US Corvette C5 (2001) Problem mit Licht
#1
Brick 
Hallo.
Wollte meine C5 zulassen mit TÜV Endabnahme.
Die haben bemängelt:
"Licht zu grosse Streuung"..
Ich muss irgendwas wechseln..
(Das übernimmt nun das Autohaus..)

1.) MUSS ich überhaupt wechseln?

2.) WARUM? (Gibt es nicht mehr die "in etwa Wirkung"??)

Grüße,
Thomas
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https://www.V3773.de
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#2
Die verbauten Scheinwerfer sind wahrscheinlich die US Version ohne E Zulassung. Hier muss dann auf EU Scheinwerfer umgerüstet werden.

2. Damit Du auch etwas siehst Zwinkern.


Gruß

Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und HerzHerz.
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#3
Soweit ich mich erinnere haben die US-Lampen 2 Leuchtmittel nebeneinander und eine weitere Streuung.
Du brauchst auf alle Fälle die für die Export (EU)- Version. Die "Headlamp" selbst ist mit 109$ jetzt nicht soooo teuer. Glaub die ist sogar von Bosch und kommt aus Schweden Feixen Die besteht aus dem Gehäuse, Glas, Reflektor und Leuchtmittel. Das Austauschen eines defekten Scheinwerfers (Glas war hinüber) war recht einfach. Ich kann Dir jetzt aber leider nicht sagen ob die US-Headlights die gleichen Aufnahmepunkte wie die Exp-Headlights haben.
Außerdem könnte es sein dass Du neue Rahmen (Verkleidung) (engl. Bezel) brauchst, da sich die Ausschnitte um ein paar mm unterscheiden.

Hier mal ein Bild von CorvetteAmerica


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[Bild: ani08c.gif][Bild: ani08b.gif]
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#4
und hier die Teilenummern (CorvetteAmerica) für die Export-Versionen


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#5
Die Euro Scheinwerfer können ohne Probleme in US Versionen reingeschraubt werden.
Die Anschlußstecker können aus dem Bosch Programm umgebaut werden.
Die meisten Tüv Prüfer bestehen gar nicht mehr auf Umrüstung ,da geht dann "in etwa Wirkung".
Ist bei uns jedenfalls so! Yeeah!
Gruß Molle
Werner Hallo-gruen
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#6
Oder direkt Nägel mit Köpfen machen und auf anständiges Licht umrüsten.
Zusätzlich gibt es noch eine bessere Optik.

https://www.corvetteforum.de/thread.php?...r=0&page=3
C5_Coup_sil_60.png
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#7
Zitat:Original von !Sp@ce


1.) MUSS ich überhaupt wechseln?

2.) WARUM? (Gibt es nicht mehr die "in etwa Wirkung"??)

Grüße,
Thomas

1. Wenn der TÜV sagt es gibt sonst keine Plakete musst Du wohl...

2. Weil die US funzeln wirklich nicht so toll sind, es sei denn Du möchstest max. mit 120 km/h auf der BAB fahren.

Einige TÜVler machen es wohl wie Molle schrieb mit "in etwa" Wirkung. Das ist dann sehr kulant. Gemacht wird es wohl weil diese Jungs wissen das es für diese Lampen ein Gutachten gibt welches sie eintragungsfähig machen, jedoch nicht auf die Vorlage dieses Gutachtens bestehen.
Kommst Du an einen weiger "kooperativen" TÜVler besteht der auf dieses Gutachten.

Meine Meinung: Besser Umbauen. Am besten direkt auf die Eigenentwicklung von Birger und Co.


Grüße

Jochen
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#8
Erstmal vorneweg Entschuldigung diesen uralten Thread kurz wiederzubeleben, aber er ist von allen die ich gelesen habe am besten geeignet um nachzufragen.

Die US-Import C5 die ich kuerzlich erworben habe (MJ 2001) hat vorne noch die HB3/HB4 bestueckten US-Hauptscheinwerfer drin.

In meiner Zulassung befinden sich keinerlei Eintraege/Bemerkungen dazu und im Teil II(Fahrzeugbrief) findet sich lediglich die Bemerkung das die zur Erstellung (in 2009) benoetigten Unterlagen eingezogen bzw. eingesehen wurden und der Verweis auf ein Gutachten mit einer Referenznummer, dessen Inhalt mir aber unbekannt ist da es mir nicht vorliegt.

Das die EU Scheinwerfer besseres Licht machen und es auch noch bessere Loesungen gibt ist mir bekannt und ich habe auch schon bei Molle und Birger nachgefragt und Angebote erhalten sowie einen Thread eingestellt wo ich nach gebrauchten EU Scheinwerfern suche und werde wohl mittelfristig umbauen ... was ich aber nicht weiss und trotz lesen von etlichen Threads hier, der STVZO und Teilen der EU-Richtlinien fuer Beleuchtung sowie TUEV Uebersichten zum Import von US-Fahrzeugen immer noch nicht verstehe ist ob ich mich derzeit LEGAL fortbewege.

Aus diesem Thread :
Zitat:Die meisten Tüv Prüfer bestehen gar nicht mehr auf Umrüstung ,da geht dann "in etwa Wirkung".

Zitat:Einige TÜVler machen es wohl wie Molle schrieb mit "in etwa" Wirkung. Das ist dann sehr kulant. Gemacht wird es wohl weil diese Jungs wissen das es für diese Lampen ein Gutachten gibt welches sie eintragungsfähig machen, jedoch nicht auf die Vorlage dieses Gutachtens bestehen.
Kommst Du an einen weiger "kooperativen" TÜVler besteht der auf dieses Gutachten.

In diversen anderen Threads haben viele geschrieben das auch sie mit den US-Funzeln unterwegs sind - muss also wohl grundsaetzlich moeglich sein - nur wie deren Zulassungen aussehen, ob da also nen halbes Dutzend Eintraege drin sind die sich auf "Etwa-Wirkung" der Beleuchtungseinrichtungen beziehen oder genau wie bei mir keinerlei Verweise darauf haben kann ich natuerlich nicht wissen.

Ich gehe im Moment davon aus das das Fahrzeug so zugelassen worden ist wie ich es im Moment vorfinde, aber so ganz wohl ist mir nicht dabei, daher wuerde es mich freuen hier etwas fachliche Unterstuetzung zu bekommen.

Mit bestem Dank im Voraus,
Michael
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#9
Bei mir lautete die Eintragung, 2008 bei Molle gemacht: "Scheinwerfer mit deutlicher Hell-Dunkel-Grenze, Kennzeichnung HB3/HB4".
Gruß, Midnight-Cruiser Hallo-gruen
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#10
Hallo.

Das handhabt wohl jeder Sachverständige anders. Bei meiner US-C5 steht sowohl im Fahrzeugschein (Teil I) als auch im Fahrzeugbrief (Teil II):
"Fahrzeug ohne Leuchtweitenregulierung. Ausnahmegenehmigung erforderlich. Ausnahmegenehmigung gem. § 50 erteilt am ... durch Landkreis ..."

Dieses Thema wurde auch schon in anderen Threads behandelt. Kurz gefasst hat bzw. benötigt ein Sportwagen wie die C5 keine LWR. Anscheinend herrscht hier Unwissenheit bei einigen Sachverständigen hier im Lande...

OFFTOPIC - ein:
Eine US-C5 hat auch keine Seitenblinker in den vorderen Kotflügeln ?!? Müssten die nicht auch vorhanden sein Frage
OFFTOPIC - aus

@Michael,
nicht soviel nachdenken, einfach fahren Yeeah!.


Gruß Jo
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