Rückruf C6 bzgl. Dachablösung !!!
Hallo Anton,

einem Werkstattaufruf nicht zu folgen,halte ich für grundsätzlich falsch!Auch wenn Nach-
besserungen bei anderen Autos nicht zum Erfolg geführt haben,kannst Du Dich desshalb
nicht davon ausschliessen.Ignorierst Du einen Aufruf und es kommt anschliessend zu
einem Unfall,aufgrund des zu reparierenden Teiles im Aufruf,dann trägst Du die alleinige
volle Verantwortung.Weder GM noch eine Versicherung wird Dir irgendwie helfen.
Also,auch wenn ein Aufruf weder Erfolg verspricht,noch für Dich sinnvoll erscheint,musst
Du ihn befolgen,rein aus Haftungsgründen,Du könntest sonst Haus und Hof verlieren.

Es grüsst Dich

RainerR
RaRo
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Hallo Rainer,

sind das gesicherte Rechtskenntnisse oder Deine persönliche Meinung?

Denn meiner Ansicht nach besteht ein Unterschied zwischen:

Hersteller A hat bereits 5000 Autos verkauft und merkt, dass Teil XY zu Problemen führen könnte. Hier erscheint mir der Fall ganz klar, als Halter muss ich dem Aufruf zur Nachbesserung folgen.

Wenn aber wie bereits geschrieben: GM wissentlich verkehrsgefährdende Fahrzeuge verkauft, liegt die Sache vielleicht doch etwas anders.

Vielleicht beteiligt sich ja noch ein Jurist an der Diskussion?

Grüße Anton
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Hallo Anton,

meine Erkenntnisse beziehe ich aus meinem beruflichen Werdegang,in dem ich einmal
als Garaniesachbearbeiter einer deutschen,aber auch einer ausländischen Fahrzeugmarke
tätig war.
Wenn Du einem Rückruf des Herstellers nicht folgst,und es passiert später auf Grund
der nicht erfolgten Reparatur ein Unfall,dann bist Du dran.Der Hersteller hat mit dem
Rückruf an Dich seiner Sorgfallspflicht genügt,wenn Du dann entscheidest,dem Rückruf
nicht zu folgen,übernimmst Du die Verantwortung.
Desshalb erfolgen solche Rückrufe in der Regel auch als Einschreiben,damit ist der Hersteller
aus dem Schneider.
Es ist dabei unerheblich ob der Fehler schon bei Auslieferung bestand,bzw, der Hersteller
bei Auslieferung davon wusste.Es wird nämlich keinem Kunden gelingen,dies dem
Hersteller nachzuweisen.Der Hersteller wird immer argumentieren daß er bei bekannt
werden des Fehlers sofort den Rückruf startete.
Er wird aber im Gegenzug sofort anführen,daß Du seinen Rückruf ignoriert hast,und desshalb
der Unfall passierte,und dann siehst Du recht alt vor dem Richter aus!
Ob in einem solchen Fall ein Jurist noch etwas retten kann,weiss ich nicht,halte es für
nahezu unmöglich.Jedenfalls wurden die Dinge im Zeitraum meiner Tätigkeit so geregelt.

Es grüsst Dich

RainerR
RaRo
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Auch Nichtjuristen sollten schon wissen, daß in öffentlich einzusehenden Foren wie diesem hier Wortgebilde wie " Betrug, wissentlicher Verkauf verkehrsgefährdender Fahrzeuge" von mißliebigen Mitlesern ( z.B. Kfz-Importeuren?) dahingehend gedeutet werden könnten:

Üble Nachrede
Kreditschädigung

Da "in der Öffentlichkeit" geäußert: jeweils bis zu 1 Jahr Freiheitsentzug.......

"Erst wenn es wirklich zu einer garantierten Beseitigung des Fehlers kommt, muss ich die betreffende Werkstatt aufsuchen"...... der war nicht schlecht und garantiert immerhin dafür, daß sich der Verhandlungssaal jedes x-beliebigen Gerichts in ein wieherndes Tollhaus verwandelt.

Nutzt dem betroffenen Unfallopfer jedoch herzlich wenig.
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Hallo Rainer,

das von dir geschriebe ist korrekt und hat sich auch nicht im Laufe der Jahre geändert.

Es ist auf jedem Fall schon im eigenen Interesse diese Rückrufe durchführen zu lassen. Ich habe dies bereits in einem vorranggegangen Posts genauer erläutert, welche Folgen zu befürchten sind.

