25.10.2006, 14:59
nach Erfolg bezahlt werden,dann würde ihnen diese Überheblichkeit im Halse stecken bleiben
geblitzt und 2. Fahrzeug auf dem Beweisfoto
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25.10.2006, 14:59
nach Erfolg bezahlt werden,dann würde ihnen diese Überheblichkeit im Halse stecken bleiben
25.10.2006, 15:07
Zitat:Original von Rüddy Ich arbeite seit Jahren mit Prof. Löhle zusammen, der Legionen von meinen Mandanten den Schein gerettet hat und einen Großteil der verwendeten Messverfahren in der BRD gekippt hat. Wenn man vorher die Einlassung richtig abgibt, passt das Gutachten, aber auch nur dann und das Gericht folgt ihm. Von welchen Koryphäen der Anwaltszunft laßt Ihr Euch eigentlich vertreten ?
25.10.2006, 15:10
Zitat:Original von Hirschmann Du verwechselst Überheblichkeit mit Kompetenz und deine ahnungslosen Beiträge mit Wissen. Ich hoffe Du bist aber wenigstens in deiner Profession so gut, wie ich in meiner.
25.10.2006, 15:20
Man muß vorher mit ihm reden und entsprechende Beweisanträge stellen, aber wieso Gegenseite ??? Gibt es doch in Owis nicht und die Staatsanwaltschaft arbeitet nicht mit ihm
25.10.2006, 16:15
Auf jeden Fall
25.10.2006, 16:21
Zitat:Original von maseratimerlin Auf jeden Fall Bemerke ich da etwa ein wenig Verärgerung in deiner Antwort?? Wollte das ja auch nur mal so in den Raum stellen. Wie man so schön sagt"Anwälte gewinnen immer" egal wie der Fall ausgeht Also, nehme es nicht sooo persöhnlich und lieber mit Humor Grüße Harald
25.10.2006, 17:30
@Selbsternannten Koryphäe der Anwaltszunft .....merlin
Zitat:1. Wo hast Du denn den Unsinn mit dem Streiwert her? (siehe oben) ad 1. O.k. zugestanden. Mit Anwaltssätzen versuche ich möglichst wenig, d.h. gar nichts zu tun zu haben. Ich hab mich geirrt. ad 2. Zitat: Fachanwalt Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht befasst sich mit der zivil- und strafrechtlichen Würdigung von Handlungen im Straßenverkehr. Es wird in zwei Gruppen unterteilt: das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstrafrecht.Quelle: https://www.anwaltssuche.de/kms/fachanwa...recht.html ad 3. Es geht demnach also um Schizzophrenie, wenn wie hier Fahrer und Betroffener (besser Beschuldigter) identisch sind. Oder was hat die forensische Antropologie damit zu tun, wenn zwei Autos auf dem Bild zu sehen sind. Löhle, Prof.? Seit wann und woher?
25.10.2006, 19:52
Das Thema wird ja ausgesprochen kontrovers diskutiert.
Mich interessiert eigentlich nur eines: Wer ist in diesem Fall beweispflichtig und trägt logischerweise auch die dadurch entstehenden Kosten ?? -- die Bußgeldstelle, die mir beweisen muß daß es mein Fahrzeug war, welches gemessen wurde oder -- kann die Bußgeldstelle das Bußgeld festlegen und ich muß beweisen (und bezahlen), daß es eben nicht mein Fahrzeug war ?? Grüße Walter ..... der mit obigen Stellen (fast) nichts zu tun hat
25.10.2006, 20:05
@ waltermotorrad:
In diesem Fall: Letzteres! Das Foto soll den Beweis darstellen. Ergo must Du auf Deine Kosten dem widersprechen und das Beweismittel als nicht-Beweis-fähig benennen. Das geht eigentlich nur mit Rechtsbeistand. Wird der Fall gewonnen, holt sich meistens die Versicherung die Kosten vom Prozessgegner zurück. Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI |
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