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Merkur berichtet, man habe sich auf einen Vergleich geeinigt, daß 90% des Schadens von der Versicherung des Freistaats Bayern zu tragen seien. Es gab einen Schwelbrand mit einem Schaden von etwa 7000 Euro.
Ursache des Brandes sei eine Gummiauflage nah am Katalysator gewesen. Dieser könnte angesichts der hohen Drehzahlen bei der Prüfung zu heiß geworden sein. Diese Gummiauflage sei aus dem Material eines alten Reifens hergestellt worden. Sie geriet in Brand.
Dazu meine Anmerkung: Vermutlich selbst angebracht.
Es wird nicht berichtet, ob dieses Gummi dort hätte sein dürfen und/oder ob es etwa zur Prüfung vorsorglich hätte entfernt werden müssen.
Ich finde die Vergleichshöhe zu Gunsten des Geschädigten auch erstaunlich. Ob das Urteil rechtskräftig ist, konnte ich nicht lesen. Interessant auch, daß nicht der Prüfer/der TÜV der Beklagte war, sondern, weil Prüfung eine hoheitliche Aufgabe, das Land Bayern.
Grüße
Axel
Axel Pfeiffer
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13.07.2024, 11:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.07.2024, 11:40 von ZO6_Racer.)
Irgendwas ist da faul... Beklagter hätte definitiv der TÜV als Prüforganisation sein müssen. Am Ende ist die Meldung nur von KI generiert worden und das Ganze ist so nie passiert. Bei solchen dubiosen "Nachrichtenportalen" wie Merkur ect. wäre ich sehr vorsichtig.
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Auszüge eines Urteils des OLG Hamm, 17.06.2009 - I-11 U 112/08
Land haftet für fahrlässige Prüfer
16.12.2010 Redakteur: Dipl.-Ing. Edgar Schmidt
"Schlampt ein Prüfer bei der Hauptuntersuchung, muss das Bundesland, in dem die Prüfung stattfand, unter Umständen dafür gerade stehen – zumindest, wenn dem Prüfer Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.....
Das Gericht betont jedoch, dass dies eine Einzelfallentscheidung sei und dass ein Bundesland nicht für jede Fahrlässigkeit eines Prüfers bei der Durchführung einer Prüfung haften müsse. Denn nicht bei jeder schuldhaften Pflichtverletzung liege auch ein Amtsmissbrauch vor.
Die Begründung des OLG
Ein Amtsmissbrauch liege laut OLG Hamm vor, wenn der handelnde Amtsträger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einen anderen vorsätzlich schädige. Darüber hinaus könne ein Amtsmissbrauch aber auch bei gewissen fahrlässigen Verhaltensweisen vorliegen."
Ähnliches habe ich auch schon mal erlebt, als ein Prüfer während der HU trotz eindeutiger Anzeichen eines möglichen Bremsversagens ein Fahrzeug durch das geschlossene Prüfhallentor befördert hat. Eine vorherige Prüfung der Bremse im Rahmen der HU hätte das verhindern können.
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Grüße
Axel
Axel Pfeiffer