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Zitat:Nachträglich gibt sowas mehr Probleme, weshalb ich zeigen wollte, dass selbst Neuwagen da die Zulassung verweigert bekommen, weil der Tüv übertreibt.
Wieder falsch:
AMG rüstet das G- Modell mit Sidepipes aus, 2 Rohre vor der Hinterachse, nicht nach unten gewinkelt, beide Seiten:
Frank
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Zitat:Original von STRUPPI
Das mit den "verdunkelten Scheiben für die Rückbank" ist auch von Dir falsch wiedergegeben.
Seitenspiegel links und rechts... hatte ich schon in den 80ern.
Das erklär mal , was du meinst.
Tatsache ist nämlich, dass vorher die Seitenscheiben hinten nicht verdunkelt werden durften. Nun darf man es.
Vorne darf nach wie vor mit Folie nicht getönt werden und da meist Colorverglasung verwendet wird, ist der max. Töningsgrad der Seitenscheiben vorne auch erreicht.
---
Du vergleichst doch nicht wirklich AMG mit einem Privatmann oder irgendeinem Tuner.
Gruß Chris
Zitat:Ein guter Gewinner
muss auch ein guter Verlierer sein.
Mika Häkkinen
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Tönungsfolie an den hinteren Seitenscheiben und Heckscheiben ist schon seit was weiß ich wie lange erlaubt, also nichts neues oder erwähnenswertes.
Frank
Edit: Na gut, bei einem Alter von 98 Jahren hat der Begriff "vorher" natürlich eine relative Bedeutung.
Ganz früher gab es die foluien ja noch nicht, sie sind aber schon seit Jahrzehnten erlaubt.
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@ Eye of the Tiga:
Och Mensch, die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe durften sogar mit Blechen verschlossen werden.
Wichtig war dabei der zusätzliche rechte Seitenspiegel und der Segen vom TÜV.
Ich hatte bei meinem darmaligem Magie-Würfel (Daihatsu-Wild-Cat -6 Sitzer mit Seitenbänke) dieses ebenfalls machen dürfen.
Dazu noch den Auspuff, hinten, bis zum Dach hoch mit Regenklappe und Verbrennungsschutz.
Auch ich war mal Jung.
Vorne darf mit zugelassener Tönungsfolie im oberen Windschutzscheibenbereich gearbeitet werden, WENN nicht schon der maximale Tönungsgrad vorhanden ist.
Dieses kann bei sehr schwacher zusätzlicher Tönung den gesammten Windschutzscheibenbereich betreffen.
Seitenscheiben werden genau so gehandhabt.
Spilterschutzfolie, wie die Polizei sie hat, ist im Moment noch "überwiegend" Verboten und braucht eine Einzelgenehmigung.
Hat ein Fahrzeug bereits "getönte Vorder- und Seiten-Scheiben", wird es noch schwieriger.
Wenn Du wüsstest, was Du manchmal schreibst
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Au Mann, man-in-wihte, was bist Du schnell.
Danke Dir für den Hinweis
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Zitat:Original von JR
Bei der C4 auf den Bildern von ace kommt es auf die Sidepipes auch nicht mehr an.
Alles Geschmacksache! Mir gefallen die Seitenpfeifen z.B. nur auf der C2.
Gruß
JR
Und C3!
Ahhh - chrom bumper und sidepipes!
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Zitat:Spilterschutzfolie, wie die Polizei sie hat, ist im Moment noch "überwiegend" Verboten und braucht eine Einzelgenehmigung.
Gibt es von Folia Tec zu kaufen, ist meiner Meinung nach auch erlaubt. Allerdings nur in klar und nicht getönt.
Frank
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@ man-in-white:
Folia Tec ist meine Referenz.
Meine Informationen sind von dort.
Und mein Caballista bekommt trotzdem die "Splitterschutzfolie".
Die "klare-Version" hat ca. 10% Tönung aufgrund der Laminat-Dicke.
Die Schichten sind weich und schützen den Kopf bei seitlichem Aufprall auf die Scheibe.
Fliegt "seitlich" etwas in die Scheibe, wird Dir nicht das Gesicht und der Hlas durch Glassplitter verletzt.
Das gleiche gilt für herbe Unfälle.
Seitenscheiben-Einbruch von Aussen wird erheblich schwerer, aber nicht unmöglich.
Notausstieg von Innen nach Aussen durch Seitenscheibenzerstörung wird erleichtert, da nach Scheibenzerstörung die Folie die Glassplitter bindet und die Seitenscheibe aufgerollt oder weggeklappt werden kann.
Die Folie kann durch eine Glaserei bezogen werden, welche Dir dann das "Splitterschutz-Laminat" auf Deine dort angelieferte Seitenscheiben aufträgt.
Da mit viel Wasser gearbeitet wird, müssen die Scheiben "über Nacht" dort zum trocknen verbleiben.
Kostengünstig ist das Ganze auch noch.
Die Glaserei sollte aber solche Arbeiten (mit Folia Tec Folien) schon öfter gemacht haben.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Laut meinen Infos ist Folie für die vorderen Seitenscheiben (die sind doch gemeint?) nicht erlaubt.
Hat glaube ich etwas mit der Feuerwehr zu tun, dass die dann nicht reinkommen. Weiß es jetzt nicht genau, nur dass es vorne nicht erlaubt sei.
Der zweite Aspekt wäre die zusätzlich Töning einer klaren Folie, die 10-15% ausmacht. Meist haben die Colorverglasung, was oft schon bei etwa dem Maximalwert ist.
Wie sieht es denn damit aus?
Gruß Chris
Zitat:Ein guter Gewinner
muss auch ein guter Verlierer sein.
Mika Häkkinen
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@ Eye of the Tiga:
Sauber geschrieben, Klasse
Das mit "der Feuerwehr" ist nur ein vorgeschobener Grund.
Die Fahrzeuge der "Exicutive" sind mit diesen "Splitterschutzfolien" aufgerüstet.
Wenn die "Privatfahrzeuge" mit derartigen Schutzfolien ausgestattet sind, ist ein "Zugriff" bei Polizei- und SEK-Einsatz nicht mehr so einfach möglich.
Wenn die Feuerwehr die Seitenscheiben "entfernen" muss, wird bei der Schutzfolienversion der Fahrzeuginsasse erheblich geschützt, da keine Splitter mehr in den Innenraum fliegen.
Für die Feuerwehr ist die Bergung durch reduzierte Folgeschäden viel einfacher und schneller möglich.
Es wurden diverse Tests mit Feuerwehr-Einsatz und SEK-Einsatz gurchgeführt.
Daher ist die Splitterschutzfolie im Seitenscheibenbereich nur mit Sondergenemigung möglich.
Wieviel Fahrzeuge mit Panzerglass sind denn in Deutschland zugelassen.
Da fällst Du um.
Nur "Privat-Zivil" ist es verboten.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Das mit der Sondergenehmigung kenne ich natürlich, aber das sind meist Fahzeuge, die über 3 t wiegen durch die Panzerung, die nicht nur in den Scheiben ist , sondern auch Türverstärkungen besitzt, einen Motorraum, der Beschuss standhält und etliches mehr.
Wer muss man sein, um diese Genehmigung eigentlich zu kriegen?
Oder reicht ein Bedrohungspotentiall z.B., wenn man Filialleiter einer Bank ist.
Gruß Chris
Zitat:Ein guter Gewinner
muss auch ein guter Verlierer sein.
Mika Häkkinen
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