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Registriert seit: 01/2003
Ort:
Berlin
Baureihe:
C4 Coupé
Baujahr,Farbe:
1987 , bright red
Kennzeichen:
B- .. .. H
Baureihe (2):
Ex-C6 Performance Edition
Baujahr,Farbe (2):
2009
Corvette-Generationen:
[quote]Original von Stingray77
Gibt's eigentlich noch dieses Ami-Treffen beim Möbelhaus in TF?
quote]
Nein, die haben Pleite gemacht und damit sind auch die Treffen von Tegler gestorben.
Aber es gibt auch andere Treffen in Berlin.
Gruß Christian
1987
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C3 L-82
Baujahr,Farbe:
1977, orange
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SE-O 677 H
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C7 ZO6 Carbon 65
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2018, Ceramic Matrix Gray
Kennzeichen (2):
SE-CA 65
Corvette-Generationen:
- C3 (1968-1982)
- C7 (2014- )
Danke für die Antwort - und: ich halt' die Augen/Ohren offen!
(Stimmt, "Tegler" war das... Ich hatte die ganze Zeit "Höffi" im Hinterkopf - aber der hat sich hier bei uns ja bei "Kraft" eingekauft und dann noch selbst einen Riesenladen an der A1 aufgemacht.......)
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Baureihe:
C1 /early 60 (Ex)
Baujahr,Farbe:
9.59, tuxedo black,silver
Baujahr,Farbe (2):
57er 210 Townsman (Ex)
Baureihe (3) :
Bel Air 54er 210 Tinwoody
Baujahr,Farbe (3) :
09.1953, Fiesta Cream/white
Corvette-Generationen:
Oldtimer werden von Fahrverboten ausgenommen
Ein Bundestagsbeschluss vom 11. Oktober sorgte noch einmal für Verunsicherung in der Oldtimer-Szene: Der Bundestag lehnte es erneut ab, Oldtimer generell von möglichen Fahrverboten in Umweltzonen auszunehmen. Der neuerliche Beschluß geht dabei auf einen alten Antrag der FDP zurück, die bereits seit Jahresbeginn für Oldtimer-Ausnahmen plädiert. Als Antrag einer Oppositionspartei hatte er im Plenum erneut keine Chance auf Durchsetzbarkeit.
Doch die politische Welt hat sich in den letzten Wochen schneller gedreht als die langsam mahlenden Mühlsteine der Abstimmungsprozesse im Bundestag: Am 21. September hatte die Vertretung der Länder, der Bundesrat, bereits beschlossen, den Plänen der Bundesregierung zur Einführung von Umweltzonen und den damit verbundenen Fahrverboten nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter 07-Nummer von Fahrverboten ausgenommen werden.
Die Einspruchsfrist der Bundesregierung lief am 15. Oktober ab, ohne dass ein Einspruich des Bundesministers für Umwelt, Sigmar Gabriel, bekannt wurde. Aus gut unterrichteten Quellen verlautet, dass damit die Fahrzeug-Kennzeichnungsverordnung so übernommen wurde, wie der Bundestag es fordert. Für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter 07-Nummer bedeutet dies, dass sie von Fahrverboten definitiv ausgenommen werden. Auf welcher Rechtsgrundlage es im nächsten Jahr zu möglichen Fahrverboten für Autos der Schadstoffklasse Euro 1 oder schlechter kommen könnte, ist noch nicht klar.
Quelle :
Motor Klassik (aktuelle)
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C3
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1975, bright blue
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Dann hoffe ich mal, daß es dabei bleibt. Bei mir auf den Dörfern wirds zwar sowieso keine Umweltzonen geben, aber für viele von euch wird das eine große Rolle spielen.
Gruß Paul