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17.10.2020, 15:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.10.2020, 15:01 von shark69.)
Hallo zusammen
ich habe im letzten Herbst im September in Deutschland bei einem namhaften Händler einen neuen Kühler gekauft. Den habe ich im Frühling eingebaut. nun rund 6 Monate später rinnt er stark. Ich fragte ihn, ober ihn austauschen könne. Der Händler meint, dass er das mit USA abklären muss, ob sie Garantie Leistung gewähren.
Nun meine Frage an euch: Wie sieht das in Deutschland rechtlich aus, muss ich auf den Entscheid aus USA warten oder bekomme ich die Garantie von demjenigen der mir den Artikel verkauft hat?
Dass das Fahrzeug mit dem neuen Kühler erst 6 Monate gefahren ist, kann ich belegen, weil das Fahrzeug erst im April eingelöst wurde.
danke für euren Tipp
Gruss Tony
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Hi,
Ich kenne das so:
Deutscher Händler, deutsche Gewährleistung.
Bei Neuteil von Händler an Privat, 2 Jahre ab Rechnungsdatum...
Grüße Christoph
Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals etwas vergessen zu haben...
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Ob das Forum hier der richtig Platz ist für diese Art von Problemen bezweifle ich.
Glaub hier ist doch auch der ein oder andere Anwalt dabei...sonst da mal nachhaken.
Generell gilt, dass es kein gesetzliches Recht auf Garantie in Deutschland gibt, es sei denn der Händler hat dir eine Garantie explizit ausgestellt und du kannst das Belegen.
Ansonsten gibt es hier nur das Recht der Gewährleistung. Hier gilt, in den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht dass der Artikel Fehlerfrei war, nach 6 Monaten kommt die Beweislastumkehr und du musst nachweisen dass der Mangel schon von Anfang bestanden hat. Hier wirds für dich dann schwer, daher kann man davon ausgehen dass der Händler nach 6 Monaten aus der Sache raus ist.
Von daher ist das ein Goodwill vom Händler, die Gewährleistung auf seinen Lieferanten abzuwälzen, kann gut gehen, kann aber auch nur ne faule Ausrede sein.
Zusammenfassend kann man sagen: Pech gehabt
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Naja, ein Kühler hält i.d.R. deutlich länger als 10 Jahre und ist dafür auch ausgelegt. Da kann man nach 6 Monaten guten Gewissens davon ausgehen, daß der Schaden bereits im Neuteil veranlagt war. Ich würde mal freundlich mit dem Verkäufer reden und wenn er uneinsichtig ist, winke ich mit dem Anwalt.
Und in der Tat - deutscher Händler, deutsche Rechtsprechung, deutscher Verbraucherschutz. Welche Gewährleistungs- oder Garantiebedingungen sein US-Zulieferer ihm gewährt, ist für Dich nicht relevant.
Viele Grüße, Martin
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Ausnahmsweise d‘accor!
Gruß, Alex
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17.10.2020, 20:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.10.2020, 20:45 von Ralf. P..)
Alles richtig mit der Garantie, aber gerade ein Kühler kann auch mit Spannungen an seiner Halterung verbaut werden. Wenn er dann nach mehr als 6 Monaten reklamiert wird, müsste der Käufer bzw. Einbauer nachweisen, dass der Mangel schon vorlag. Wir hoffen mal, dass der Verkäufer einsichtig ist.
Gruß
Ralf
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(17.10.2020, 19:57)colonel schrieb: Ausnahmsweise d‘accor!
Ach komm, so oft sind wir uns gar nicht uneinig
Viele Grüße, Martin
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(17.10.2020, 20:44)Ralf. P. schrieb: ...müsste der Käufer bzw. Einbauer nachweisen, dass der Mangel schon vorlag.
Ist es bei der Gewährleistung nicht so, dass eben NICHT der Käufer, sondern der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht schon beim Kauf bestand?
Gruss, Martin
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17.10.2020, 22:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.10.2020, 22:27 von daabm.)
Nur bis 6 Monate, dann kommt die Beweislastumkehr - ab da muß der Käufer das nachweisen oder schlüssig darlegen.
Edit: In den meisten Fällen ist das bei Gebrauchsgegenständen kein Problem. Niemand wird bei einer Waschmaschine, deren Antriebsmotor nach 18 Monaten kaputt geht, annehmen, daß das auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sein könnte. Im konkreten Fall würde ich das ähnlich sehen - der Kühler wird ja nicht verschraubt, sondern nur in den Rahmen eingelegt.
Viele Grüße, Martin
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28.12.2020, 23:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2020, 23:34 von shark69.)
Hallo zusammen
ich möchte euch noch informieren wie es mir mit dem Garantiefall nun ergangen ist.
mit einigen Emails und Telefonaten, bekam ich die vollen Garantieansprüche. ich musste mit dem Hammer den beanstandeten Kühler demolieren und Beweisfotos vom zerstörten Kühler zusenden.
ich habe den Austauschkühler eingebaut und dieser ist im Moment dicht.
danke für eure Tipps.
wünsche ein gutes erfolgreiches gesundes Jahre
Gruss Tony
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