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Baujahr,Farbe (2): 18 schwarz met.
Baureihe (3) : Peugeot 206 CC Cabrio
Baujahr,Farbe (3) : 04 schwarz-metallic
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Zitat:aber die intensive Antwort wird sein :
"Das wissen wir auch nicht. Wir sind nur das ausführende Organ."
Nach den Erfahrungen mit den neuen Zulassungspapieren zu urteilen werden sies auch am Tag X nicht wissen, sondern erst 4 Wochen später, wenn dann schon einige Kinder in den Brunnen gefallen sind - sehr wahrscheinlich zu ungunsten des Bürgers.
Gruß, Midnight-Cruiser
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Hallo Leute,
mal so eine blöde Frage
Ist das wirklich ab 01.03.07 bindend ?? Ich habe meine C5 z.B. auf meinen 2 Wohnsitz laufen und im Moment ist sie noch Abgemeldet.
Ist es da vielleicht besser oder sicherer sie vor diesem Datum wieder in Betrieb zu nehmen???
Gruß
Thorsten
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- C5 (1997-2004)
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Hallo Thorsten,
sicher ist sicher! An Deiner Stelle ließe ich sie im Februar noch zu.
Gruß
JR
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, ....... vette Grüße, Gerd
°° °°
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Zitat:Original von J.M.G.
Zitat:Original von Eckaat
Von mir aus, es gibt Wichtigeres als egobildende Buchstabenkombinationen an dem Karren.
Gruß Ecki
Du verstehst wohl eher das Problem nicht:
Wenn man sein Fahrzeug über den Winter abmelden wollte, war dies bislang problemlos möglich. Bei einer Neuanmeldung wenige Wochen später bekam man einfach auf die bestehenden Kennzeichen seine Plakette und gut war es.
Kosten: 20€.
Jetzt gilt: Kennzeichen wird sofort nach Abmeldung wieder neu vergeben. Bei Neuanmeldung wird ein neues Kennzeichen zugeteilt, d.h. es müssen neue Schilder geprägt werden, Ausnahmegenehmigungen neu erteilt werden usw.
also mindestens eine Verfünffachung der Kosten.
Zudem gilt: Auch im Osten gibt es kleine Kennzeichen (4 KFZ, 3x kleine Kennzeichen vorne, 1x kleines Kennzeichen hinten bei uns im Haushalt).
Johannes, bei uns kostet eine "Widerzulassung nach Stillegung" (offizieller Gebührensatz), 10.90 Euro. Einmal erteilte Ausnahmegenehmigungen müssen, zumindest in den Zulassungstellen in denen ich Fahrzeuge neu angemeldet habe (Zulassungsstellen M, FS, LA beim Wechsel des Wohnsitzes) nicht erneut erteilt, bzw. bezahlt werden. Warum sollte das so sein? Die Ausnahmegenehmigungen sind in der Zulassungsbescheinigung eingetragen und verfallen doch nicht wenn ich in einen anderen Zulassungsbezirk ziehe...
Edit: Ansonsten gebe ich Dir recht. Zusätzliche Kosten entstehen durch neue Kennzeichen, und wenn kein kurzes mehr da ist hab ich (zumindest hinten durch die Rückfahrscheinwerfer) ein Problem... Naja, in dem Zeitungsartikel von Gerd wirds ja etwas relativiert...
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Hallo Jochen!
Das stimmt schon, mit den 10€. Nur rechne das doch mal detailiert durch:
Früher: Abmelden ~10€, Anmelden ~10€ = ~20€.
Jetzt: Abmelden ~10€, Anmelden + Kennzeichen ~90€ (zumindest bei uns hier im Zulassungsbezirk Halle / Saalekreis) = 100€
Unter dem Strich 20€ vs. 100€ = Verfünffachung!
Was die Ausnahmegenehmigungen angeht. Auf diese gibt es keinen Rechtsanspruch, d.h. sie müssen nicht erteilt werden. Daher verkneife ich mir persönlich eine Wiederanmeldung (zumindest als Rot-Blinker-Hinten-Fahrer). Man weiß ja nie, auf welche blöden Ideen der Amtsschimmel noch so kommt
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Hallo Johannes,
ich kann Deinen Gedankengängen nicht ganz folgen.
1. Dein Kennzeichen kannst Du doch wiederverwenden, Du musst es nur für den Abmeldezeitraum für Dich reservieren.
2. Eine Ausnahmegenehmigung wird von dem für die Zulassung zuständigen RP erteilt und ist nicht an das Kennzeichen sondern an das Fahrzeug gebunden.
Da hat eine Abmeldung und Wiederzulassung des Fahrzeugs im gleichen Kreis überhaupt keinen Einfluss darauf. Die einmal erteilte Ausnahmegenehmigung gilt weiterhin, sie ist ja auch in den Papieren eingetragen.
Gruß
JR
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Zitat:Original von JR
2. Eine Ausnahmegenehmigung wird von dem für die Zulassung zuständigen RP erteilt und ist nicht an das Kennzeichen sondern an das Fahrzeug gebunden.
Da hat eine Abmeldung und Wiederzulassung des Fahrzeugs im gleichen Kreis überhaupt keinen Einfluss darauf. Die einmal erteilte Ausnahmegenehmigung gilt weiterhin, sie ist ja auch in den Papieren eingetragen.
Gruß
JR
Hallo Jürgen,
da hast Du recht, man müsste halt reservieren (wenn das so lange geht, denn zumindest mein Landratsamt macht das nur für 30 Tage!).
Was die Ausnahmegenehmigungen angeht, so gelten diese bis auf Wiederruf. Wenn meine Papiere nicht durch die Hände des Amtsschimmels gehen, wecke ich keine schlafenden Hunde. Wir hatten hier im Forum mehr als nur einmal den Fall, dass ein Fahrzeug im einen Zulassungsbezirk dies und das durfte, im anderen nicht. Auch Fahrzeuge im gleichen Zulassungsbezirk wurden hier schon teilweise unterschiedlich behandelt.
Für mich gilt daher der alte EDV-Satz:
Never touch a running system.
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Zitat:Never touch a running system.
Sicher hast Du da recht. Aber man sollte den Beamten nicht so viel Arbeitswillen zutrauen das er auf einmal rechtlich verbindliche und von anderer Stelle erteilte Genehmigungen widerruft und sich damit ne ganze Menge Arbeit und Ärger zumuten will...
Widerspruch, Anfechtung, Klage usw usw. Der will doch nur seine Ruhe und seinen Job tun.
Bisher hatte ich in 10 Jahren und bei drei verschiedenen Zulassungsstellen kein einziges mal ein solches Problem wo ein Sachbearbeiter nicht das anerkannt hat was eingetragen ist... glaube auch nicht das er dafür eine rechtliche Grundlage hätte...
Evtl. hörst Du da die Flöhe mal wieder husten
Viele Grüße,
Jochen
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Hoffen wir es Jochen, hoffen wir es
P.S.: Zumindest unsere Zulassungsstelle und deren Mitarbeiter wurden zur Novellierung der FZV ausführlich geschult. Ich hoffe also, dass es nicht zu Startschwierigkeiten und Unklarheiten am Anfang kommt.
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