 191 Euro pro Jahr an Steuern. Wenn er in den Papieren "LKW" stehen hat, wird er nach Gewicht besteuert. Ich schätze das Auto dann auf unter 120 Euro pro Jahr an Steuern.

Versichern kannst Du ihn natürlich als Oldtimer, da das wiederum sehr viel preiswerter ist als eine LKW-Versicherung. Es bleibt nur das kleine Problem, eine Versicherung zu finden, die Dir für das Auto einen Vertrag anbietet.
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#3
prüfe erst mal bei deiner Zulassungsstelle ob du überhaupt ein H-Kennzeichen bekommen kannst.
Obwohl du ein Oldtimergutachten hast, bedeutet "30 Jahre alt nicht gleich H-Kennzeichen"!!

Kurt
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#4
soweit ich weiss gibt es bei H zulassung allenfalls eine kilometerbeschränkung. meist liegt die zwischen 5000 und 10000 km im jahr. manche versicherungen sollen aber auch keine beschränkung haben.
ansonsten muss meist noch ein alltagsfahrzeug zur verfügung stehen.

eigentlich wars das und ist vermutlich uneingeschränkt empfehlenswert um steuern zu sparen.
Kevin Hallo
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#5
Er wurde von ehemals 4.600kg zulässigem Gesamtgewicht auf 3500kg abgelastet, die verbliebene Nutzlast beträgt noch 950kg. !!!!!!


Idee

jogi.........
autoteam-eppingen.de
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#6
Zitat:Versichern kannst Du ihn natürlich als Oldtimer, da das wiederum sehr viel preiswerter ist als eine LKW-Versicherung. Es bleibt nur das kleine Problem, eine Versicherung zu finden, die Dir für das Auto einen Vertrag anbietet.

tja wie kriegt man das raus ????????



jogi...........
autoteam-eppingen.de
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#7
Mit nem H - Kennzeichen hast du noch nen Vorteil: du darfst auf alle Fälle in die Umweltzonen fahren, was bei einem so alten LKW nicht immer gegeben ist...

Gruss, Bernd Hallo-gruen
Seek freedom and become captive of your desires. Seek discipline and find your liberty.
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#8
Zitat:Original von scheuerle
Zitat:Versichern kannst Du ihn natürlich als Oldtimer, da das wiederum sehr viel preiswerter ist als eine LKW-Versicherung. Es bleibt nur das kleine Problem, eine Versicherung zu finden, die Dir für das Auto einen Vertrag anbietet.

tja wie kriegt man das raus ????????

jogi...........

Frag Deinen freundlichen Versicherungsbetreuer. Großes Grinsen

Zum Thema Oldtimer und gewerbliche Nutzung hab ich was gefunden:

Aus der amtlichen Begründung zu § 21c StVZO:
Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass dieses als historisches Sammelstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturguts und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird.

Dazu schreibt die Kommentierung Hentschel, StVR, Rz. 2 zu § 21c StVZO:
Diese Einschränkungen sollen der Abgrenzung zu solchen Fahrzeugen dienen, die zwar "alt" sind, im Übrigen aber im Alltagsverkehr oder gar zu gewerblichen Zwecken benutzt werden (siehe Begründung VBl. 97 536). Fahrzeuge, die nur das Alterskriterium erfüllen, aber hauptsächlich als Verkehrsmittel eingesetzt werden, erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer nicht; für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Quelle: https://www.verkehrsportal.de/board/inde...opic=33361

Demnach würde sich die Zulassung als Oldtimer und die gewerbliche Nutzung ausschliessen.
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#9
naja, entweder hinfahren, oder anrufen....!?

eine mit dem obigen auszug verträglcihe gewerbliche nutzung wird zb bei nem oldtimerrestaurationsbetrieb auch für ein täglcih genutztes fahrzeug anzunehmen sein, bei nem getränkemarkt hingegen eher weniger... Augenrollen
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#10
Zitat:Demnach würde sich die Zulassung als Oldtimer und die gewerbliche Nutzung ausschliessen.
haarsträubend haarsträubend haarsträubend haarsträubend


wenn ich grad mal am fragen bin eine französische vette in deuschland anmelden tüv ???

was gibts da zu beachten ????


jogi.......
autoteam-eppingen.de
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