OZ Ultraleggera Felge beim Reifenwechsel Schrott
#51
Heute mit OZ Schweiz telefoniert: Es ist tatsächlich nicht zulässig, so zu montieren.
Driving a Corvette is not a crime
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#52
Könnten an den anderen Felgen beim Reifenwechsel Schäden entstanden sein, die nicht sofort bzw. auf den ersten Blick sichtbar sind?
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#53
Wenn die betroffene Felge einen Vorschaden hatte, ist anzunehmen, dass dafür ebenfalls eine unsachgemäßen Aufspannung ursächlich war. Damit wird die Frage von Noplan ziemlich relevant: Selbst wenn keine Schäden äußerlich erkennbar sind, wäre zu klären, ob die Felge aus Sicht von OZ überhaupt noch verwendet werden darf? In dem Fall müsste die Werkstatt alle vier Felgen ersetzen! Gerade bei einer metallurgischen Schädigung müsste man ja jede Felge röntgen um Defekte auszuschließen -- während die Sicherheit der Felge durch interne Qualitätsicherungsprozesse (auch ohne Durchleuchten) sichergestellt ist, müsste jeder Hersteller die Verantwortung für die Festigkeit der Felge nach der - in der Betriebsanleitung ausdrücklich nicht erlaubten Art der Aufspannung - eigentlich ausschließen. Und das alle ohne eigenes Verschulden von sto.

OZ ist mit dem Hinweis zur zulässigen Aufspannung definitiv seinen Herstellerpflichten gerecht geworden -- wenn ein Hersteller eines Produktes die sachgemäße Verwendung auf technischem Weg nicht sicherstellen kann, darf er das (je nach Gefährdungsgrad) auch über eine Bedienungsanleitung machen. Im Zweifel dürfen nur Mitarbeiter, die eine entsprechende Einweisung erhalten haben bestimmte Arbeiten durchführen -- was wiederum auch nur in der Bedienungsanleitung stehen kann! Effektiv bedeutet das, dass (ob nur fair oder nicht) die Werkstatt voll für eine unsachgemäße Handhabung haftet -- sie hätten schließlich die Anleitung lesen können (was man von einer Fachkraft ja eigentlich auch erwarten kann).

Wir leben hier in Europa im absoluten "Kunden-Paradies", denn durch die Regulierung von Berufen und deren Ausbildung können wir uns (normalerweise) sicher sein, das beauftragte Arbeiten in einem Fachbetrieb auch fachgerechte ausgeführt werden. Das ist in vielen Ländern deutlich abenteuerlicher! Die fachliche Entscheidung liegt definitiv beim Hersteller, die Werkstatt sollte das unter "Lehrgeld" verbuchen.

Grüße, Ralf
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#54
Die Werkstatt braucht das nicht unter Lehrgeld zu verbuchen, genau dafür hat sie ja ihre Haftpflichtversicherung.

Hatte den Fall auch mal, als beim Reifenmontieren alle vier Magnesium-Felgen an einer C5 total verkratzt waren.

Die Versicherung der Werkstatt hat anschließend für einen kompletten Satz 18.500 DM gezahlt.

Damals wusste ich leider noch nicht, dass ich die aus den USA für etwa die Hälfte bekommen hätte können.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#55
(25.05.2021, 19:36)JR schrieb: Die Werkstatt braucht das nicht unter Lehrgeld zu verbuchen, genau dafür hat sie ja ihre Haftpflichtversicherung.

Gruß

JR

So nicht wieder irgendeiner mit dieser verschwurbelten Vorschadengeschichte auftaucht, mit der sich die Werkstatt selbst die Regulierung der Versicherung zerballert. Das ändert natürlich nichts am Anspruch des TE.
Viele Grüße

Martin



[Bild: 29042053wn.jpg]
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#56
Ich fahre die dreiteiligen Schmidt Felgen,VN -Line. Das spannen der Felge mit einer herkömmlichen Maschine an 4 Punkten am äusseren Felgenhorn ist viel zu riskant, die Felgen, Stückpreis ca 1000 Euro, könnten eckig gedrückt werden. Desshalb bin ich froh daß meine Werkstatt eine Maschine hat, welche die Felge über das Mittenloch spannt. Allerdings verbietet Schmidt diese Methode auch nicht, wohl aus dem genannten Grund,

Gruss RainerR
RaRo
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#57
(25.05.2021, 14:09)sto schrieb: @Gozer: Dann soll ich also in die Werkstatt und kontrollieren was für eine Reifenmaschine dort im Einsatz steht?

Nein, musst Du nicht. Die Werkstatt muss wissen, was sie tut. Den "Gutachter" sehe ich so wie Martin.  Sehr wahrscheinlich ist das der hauseigene Schadensgutachter der Werkstatt, der sonst die Unfallgutachten macht. Ein Gutachter der eigenen Handel-/Handwerkversicherung wäre so schnell nicht dagewesen und sein Materialgutachten heute noch nicht fertig. Den behaupteten Vorschaden kann man ohne dem nicht feststellen.

Wenn die Werkstatt schlau ist, räumt sie den Fehler gegenüber der eigenen Versicherung ein, dann muss sie den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen. Dir kann das aber egal sein, Dein Anspruch besteht gegenüber der Werkstatt.

Gruß

Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#58
(27.05.2021, 09:10)RainerR schrieb: Das spannen der Felge mit einer herkömmlichen Maschine an 4 Punkten am äusseren Felgenhorn ist viel zu riskant, die Felgen, Stückpreis ca 1000 Euro, könnten eckig gedrückt werden. 

Wenn das schon eine Gefahr für die Statik einer  Felge darstellen würde ,hat diese Felge nichts auf einem KFZ zu suchen.
Wenn eine Montagemaschine die Felge eckig drücken könnte,ist die Felge zu weich.Dann würde diese sich auch bei Schlaglöchern verbiegen.
Da kommen mehr Kräfte ,punktuell,auf den Felgenrand.
Mail an Corvetteproject klicke hier

Corvetteproject

Telefon     02406 9247240
E-Mail       [email protected]
Öffnungszeiten Mo-Fr
09:00 bis 12:30 und von 14:00 bis 17:30
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#59
Ich habe der Werkstatt vorgestern die Betriebsanleitung von OZ sowie deren Mail an mich weitergeleitet.
Seither Funkstille.
Driving a Corvette is not a crime
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#60
@ Molle

Eben! Wieso sollte eine solch weiche Felge ein Festigkeitsgutachten bekommen das den Straßenverkehr zulässt? Dass leider bei unvorsichtigem Einspannen unschöne Kerben am Rand entstehen können ist ja bekannt. Aber von Querschnittverformungen durch eine Montagemaschine habe ich noch nie gehört.

@sto

Die geraten in der Werkstatt jetzt in Beweisnot. In Kombination mit dem von ihnen beauftragten "Gutachten" ist deren Regulierung mit ihrer Versicherung in Gefahr weil sie faktisch den "Beweis" eines Vorschadens angetreten haben. Und dann ist der Versicherer raus. Klassisches Eigentor! Lass Dich nicht beirren und bestehe auf Ausgleich des Schadens durch die Werkstatt! Wo die ihr Geld zurück bekommt kann Dir wumpe sein. Ein tägliches Thema in meinem Job.
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