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27.11.2024, 12:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.11.2024, 12:41 von Gelber Bengel.)
Und noch ein Schmankerl des Erfindungsreichtums von HUK und Co oben drauf. Vor einigen Jahren überlegte man sich, dass die Entschädigung mit neuen Ersatzteilen wie z.B Tür oder Kotflügel bei älteren Fahrzeugen nach einem Unfall eine ungerechtfertigte Wertverbesserung und damit eine Bereicherung des Geschädigten bedeuten würde. Also plante man logistisch eine Wirtschaftskette mit großen Restwertaufkäufern, Billigwerkstätten und Lagerfirmen, um "altersgerecht" mit Gebrauchtteilen zu entschädigen. Letztendlich ließ sich dieses Vorhaben jedoch rechtlich nicht durchsetzen. Noch nicht! Aber die Idee stand.
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Also ich will sicher keine Versicherung in Schutz nehmen, aber gerade der letzte Punkt ist in meinen Augen gar nicht so verwerflich. Ich habe oft genug mitbekommen, wie Leute damit geprahlt haben, dass ihre alte Rostlaube einen Unfallschaden hatte und die gegnerische Versicherung da horrende Summen zahlen musste und die Besitzer sich ein Loch in den Bauch gefreut haben, insbesondere, wenn sie die Reparatur nicht beauftragt haben. Man stelle sich mal eine alte Rostlaube vor, die entsprechend aussieht und dann fährt einem einer hinten rein. Warum sollte man das mit neuwertigen Teilen aufbauen, wenn das vorher schon überhaupt nicht mehr neuwertig war und der Besitzer am Ende auch gebrauchte Teile kauft und verbaut, um das Geld der Versicherung für einen Urlaub zu nehmen...
Klar, ist natürlich immer Ansichtssache und hängt vom Einzelfall ab, aber der Ansatz ein dem beschädigten Teil entsprechendes Teil zu besorgen klingt erst einmal plausibel. Würde in der Praxis aber natürlich zu unendlichen Diskussionen führen... Wobei es bei Mangel an Neuware, da nicht mehr verfügbar, ja schon gehandhabt wird. Allerdings sind dann die Preise für Gebruachtteile auch entsprechend....
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Für die von Dir angesprochenen Fälle vorbeschädigter oder durchs Alter hingeraffte Teile gibt es seit Urzeiten den Vorteilsausgleich Neu für Alt, wo bei der Erstattung entsprechende Abzüge auf Ersatzteile und Lackierung gemacht werden, so denn Vorbeschädigungen bestehen.
Intakte, ältere Fahrzeuge ab einem willkürlich bestimmten Alter grundsätzlich nur noch mit Gebrauchtteilen zu entschädigen, ist weltfremd und entspricht in keiner Weise dem jetzigen Schadenrecht. Der Geschädigte ist nach einem Unfall so stellen als wäre der Unfall nicht passiert. Ebenso darf ihm aus dem Schadenfall kein Vorteil erwachsen. Das tut es auch nicht, wenn ein intakter Golf 4 einen neuen statt einem gebrauchten Kotflügel bekommt. Außerdem ist die Beschaffenheit eines entschädigten Gebrauchtteils für einen Laien einfach nicht erkennbar.
Insofern ist die rechtliche Ablehnung des Vorhabens aus meiner Sicht mehr als gerechtfertigt und in Ordnung.
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Das Ganze wird durch den Zeitwert eh limitiert.
Ob und um wieviel die Reparaturkosten den Zeitwert überschreiten dürfen weißt du sicher.
Der 25 Jahre alte Golf 4 könnte dann wohl keine wesentlichen Reparaturkosten mehr verursachen.
Einen Restwert gibt es ja auch noch
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Kann jetzt auch zur Statistik beitragen.
Bin mit meiner C6 bei der Ergo und mein Beitrag wurde im Vergleich zum Vorjahr um 14,4% erhöht. Mit Hinweis, dass durch die Sf Klasse der Haftpflicht Satz von 40% auf 38% gesunken ist und in der Vollkasko von 38% auf 37%. Die Typklasse ist von 28 auf 27 runter.
