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09.01.2003, 23:28
Hallo zusammen ,ich trage mich mit dem Gedanken meine gelben Blinker hinten wieder gegen rote original Einsätze auszutauschen. Nun folgendes Problem weil meine Vette mit den gelben Blinker beim TÜV vorgeführt wurde sind die roten nicht im Brief eingetragen(bzw haben keine Ausnahmegenehmigung) .Hab mich nun ein wenig umgehört und es soll angeblich so sein das es reichen würde wenn ich mir eine Kopie einer anderen C4 mit ungefähr meinen Baujahr besorgen würde und müsste mir nicht selbst eine Genehmigung besorgen , stimmt das
und wenn ja kann mir jemand von euch vielleicht und nur Ausnahmsweise seine Ausnahmegenehmigung als Kopie zukommen lassen
gruß aus Berlin
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Hi Sinclair,
da wirst Du wohl schlechte Karten haben, das eingetragen zu bekommen. Die Genehmigung ist nämlich nicht Sache vom
TÜV, die wirst Du bei Deiner Bezirks- oder Landesregierung beantragen müssen. Der Sachverständige vom TÜV muss eine
Bescheinigung ausstellen, dass Du eine Sondergenehmigung beantragen kannst. Ich musste ’95 bei meiner Vollabnahme DM330.-
für die Ausnahmegenehmigung an die Bezirksgauner überweisen. Legal wird’s also teuer und schwierig.
BTW in meinem Kfz-Schein ist dazu notiert §53a, 54 (3) Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage sind hinten rot.
Gruß Axel
Edit: Vielleicht verraten Dir ja die Europa-Modell Fahrer wie sie die Genehmigung bekommen haben?
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Hallo Sinclair !
Nun eine nachträgliche Eintragung bzw. Ausnahmegenehmigung kannst
Du mit Sicherheit vergessen. Dies ist nur nach dem Import möglich,
um den Wagen ohne größere Umbaumaßnahmen zulassen zu können,hier
zeigt sich die Obrigkeit etwas kompromissbereit. Da wird dann
eine "Ausnahme" gemacht - daher Ausnahmegenehmigung.
Gruß
Stevie
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Zitat:Mmmhhh... meine sind schwarz
Musst Du Birne reinschrauben, dann klappt’s auch mit den Männchen in Grün.
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§ 19 Abs. 2 StVZO
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
§19 Abs. 2 Nr. 2 sollte auf solche Eingriffe an der Beleuchtungsanlage zutreffen.
Damit fährst du ohne Versicherungsschutz!
Vergleich auch §22a Abs. 1 Nr. 17 - Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten) (§ 35d Abs. 3, § 53b Abs. 5, § 54)
Mit blinkenden Grüßen
Mike
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Zitat:2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
Davon ist sicher nicht auszugehen. Zwar sind die Blinkerkappen schwarz, was deutlich besser aussieht, dennoch blinken sie gut sichtbar GELB. Gemeint sind natürlich die seitlichen Blinker. Vorne und hinten ist alles normal. Allerdings hätte ich vorne gerne das Blackout-Kit von ecklers...
Das könnte sicher ein größeres Problem sein!
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Ich bin auch jahrelang mit dem Blackout-Kit der C4 von Ecklers rumgefahren. Das hat nie jemanden gestört. Zum TÜV-Besuch habe ich die Dinger sicherheitshalber abgenommen.
Aber vorsicht: Beim Unfall könnte sich die Versicherung mit obigem Paragraphen herausreden und nicht zahlen. Das Kit kann man aber in wenigen Sekunden abnehmen und im Ernstfall evtl. noch schnell verschwinden lassen.
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Achso, die Seitenblinker...da gebe ich dir Recht, das dürfte weniger kritisch sein.
Vorne & Hinten wär ich jedoch sehr vorsichtig. Ein Auffahrunfall kann da schon reichen um Ärger zu verursachen!
Mit erleuchtenden Grüßen
Mike