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Fahren mit rotem Kennzeichen
#1
Wer kennt sich in der Sraßenverkehrsordnung aus???

Ich möchte mein Fahrzeug nach Köln fahren, habe aber seit Juni 2006 kein TÜV mehr - Fahrzeug ist trotzdem angemeldet und steht seit fast 2 Jahren in der Garage rum.

Kann ich mit einem Überführungskennzeichen die Fuhre nach Köln hochfahtren, oder setzt das neuen TÜV vorraus - könnte ich in Köln ja auch machen lassen....

Gruß
Günni
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#2
Mit einem Überführungkennzeichen brauchst Du keinen TÜV. Das Fahrzeug muß aber natürlich verkehrssicher sein !

Gruß
Harald
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#3
Zitat:Original von Harald S.
Mit einem Überführungkennzeichen brauchst Du keinen TÜV. Das Fahrzeug muß aber natürlich verkehrssicher sein !

Stimmt
und der Halter, bzw. "Besitzer" im Augenblick der Überführung ist voll verantwortlich und haftbar für den Zustand des Fahrzeuges.

Bei einem Unfall der durch schlechte Bremsen oder Reifen zurückzuführen ist sieht es schlecht aus.

Gruß

Dirk
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#4
Wenn das Auto technisch ok und angemeldet ist, führe ich an Deiner Stelle einfach so.

Risiko: 40 Euro + 2 Punkte für den abgelaufenen TÜV, 15 Euro für abgelaufene AU.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#5
Zitat:Original von JR
Wenn das Auto technisch ok und angemeldet ist, führe ich an Deiner Stelle einfach so.

Risiko: 40 Euro + 2 Punkte für den abgelaufenen TÜV, 15 Euro für abgelaufene AU.

Wenn man angehalten wird sicherlich - bei einem Unfall sieht es aber ganz anders aus.
Im schlimmsten Fall zahlt Deine Versicherung nämlich nicht!

Und das kann dann seeeehr teuer werden.

Gruß

Dirk
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#6
Zitat:Original von BigEagle
Zitat:Original von JR
Wenn das Auto technisch ok und angemeldet ist, führe ich an Deiner Stelle einfach so.

Risiko: 40 Euro + 2 Punkte für den abgelaufenen TÜV, 15 Euro für abgelaufene AU.

Wenn man angehalten wird sicherlich - bei einem Unfall sieht es aber ganz anders aus.
Im schlimmsten Fall zahlt Deine Versicherung nämlich nicht!

Und das kann dann seeeehr teuer werden.

Gruß

Dirk

Da kann ich Dirk nur zustimmen...
An dieser Stelle würde ich auch nicht sparen. Meine Versicherung hat für das Überführungskennzeichen auch nichts berechnet, weil ich kurz darauf eh mein Auto dort fest Versichert habe. Also hatte ich nur die Kosten für 2 Kennzeichen und irgendwie 10,-€ oder so beim Verkehrsamt.

Und ein Überführungskennzeichen ist ja dafür da, ein Fahrzeug auch ohne TÜV von A nach B zu schaffen. Wie hätte ich sonst mit meinem 7 Jahre stillgelegten Fahrzeug jemals zur TÜV-Prüfstelle gekommen sein? Fliegen geht nicht und einen Trailer hab ich auch nicht.
Verkehrssicherheit sicherlich, wie schon beschrieben, vorrausgesetzt.

Gruß

Frank
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#7
Du hast gelesen, dass das Fahrzeug angemeldet ist?

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#8
Hi JR,

naja, angmeldet hin oder her. aber wie verhalten sich denn die Freunde von der Versicherung wenn wirklich etwas passiert und der TÜV ist so lange abgelaufen?
Das währ wirklich meine Angst, wo die sich sowieso schon immer so anstellen. Jahrzente bezahlt man Beitrag und bei einem Schadensfall finen die immer eine Lücke um aus der Sache heraus zu kommen.
Wenn Die Versicherung mir schriftlich zusagt, in einem Schadensfall auch einzustehen, dann könnte man drüber nachdenken so zu fahren.

ist letztendlich eine Gewissensfrage. Solange nichts passiert und man nicht erwischt wird ist ja immer alles easy.

Gruß

Frank
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#9
Hallo,

die genannten Preise kommen auch irgendwie nicht hin. Für eine erwischte Fahrt mit einem Fahrzeug, welches seit Juni 2006 keinen TÜV mehr hat, bekommt man eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ( opportun sind für die Polizei m.E. max. 8 Monate zu entscheiden ), die neben einer Geldbuße auch Verwaltungs- und Gerichtskosten enthalten wird. Punkte gibt es dann gratis dazu, wieviele ist mir nicht bekannt, aber es würde mich wundern, wenn es nur bei den zwei Punkten bleiben würde.

Für den Fall der Fälle im Worst-Case-Verfahren, bei einem Unfall, kann die Versicherung mit Sicherheit auf einen Eigenanteil bei der Schadensregulierung bestehen, will sagen, für den Versicherungsnehmer, der sein Fahrzeug ohne TÜV gefahren hat, kann es teuer werden, wenn der Nachweis steht, dass der Schaden auf Teile am Fahrzeug zurückzuführen ist, die bei rechtzeitigem TÜV bemängelt worden wären. Da würde ich mit der Versicherung lieber noch mal Rücksprache halten und eine begünstigende Antwort mir schriftlich geben lassen.

Ich halte von daher das Überführungskennzeichen für eine sehr gute Wahl!

MfG

Peter
Peter 01
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#10
hab mir heute die Doppelkarte für das Überführungskennzeichen mitbringen lassen.
Dummerweise ist das Fahrzeug eben noch angemeldet und ein Fahrzeug darf in D nur EIN Kennzeichen besitzen.
Also müßte ich die Fuhre erst mal abmelden, Überführungskennzeichen besorgen und dieses anmelden und wenn das Fahrzeug fertig ist, dieses wieder mir dem alten Kennzeichen anmelden ...

besoffen besoffen besoffen
Heulen Heulen Heulen

Hallo-gruen
Günni
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