17.04.2021, 20:13
So ist es, wie Martin schrieb.
Verunglückt ein Versicherter mit seinem Fahrzeug im Rahmen eines sogenannten ʺFreien Fahrensʺ auf der Nordschleife des Nürburgrings, zahlt die Vollkaskoversicherung eventuell nicht. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherung. Die meisten Versicherer haben in den neueren Bedingungen den Versicherungsschutz in der VK für „Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken“ seit einigen Jahren ausgeschlossen.
Oft wird vertreten, bei dem ʺFreien Fahrenʺ handle es sich nicht um eine ʺTouristenfahrtʺ im Sinne der Versicherungsbedingungen. Außerdem greife die Klausel auch deswegen nicht, weil der Nürburgring vor Fahrtbeginn von einer ʺöffentlichen Rennstreckeʺ auf eine ʺmautpflichtige Einbahnstraßeʺ umgewidmet worden sei.
Die Gerichte sind aber vielfach anderer Ansicht.
Bereits die Fahrordnung und die Sicherheitsregeln des Betreibers des Nürburgrings wählten den Begriff „Touristenfahrt“ für derartige Fahrten. Für diese Einordnung reiche es aus, dass der Nürburgring in Zeiten organisierter Veranstaltungen als ʺoffizielle Rennstreckeʺ für ein Rennen diene und außerhalb dieser Zeiten dem öffentlichen Verkehr nicht frei zugänglich sei. Die Voraussetzungen einer ʺTouristenfahrtʺ und einer ʺoffiziellen Rennstreckeʺ müssten nicht zeitgleich vorliegen. Mit der Klausel bringe der Versicherer klar zum Ausdruck, dass er das Risiko von Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken nicht decken wolle. Dadurch sei für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar, dass der Versicherer das erhöhte Risiko von Unfällen auf Rennstrecken vom Versicherungsschutz ausschließen wolle. Da der Kläger auf einer derartigen Fahrt verunfallt sei, habe er keinen Leistungsanspruch gegen seinen Vollkaskoversicherer.
Ich klage gerade gegen die DEVK vor dem Landgericht Köln, die diese Regelung in ihren AGBs recht versteckt untergebracht hat und in diesem Fall sogar bei Antragstellung die Deckung für Touristenfahrten ausdrücklich zugesichert hat, ja sogar noch bei der Schadenmeldung die Versicherte beruhigt hat, sie sei ja versichert bei diesem Unfall auf der Nordschleife. Da hat man dann eine Chance.
Gruß
Edgar
Verunglückt ein Versicherter mit seinem Fahrzeug im Rahmen eines sogenannten ʺFreien Fahrensʺ auf der Nordschleife des Nürburgrings, zahlt die Vollkaskoversicherung eventuell nicht. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherung. Die meisten Versicherer haben in den neueren Bedingungen den Versicherungsschutz in der VK für „Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken“ seit einigen Jahren ausgeschlossen.
Oft wird vertreten, bei dem ʺFreien Fahrenʺ handle es sich nicht um eine ʺTouristenfahrtʺ im Sinne der Versicherungsbedingungen. Außerdem greife die Klausel auch deswegen nicht, weil der Nürburgring vor Fahrtbeginn von einer ʺöffentlichen Rennstreckeʺ auf eine ʺmautpflichtige Einbahnstraßeʺ umgewidmet worden sei.
Die Gerichte sind aber vielfach anderer Ansicht.
Bereits die Fahrordnung und die Sicherheitsregeln des Betreibers des Nürburgrings wählten den Begriff „Touristenfahrt“ für derartige Fahrten. Für diese Einordnung reiche es aus, dass der Nürburgring in Zeiten organisierter Veranstaltungen als ʺoffizielle Rennstreckeʺ für ein Rennen diene und außerhalb dieser Zeiten dem öffentlichen Verkehr nicht frei zugänglich sei. Die Voraussetzungen einer ʺTouristenfahrtʺ und einer ʺoffiziellen Rennstreckeʺ müssten nicht zeitgleich vorliegen. Mit der Klausel bringe der Versicherer klar zum Ausdruck, dass er das Risiko von Touristenfahrten auf offiziellen Rennstrecken nicht decken wolle. Dadurch sei für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar, dass der Versicherer das erhöhte Risiko von Unfällen auf Rennstrecken vom Versicherungsschutz ausschließen wolle. Da der Kläger auf einer derartigen Fahrt verunfallt sei, habe er keinen Leistungsanspruch gegen seinen Vollkaskoversicherer.
Ich klage gerade gegen die DEVK vor dem Landgericht Köln, die diese Regelung in ihren AGBs recht versteckt untergebracht hat und in diesem Fall sogar bei Antragstellung die Deckung für Touristenfahrten ausdrücklich zugesichert hat, ja sogar noch bei der Schadenmeldung die Versicherte beruhigt hat, sie sei ja versichert bei diesem Unfall auf der Nordschleife. Da hat man dann eine Chance.
Gruß
Edgar