Der Hersteller hat mit der Versendung der Einschreiben seine Pflicht getan um diesen Mangel zu beheben. Ob das hier im Forum nun üble Nachrede ist oder nicht lasse ich mal dahingestellt. Ideal ist es auf jeden Fall nicht die Schuld immer wieder an GM weiterzureichen.

Was das hier auch angesprochene Thema Presse angeht, so wird diese sicher auch Auskünfte beim KBA und bei GM einholen, falls man sich hierfür interessiert. Hier wird auch sicherlich keine Berichterstattung in diese Richtung erfolgen, wie so mancher sie gerne sehen würde.

Oder kurz gesagt, dadurch dass der Hersteller seinen rechtlichen Pflichten nachgekommen ist sind nur die Fahrer der betroffenen Fahrzeuge, welche das Anschreiben erhalten haben in der Pflicht und somit auch in der Haftung für mögliche Schädigungen Dritter.

Gruß

Harry
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@esquire

ja Deiner ist aber noch besser! Der ist echt Spitze! Hast Du noch einen auf Lager?

Aber ja doch, Autohersteller oder Importeur verklagt Kunden wegen übler Nachrede
und Geschäftsschädigung.

Nach so einem Vorgang stehen mir dann aber wirklich jede Art von Medien zur Seite, da kannst Du aber darauf wetten - von Spiegel bis Stern TV ist dann alles dabei! Damit es dann auch wirklich interessant für den deutschen Zuschauer/Leser ist, wird die Verbindung GM-Opel auch nicht vergessen.

Das daraus resultierende Negativ-Image ist kaum noch zu überbieten. Hätte ich beinahe vergessen: "als reuiger Sünder der schlecht über seine Automarke geredet hat" besuche ich anschließend Sonntags Nachmittag den Vorstandsvorsitzenden von Opel - der wohnt in Wiesbaden- und bitte ihn um Gnade.


Es ist schon echt erstaunlich, da bringt GM eine Auto mit Fehlern auf den Markt, bei der Beseitigung der Mängel bekleckert es sich auch nicht mit Ruhm - jetzt sollte man eigentlich meinen, alle Betroffenen ziehen an einem Strang und "hauen dem Hersteller und Importeur auf die Finger" - bildlich gesprochen.

Aber totale Fehlanzeige, dafür jede Menge persönliche Belehrungen usw.

Grüße Anton
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Zitat:Original von anton
@esquire

Aber ja doch, Autohersteller oder Importeur verklagt Kunden wegen übler Nachrede
und Geschäftsschädigung.

huahua Der Nächste der meine Corvette als " Zuhälterkarre" bezeichnet, schleppe ich vor Gericht.
Und GM wird sicher einen Anwalt bezahlen! Richter Zwinkern
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Hallo Anton,

Ideal sind diese Negativ-Äußerungen über den Hersteller hier nicht, aber ich denke auch nicht, dass hier eine Klageschrift verfasst wird. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Hersteller alle Rechtsmittel wegen der Äußerungen hier im Forum ausschöpft.

Deine Äußerungen mit der Presse sehe ich ebenfalls nicht so wie du. Meine Meinung hierzu habe ich bereits mitgeteilt. Man wird bei den Medien sich immer 2 Seiten der Medallie anschauen um nicht selbst in Kreuzfeuer zu kommen und mit Klagen rechnen zu müssen.

Mit freundlichem Gruß

Harry
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Hallo Reiner,

auf Grund Deiner Tätigkeit scheinst Du tatsächlich Ahnung von der Materie zu haben, deshalb hier noch eine Frage.

Wer haftet denn bei folgendem Beispiel:

GM informiert den Fahrzeughalter, dieser eilte weisungsgemäß zu seiner Werkstatt. Diese klebt auf Anweisung von GM das Dach und schickt den Halter samt Fahrzeug wieder auf die Reise.

Etwas später fliegt das Dach trotz des neuen Klebestoffs in die Lüfte. Was nun?

Als Halter bin ich in so einem Fall doch aus dem Schneider. Haftet nun der Händler oder GM?

Viele Grüße Anton
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Diese Frage kann auch ich dir beantworten.

In diesem Fall bist du aus dem Schneider. Danach geht es eigentlich nur darum, ob der Fehler durch die Werkstatt gemacht wurde beim verkleben oder der Hersteller eine falsche Fehlerbehebung vorgeschrieben hat.

Hier wird eine Begutachtung Klarheit bringen und von vorne herein kann man nicht sagen, ob der Hersteller oder die Werkstatt den Fehler gemacht haben.

Du bist auf jeden Fall aus dem Schneider, aber das versuche ich schon die ganze Zeit zu erklären. Aber ok, nicht jeder will sich helfen lassen. Schade.

Gruß

Harry
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