Weitere Hinweis, die Ergo hat dieses Jahr auch mein Teilkasko Schaden bei Werner bezahlt in Höhe des 4-fachen Jahresbeitrag. Werner war mit der Abwicklung auch vollends zufrieden. Habe bis jetzt also eine gute Wahl getroffen :)
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Genau! Ich finde, das muss man bei der Beurteilung einer Versicherung immer berücksichtigen.
Die Provinzial, bei der ich seit über 40 Jahren Kunde bin, hat die Kaskoschäden, die
ich einreichte, immer zur vollsten Zufriedenheit abgewickelt.
Mir ist auch wichtig, einen real existierenden Ansprechpartner vor Ort zu haben, dafür
zahle ich dann auch gerne ein paar Euro mehr.
Grüße
Thomas
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28.11.2024, 11:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.11.2024, 15:40 von Gelber Bengel.)
Ich betreibe hier sicherlich kein Versicherungs-Bashing, wenn ich den täglichen Umgang und die teils absurden Aktionen beschreibe, die sich einige Versicherungen so einfallen lassen, um sich ihrer Regulierungspflicht ganz oder teilweise zu entziehen.
Wobei ein deutlicher Unterschied besteht, ob es sich um Haftpflicht- oder Kaskofälle handelt. Für letztere regelt die bei Abschluss des Vertrages vereinbarte AGB den Ablauf. Die Beurteilung des Schadens erfolgt nicht durch einen neutralen Gutachter sondern durch hauseigene Instanzen. Somit sind für den Kunden der Versicherung und dem Vertragspartner die Spielregeln festgeschrieben. Bei den meisten Versicherern ohne große Reibungspunkte.
Interessant wird es eben häufig, wenn Haftpflichtansprüche an eine gegnerische Versicherung gestellt werden. Da gilt der Grundsatz der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen im Sinne der Versichertengemeinschaft auf Basis eines interpretationsfähigen Schadenrechts. Auch hier gibt es durchaus vernünftige und realistisch entschädigende Unternehmen, die nur ablehnen, wenn die Forderung der Gegenseite wirklich messbar aus dem Ruder läuft oder ein Geschädigter mal wieder glaubt, mit dem erlittenen Schaden 5 Richtige im Lotto zu haben, um damit den letzten Urlaub bezahlen zu können.
Meine Kritik gilt hier der Willkür bei der Ablehnung von nachweislich berechtigen Forderungen, die dann im Gerichtswege unnötig teuer und aufwendig erstritten werden müssen, wobei dabei häufig das Ergebnis der Zahlungsverpflichtung schon vorher feststeht. Die Kosten dieser meist sinnlosen Verweigerung trägt ebenso die Versichertengemeinschaft, also wir alle. Und diese Vorfälle haben sich in den letzten Jahren vervielfacht, tauchen aber bei der Begründung von Erhöhungen der Beiträge in keiner Statistik auf.
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Diese Taktik gibt es doch leider mittlerweile in vielen Bereichen.
Rentenansprüche sind häufig falsch, berechtigte Ansprüche aus der Pflegeversicherung werden erst einmal abgelehnt etc. Wenn nur ein Teil der Betroffenen alles akzeptiert hat man doch als Kasse oder Versicherung gewonnen.
Frank
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Dass es solche Vorgehensweisen in mannigfaltigen Bereichen gibt, ist unstrittig, macht den Einzelfall aber auch nicht besser, Frank.
Ich schaue ab und zu schon mal genauer hin, wer mir weswegen unnütz ins Portemonnaie greift. Und bin dann auch gerne bereit, mit dem Finger plakativ auf den Verursacher zu zeigen. Wie eben hier.
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28.11.2024, 22:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.11.2024, 22:47 von thocar.)
Die Allianz Rechnung 2025 für unser Service Fahrzeug der Küchenabteilung ist gekommen. Opel Astra Sportstourer 92KW EZ 2017.
Erhöhung Haftpflicht und Vollkasko von 640,- auf knapp 800,-.
Das Maß ist voll - obwohl der Vertrag über die Generalagentur einer meiner besten Freunde läuft.
Er ist bei der Allianz im `Heß Club`, zu dem nur die allerbesten Agenturen gehören, aber bei KFZ Prämien hat er fast keinen Spielraum mehr.
Ich werde zur Allianz Direkt wechseln, bei Check24 ganz oben - da kostet der Opel nur 437,-.
Gruß Thomas
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