Lautstärke / Geräuschwerte im Fahrzeugschein??
#1
Hallo,

ich habe folgendes Problem bzw. benötige euer Wissen / bzw. Erfahrungen

Meine C3 ist ein 1973er Baujahr mit Hooker Sidepipes, die allerdings eingetragen sind. In meinem Fahrzeugschein sind als Geräuschwerte dB 82 E und 86 E eingetragen.
Meines Wissens sollte hinter den dB Werten KEIN E stehen....da dies ein Geräuschwert nach EG Richtlinie ist und das erst ab Baujahr 1980 greift.
Somit sollte diese Eintragung falsch sein....und bei einer Polizei Kontrolle einen schönen Diskussionsbedarf auslösen ;-)
Wenn ich einen TÜV oder Dekra Prüfer frage, müsste ich einen älteren Herrn erwischen der davon noch Ahnung hat......und die sind rar mittlerweile.
Bei fast allen meiner Fahrzeuge wie alter Vespa Roller, alte Motorräder und meine Motorrad Eigen Umbauten waren die Jungs meist überfordert ;-)

Das steht zumindest im Internet: 

1980 kam die Nahfeldmessung ins Spiel
Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser
Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.

Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.
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#2
Eventuell hilft Dir als Grundlage Beitrag 9 von diesem Thread


Sidepipes und 82/86 E wird wohl zu Diskussionen führen....

Frage ist, ob das TÜV/Dekra in die Unterlagen geschrieben hat oder der SB bei der Zulassung Copy&Paste gemacht hat von einer C3 mit normaler Abgasanlage hinten raus... Das würde zumindest die Zahlen erklären, das E ist da ziemlich falsch.
Grüßle
Jens

The difference between men and boys are the price of the toys... Engel
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#3
86E als Fahrgeräusch oder Stand? Wenn als Fahrgeräusch dann stimmt da etwas nicht, da der Grenzwert bei 84 db/A liegt.
Eine Änderung der Geräuschwerte bzw. Standgeräusches im Fahrzeugschein ist nur möglich, wenn man das Fahrgeräusch einhält.
Aus welcher Ecke kommst du? Sonst könnte man eine schnelle Fahrgeräuschmessung machen und schauen ob man hinkommt.


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#4
Hallo,
Fahrgeräusch Messung wäre mutig, das Baby ist laut 😈
Mich interessiert ob das E hinter den DB Werten da hin gehört oder ob das ein Fehler ist. Ich bin ja sowieso Mal auf die erste Fahrzeugkontrolle gespannt.....😉
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#5
das Standgeräusch ist letztendlich ohne Bedeutung. Dieses soll der Polizei nur einen Anhaltspunkt geben ob es sich lohnt das Fahzeug stillzulegen.

dazu brauchen die aber erst gar nix zu messen, er reicht wen der Polizist der Verdacht hat das auto wär zu laut (auch ohne messen) und das Auto kann stillgelegt werden.

Entscheidend ist nur die dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindende Fahrgeräuschmessung, und hier ist das Maß der Dinge der im Schein eingetragene Wert.

Herbert
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#6
Ist ja eine Wissenschaft für sich,d. h. also das bei einer Phonezahl ohne Buchstaben dahinter 17 db (PKW/LKW) + 5db Toleranz gelten würden? Na das wird immer noch mehr als eng 74db (96db) und bei 3000 Umdrehungen 84db (106db). Schafft meine "Flüstertüte" im ganzen Leben nicht.
Glück kann man nicht kaufen, eine Corvette schon und das ist so ziemlich das Gleiche  King
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#7
Darum geht es ja, wenn das E hinter der DB Angabe stimmt, ist das ja klar. Aber die Frage war ja, ist das E für das Baujahr 1973 richtig!!! Wenn nicht muss in 7 Meter Abstand gemessen werden + 21 DB dazu. Soweit ich das bis jetzt recherchiert habe.

Siehe Text:
Standgeräusch

Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen.
Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Erstzulassung vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal.
(wobei eine 53’er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab ’54 gibt es Grenzwerte...)

Zusätze in den Fahrzeugpapieren

D: steht für ’DIN-Phon’ bei Erstzulassungen bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden.

N: steht für ’nationale Vorschrift’ bei Erstzulassung bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden

P: wie ’Polizei’ bei Erstzulassungen bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann.

E: steht für ’EG-Richtlinie’
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#8
Ich verstehe das so:
Steht ein E hinter der Dezibel Zahl, wird in einem Abstand von 0,5 m gemessen und die Toleranz sind 5 Db.

Steht nichts ( oder ein N) hinter der Dezibel Zahl, wird heutzutage auch in einem Abstand von 0,5 m gemessen, 21 dB werden abgezogen und dann gibt es noch eine Toleranz von 5 DB.

Das ganze bei dreiviertel der Nenndrehzahl.

Und nein, ich glaube bei einer 73er ist das E nicht korrekt.
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#9
Ich werde doch Mal beim TüV und auf der Zulassung nachfragen. Aber Erfahrungsgemäß kann ich da auch einen willkürlichen Passanten danach fragen. Die Antwort wird ähnlich sein.......Naja ich bekomme das schon raus.
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#10
Zitat:Das ganze bei dreiviertel der Nenndrehzahl.

Wenn die Nenndrehzahl bei > 5.000 U/min liegt, wird meines Wissens nach mit der halben Nenndrehzahl gemessen.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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