Hey Leute,
ich möchte mir für die nächste Saison White Line Reifen (20mm) von Maxxis zulegen, da mir kein anderer Reifen in 225/70R15 in dieser Ausprägung bekannt ist (außer vielleicht Avon oder BFG die natürlich ein anderes Preisgefüge haben).
Vulkanisieren wäre ein Alternative aber in Summe sicherlich 3-4x so teuer.
Dieser Thread soll jetzt keine Diskussion über Hersteller bzw. Preis-Leistung auslösen, sondern nur die Klärung einer rechtlichen Änderung der StVO.
Da meine eingetragen Höchstgeschwindigkeit über der des Maxxis Reifens liegt ist bis 09/2024 eine Ausnahmeregelung (km/h Aufkleber) möglich.
Heißt dies tatsächlich das ich mit diesen Reifen ab 10/2024 ein Problem bekommen würde? Das neue Alpine-Piktogramm haben sie übrigens nicht.
Der Hersteller verneinte dies 2018 laut einem anderen Oldtimer-Forum ganz klar.
„… Wir haben Ihre Fragestellung bereits vor einiger Zeit mit dem Bundesverband des Reifenhandels (BRV) thematisiert und haben vom Geschaftsführer Hans-Jürgen Drechsler folgende
Info erhalten:
„Oldtimer-Reifen sind sowohl von der ECE-R 117 - nach Punkt "
1.1.7 - Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen bestimmt sind,
deren Erstzulassung vor dem 01.Oktober 1990 erfolgte" , als auch nach der EU-Reifenkennzeichnungsverordnung (EU-VO 1222/2009)
- nach "Artikel 2 c) Reifen,
die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte" ausgenommen und unterliegen damit weder der Winterreifenkennzeichnungspflicht noch dem Reifenlabeling."
Es besteht demnach keine Grundlage des TÜV's die Reifenspezifikation zu beanstanden. Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben."
So wie es aussieht, hat bislang keiner der TÜV's da so finden und aufzeigen können. Befremdlich ist - und das mach mir Angst - ist auch, dass das der Datenblatt Service mit zwei gestandenen Ingenieuren auch nicht so gefunden hat, obgleich die ja sich auf vatikanische Unfehlbarkeit berufen.
Also so halte ich fest, dass sich Beharrlichkeit doch auszahlt. Ich denke, dass wir ohne Probleme die MAxxis weiter fahren dürfen!…“
Der TÜV hingegen sieht dies zumindest 2018 noch komplett anders.
„…. Ihre Anfrage wurde an mich als Verantwortlichen für das Fachgebiet " Räder / Reifen " im Bereich Fahrzeugprüfwesen unseres Unternehmens zur Beantwortung weitergeleitet. Gern möchte ich versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.
Wie Sie schon selbst richtig geschlussfolgert haben, sind Oldtimer-Reifen aus dem Anwendungsbereich sowohl der UN- ECE- Regelung 117 als auch der VO (EU) 1222/2009 ausgenommen. D.h. sie müssen die dort definierten Anforderungen an den Rollwiderstand, die Haftung auf nassen Oberflächen sowie die Rollgeräuschemissionen nicht erfüllen und brauchen diesbezüglich auch nicht gekennzeichnet zu werden. Die Prüfverfahren für die Fahreigenschaften auf Schnee für M+S- Reifen unter extremen Schneebedingungen und deren Kennzeichnung sind in den Ausnahmen zum Anwendungsbereich dieser Regelung jedoch nicht mit aufgeführt. Der mit der Neufassung der StVZO geänderte § 36 definiert im Absatz 4 als "Luftreifen für winterliche Wetterverhältnisse" nur solche, welche u.a. auch mit dem sogenannten "Alpine- Symbol" (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach UN- ECE- Regelung 117 gekennzeichnet sind und damit die Erfüllung der Anforderungen an die Fahreigenschaften auf Schnee gemäß o. g. Regelung erfüllen müssen. Die bis zum 31.05.2017
geltenden Erleichterungen hinsichtlich der Nutzung von nur mit
M+S gekennzeichneten Reifen deren Geschwindigkeitssymbol unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen durfte, wenn die für die Reifen zulässige maximale Geschwindigkeit sinnfällig im Sichtbereich des Fahrers angezeigt wurde, gilt nur noch für die Übergangszeit bis zum 30.09.2024 und nur wenn die verwendeten Reifen vor dem 31.12.2017 hergestellt wurden ( DOT bis 5217). Ausnahmen für Oldtimer hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Nach diesem Herstellungsdatum bzw. ab dem 01.10.2024 kann diese Regelung nur noch für M+5-
Reifen genutzt werden, welche auch mit dem Alpine- Symbol gekennzeichnet sind. Mir ist bekannt, dass für bestimmte Reifengrößen am Markt keine Sommerreifen verfügbar sind, welche die bauartbedingte Geschwindigkeit des Fahrzeuges hinsichtlich der Geschwindigkeitseignung (Geschwindigkeitsindex) abdecken. Eine Möglichkeit, überhaupt noch legal mit dem Fahrzeug fahren zu dürfen, wäre auch die Umbereifung auf eine am Markt verfügbare Reifengröße welche bei Sommerreifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges abdeckt oder bei Winterreifen über die Kennzeichnung mit "Alpine- Symbol" verfügt….“
Sorry für den langen Post.
Habt ihr aktuelle Infos dazu?
