Zitat:Wenn man künftig ein Auto - egal ob LKW,Bus oder Sportwagen - vorübergehend stilllegt d.h. z.B über den Winter verliert man sein angestammtes Kennzeichen und zwar auf der Stelle.
Es gibt nur eine Möglichkeit dies zu Verhintern wenn man sofort das bisherige Kennzeichen reservieren läßt für eine Gebühr von 2,60 €.
Danach beginnt das Spiel von Neuem.
auch ich bin die nächste Woche auf der Zulassungsstelle um eines meiner Fahrzeuge "wieder zuzulassen".
Der Beitrag hat mich doch etwas nachdenklich gemacht, da ich auch bei meinem Motorrad lange rumgekämpft habe, bis ein Kennzeichen ausgegeben wurde, welches aufgrund der riesigen Fläche meinen cw-Wert nicht in die nähe eines Scape-Shuttle-Bremsfallschirms gebracht hätte. Wäre natürlich fatal wenn ich den Kampf im Frühjahr 2008 wieder von neuem aufnehmen müsste (was ja mit neuen Kennzeichen dann auch wie von J.M.G. schon bemerkt die Kosten etwas anheben würde ).
Da ich, wie viele hier ihre Corvette, mein Moped auch über den Winter abmeldet und im Frühjahr wieder zulasse, werde ich die Damen im Landratsamt mal intensiv nach der neuen Regelung befragen.
Noch abgemeldete Grüße
Lars
Myron E. Scott - Namensgeber der Corvette
1953 bei der Suche nach einem Namen für GMs neuen Sportwagen schlug
Scott "Corvette" (gefunden beim blättern in einem Wörterbuch) vor.
Er wurde 91.
Oder den Artikel oben lesen.
Da steht u.a., daß es die 1.Stufe der neuen FZV, ehemals StVZO, ist.
Was kommt denn da noch in der 2., 3. oder 8. Stufe ?
Und was ist der Hintergrund, bzw. Sinn dabei ?
Das würde ich fragen, aber die intensive Antwort wird sein :
"Das wissen wir auch nicht. Wir sind nur das ausführende Organ."
Was meinst Du mit Angleichung des H-Kennzeichens??
So weit ich weiß, werden in einigen Ländern Autos ab einem bestimmten Alter (25 Jahre in NL?) von der Steuer befreit. Und hier fängt man mit einer Verschärfung der Kriterien an.
Sinn der Aktion:
Wie immer: Dem Bürger immer mehr Geld aus der Tasche ziehen.
Frank