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21.01.2022, 12:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2022, 12:44 von Gelber Bengel.)
Kleine Anekdote am Rande:
Als ich 1981 meinen neuen Oettinger Golf zulassen wollte gab es noch keine Wunschkennzeichen. Mit guter Beziehung bekam ich damals eine Folge mit nur einem Buchstaben nach der Stadtkennung. Als ich die Schilder machen ließ drückte man mir kurze Kennzeichen in die Hand. Meine Unterlagen hatte ich schon im Vorfeld für die Langversion besorgt. Auf die Frage beim SVA ob ich nicht doch die normale Länge bekommen könnte hieß es: Nein, bei kurzer Zeichenfolge gehen nur kurze Kennzeichen!
Verdrehte Welt. Aber trotzdem schöne Zeiten damals.
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Der Kampf hat sich gelohnt ! Ich habe einen verständigen Amtsleiter gefunden und kann mir nun hinten ein kleines zweizeiliges Schild und vorne ein zweizeiliges Schild Breite 28cm X Höhe 20cm montieren lassen. Es waren sicher auch eure vielen Kommentare und guten Argumente (auch frühere) der Grund für diese Einsicht.
Danke für eure Unterstützung ... Bernardo
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(21.01.2022, 12:07)Gelber Bengel schrieb: Kleine Anekdote am Rande:
Als ich 1981 meinen neuen Oettinger Golf zulassen wollte...
Cool, da hätten wir uns in Friedrichsdorf glatt treffen können. Hab meinen auch 1981 bekommen, 2,0L 16V mit 150 PS in Normal-Golf-Optik als "Sleeper". Und 1984 dann als Nachschlag noch ein Golf II von denen mit 16V und 185 PS, ebenfalls als normaler Golf getarnt. Klasse Zeit damals.
Sorry fürs OT.
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Genau wie bei mir. Bis auf den Oettinger Schriftzug war von aussen kaum was zu erkennen.
OT off!
@ Bernado: Gratulation! Man muss auch mal Glück haben.
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21.01.2022, 16:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2022, 16:54 von 78er_pace.)
(21.01.2022, 10:40)Netzpirat9 schrieb: Ohne Gesetzliche Grundlage ? Woher weißt du das ? . Es wurde eine Ausnahmegenehmigung zugerteilt und begründet .
OK, wie/womit wurde die Ausnahmegenehmigung in Bezug auf die geltenden ZulassungsGesetze/Vorschriften bei Deiner Vette begründet und damit rechtssicher gemacht?
Nach der FZV Anlage 4 zu § 10 FZV, Ziffer 4, Ergänzungsbestimmungen? Mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für nötige Änderungen am Fahrzeug? Sonst kenne ich dazu keine weitere Stelle (§) in der FZV.
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Wenn Deine eine vorschriftenkonforme Begründung hat, her damit, hilft dem einen oder anderen hier bestimmt weiter.
Die Kennzeichengrößen, die Bernardo bekommen hat, bedürfen nur für das hintere eine Ausnahmegenehmigung, die auch in der FZV geregelt ist. Das vordere ist für PKWs ohne Ausnahmegenehmigung möglich. ( Wenn dafür schon ein Kampf nötig ist... )
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Grüßle
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(21.01.2022, 16:51)78er_pace schrieb: (21.01.2022, 10:40)Netzpirat9 schrieb: Ohne Gesetzliche Grundlage ? Woher weißt du das ? . Es wurde eine Ausnahmegenehmigung zugerteilt und begründet .
OK, wie/womit wurde die Ausnahmegenehmigung in Bezug auf die geltenden ZulassungsGesetze/Vorschriften bei Deiner Vette begründet und damit rechtssicher gemacht?
Nach der FZV Anlage 4 zu § 10 FZV, Ziffer 4, Ergänzungsbestimmungen? Mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für nötige Änderungen am Fahrzeug? Sonst kenne ich dazu keine weitere Stelle (§) in der FZV.
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Der Beitrag hinter dem Link "Serviceportal Niedersachsen" vons Jens gibt in meinen Augen die aktuelle Rechtslage und Handhabung sehr anschaulich wieder. Da dürfte es auch in anderen Bundesländern keine anderen Regelungen geben. Wenn jemand heutzutage noch ein Leichtkraftrad-Kennzeichen (255x130mm) "legal" für vorne bekommt, würde mich tatsächlich interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage das erteilt wird. Ich habe demnächst eine C4 zuzulassen...
Viele Grüße
Micha
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Hallo Micha,
wie ich lese, hast du ja eine 71er C3 mit BB. Sieh dir doch mal dein Auto von vorn bezüglich des Platzes für das Kennzeichen an. Wie du bestimmt weißt ist gerade der BB hinsichtlich Kühlluftbedarf, sagen wir mal, "etwas empfindlich". Mit großen Kennzeichen wird aber gerade die Einströmung von Kühlluft in höherem Maße behindert. Prüfe auch die Einhaltung der ECE Regelung 26.
Den Extrakt deiner Aktivitäten muss dann nur noch ein Prüfer als Begründung ins Gutachten schreiben. Wenn der Sachbearbeiter im Straßenverkehrsamt dann trotzdem anderer Meinung als der Sachverständige ist (weil er ja mehr Sachverstand hat!), dann bis zum Amtsleiter vorarbeiten.
Das ganze ist übrigens hier nicht neu und wurde schon mehrfach behandelt. Einfach mal die Suchfunktion bemühen.
Entschuldigung für die etwas flapsige Schreibweise, ist nicht persönlich gemeint. Dort wo Ausnahmen möglich sind, sollten sie auch bei entsprechender fachlicher Begründung erteilt werden.
Gruß
Ralf
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Hi Ralf,
Danke für Dein Feedback. Ich habe bereits viele Beiträge im Forum dazu gelesen. Aber wie üblich gilt: Viele Beiträge, viele Meinungen - und nicht alles ist mehr aktuell. Zudem hatte ja ursprünglich Bernardo die Frage aufgeworfen.
Bei meiner C3 hatte ich gar keine Chance. Der Prüfer hat nur die Augenbraue hochgezogen und gesagt: "Das normale Schild passt da locker rein, da kann ich nichts reinschreiben - und selbst wenn, die Zulassungsstelle (das war in Freising - FS) lehnt das ohnehin alles ab. Kleine Kennzeichen vorne gehen nicht mehr." O-Ton.
Das mit der Luftzufuhr hatte ich auch erwähnt, aber mal abgesehen davon, dass ja bei der C3 noch jede Menge Luft durchkommt: Ich habe einen neuen Alu-Kühler mit E-Lüfter...
Die 16 Seiten ECE habe ich jetzt nicht im Detail durchgelesen, aber die einzigen zwei Fundstellen mit "Kennzeichen" beziehen sich auf den Kennzeichenhalter.
Viele Grüße
Micha
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Der Halter ist zwar aufgeführt aber die Regelung gilt generell für Kanten und Vorsprünge , die bei Unfällen zu Verletzungen führen können, also auch Kennzeichen, die über ihren Halter vorstehen.
Gruß
Ralf
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24.01.2022, 16:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.01.2022, 16:18 von 78er_pace.)
Da bis jetzt keiner hier eine Begründung, die in der erteilten Ausnahmegenehmigung steht, kund getan hat ( Hallo Netzpirat ) noch mal die Nachfrage/Bitte an Ausnahmegenehmigungsbesitzern...evtl. ist ja jemand so nett, und stellt mal die Begründung zur Verfügung. Notfalls per PN.
Würde mich ( nur als Laie! hab nix beruflich o.ä. damit zu tun ) interessieren...
Grüßle
Jens
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