Gruß Micha
ich möchte mir für die nächste Saison White Line Reifen (20mm) von Maxxis zulegen, da mir kein anderer Reifen in 225/70R15 in dieser Ausprägung bekannt ist (außer vielleicht Avon oder BFG die natürlich ein anderes Preisgefüge haben).
Vulkanisieren wäre ein Alternative aber in Summe sicherlich 3-4x so teuer.
Dieser Thread soll jetzt keine Diskussion über Hersteller bzw. Preis-Leistung auslösen, sondern nur die Klärung einer rechtlichen Änderung der StVO.
Da meine eingetragen Höchstgeschwindigkeit über der des Maxxis Reifens liegt ist bis 09/2024 eine Ausnahmeregelung (km/h Aufkleber) möglich.
Heißt dies tatsächlich das ich mit diesen Reifen ab 10/2024 ein Problem bekommen würde? Das neue Alpine-Piktogramm haben sie übrigens nicht.
Der Hersteller verneinte dies 2018 laut einem anderen Oldtimer-Forum ganz klar.
„… Wir haben Ihre Fragestellung bereits vor einiger Zeit mit dem Bundesverband des Reifenhandels (BRV) thematisiert und haben vom Geschaftsführer Hans-Jürgen Drechsler folgende
Info erhalten:
„Oldtimer-Reifen sind sowohl von der ECE-R 117 - nach Punkt "
1.1.7 - Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen bestimmt sind,
deren Erstzulassung vor dem 01.Oktober 1990 erfolgte" , als auch nach der EU-Reifenkennzeichnungsverordnung (EU-VO 1222/2009)
- nach "Artikel 2 c) Reifen,
die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte" ausgenommen und unterliegen damit weder der Winterreifenkennzeichnungspflicht noch dem Reifenlabeling."
Es besteht demnach keine Grundlage des TÜV's die Reifenspezifikation zu beanstanden. Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben."
So wie es aussieht, hat bislang keiner der TÜV's da so finden und aufzeigen können. Befremdlich ist - und das mach mir Angst - ist auch, dass das der Datenblatt Service mit zwei gestandenen Ingenieuren auch nicht so gefunden hat, obgleich die ja sich auf vatikanische Unfehlbarkeit berufen.
Also so halte ich fest, dass sich Beharrlichkeit doch auszahlt. Ich denke, dass wir ohne Probleme die MAxxis weiter fahren dürfen!…“
Der TÜV hingegen sieht dies zumindest 2018 noch komplett anders.
„…. Ihre Anfrage wurde an mich als Verantwortlichen für das Fachgebiet " Räder / Reifen " im Bereich Fahrzeugprüfwesen unseres Unternehmens zur Beantwortung weitergeleitet. Gern möchte ich versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.
Wie Sie schon selbst richtig geschlussfolgert haben, sind Oldtimer-Reifen aus dem Anwendungsbereich sowohl der UN- ECE- Regelung 117 als auch der VO (EU) 1222/2009 ausgenommen. D.h. sie müssen die dort definierten Anforderungen an den Rollwiderstand, die Haftung auf nassen Oberflächen sowie die Rollgeräuschemissionen nicht erfüllen und brauchen diesbezüglich auch nicht gekennzeichnet zu werden. Die Prüfverfahren für die Fahreigenschaften auf Schnee für M+S- Reifen unter extremen Schneebedingungen und deren Kennzeichnung sind in den Ausnahmen zum Anwendungsbereich dieser Regelung jedoch nicht mit aufgeführt. Der mit der Neufassung der StVZO geänderte § 36 definiert im Absatz 4 als "Luftreifen für winterliche Wetterverhältnisse" nur solche, welche u.a. auch mit dem sogenannten "Alpine- Symbol" (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach UN- ECE- Regelung 117 gekennzeichnet sind und damit die Erfüllung der Anforderungen an die Fahreigenschaften auf Schnee gemäß o. g. Regelung erfüllen müssen. Die bis zum 31.05.2017
geltenden Erleichterungen hinsichtlich der Nutzung von nur mit
M+S gekennzeichneten Reifen deren Geschwindigkeitssymbol unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen durfte, wenn die für die Reifen zulässige maximale Geschwindigkeit sinnfällig im Sichtbereich des Fahrers angezeigt wurde, gilt nur noch für die Übergangszeit bis zum 30.09.2024 und nur wenn die verwendeten Reifen vor dem 31.12.2017 hergestellt wurden ( DOT bis 5217). Ausnahmen für Oldtimer hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Nach diesem Herstellungsdatum bzw. ab dem 01.10.2024 kann diese Regelung nur noch für M+5-
Reifen genutzt werden, welche auch mit dem Alpine- Symbol gekennzeichnet sind. Mir ist bekannt, dass für bestimmte Reifengrößen am Markt keine Sommerreifen verfügbar sind, welche die bauartbedingte Geschwindigkeit des Fahrzeuges hinsichtlich der Geschwindigkeitseignung (Geschwindigkeitsindex) abdecken. Eine Möglichkeit, überhaupt noch legal mit dem Fahrzeug fahren zu dürfen, wäre auch die Umbereifung auf eine am Markt verfügbare Reifengröße welche bei Sommerreifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges abdeckt oder bei Winterreifen über die Kennzeichnung mit "Alpine- Symbol" verfügt….“
Sorry für den langen Post.
Habt ihr aktuelle Infos dazu?
Gruß Micha