Felgen für die C7 Stingray
#21
(03.09.2020, 23:46)Chevyvette90 schrieb: Heute kam die Antwort auf meine Anfrage bezüglich HRE Wheels.
Laut dem Händler gibt es für die C7 nur zwei Felgen mit Teilegutachten.

1. P101 in 9x19 ET50 und 11x20 ET72 - ohne Reifen 10650€
2. FF01 in 9,5x19 ET55 und 11x20 ET73 - ohne Reifen 3350 €

[...]


Da bin ich selbst überrascht, das ist natürlich doof wenn es nur 2 für die C7 sind! Aber müsste ja nicht C7 spezifisch sein. 
Ja, der Preis für ein Satz Räder ist enorm und so exklusiv finde ich die auch nicht.

Danke für deine Details.



(04.09.2020, 11:42)xlh59 schrieb: Die Argumentation ist durchaus schlüssig und auch nachvollziehbar aus Sicht der Prüforganisation. Warum sollte sich die Prüforganisation (als rechtlich verantwortlich für die "nicht fahrlässige" Leistung des Prüfers) auf dieses (durchaus reale) Risiko einlassen? Aus QM Sicht ist die Situation jedoch deutlich komplexer: wenn der Hersteller ein zertifiziertes QM System (z.B. 9001) hat, kann davon ausgegangen werden, dass die Produkte oder Dienstleistungen von hinreichend gleichbleibender Qualität sind, was letzendlich bedeutet, dass ein Tragfähigkeitsgutachten für eine zufällige Losgröße aus der laufenden Produktion in Verbindung mit dem allgemeinen GM System, durchaus aussagekräftig ist. 
[...]

Sehr treffend beschrieben.




(04.09.2020, 13:42)wolfgang s schrieb: [...]
Ich kaufe eine Vette mit   egal wieviel  PS. Darauf sind OEM Felgen. Nun Tune ich das Auto ( Kompressor,Fächer,Nocke und weiteren Spielereien)
und die Leistung ist um ein vielfaches höher.Die Felgen bleiben gleich. Die Reisskraft beim Bremsen und Beschleunigen sowie beim Kurvenfahren auch bei höheren Geschwindigkeiten ist die Belastung  höher.
Wie wird das bei der Prüfung zur Abnahme umgesetzt
[...]
Von vielen die in den USA regelmässig Treffen und Veranstaltungen besuchen hat bisher keiner über Felgenschäden
[...]

Hallo Wolfgang,

schon bei einer Leistungssteigerung von +20% geht es dann wild mit der entsprechenden Nachweisführung los. Diese will und kann der Hersteller oftmals nicht erbringen, dann hat sich die Sache "erledigt". 

Das erste Beispiel was mir zum Thema Felgenschäden einfällt sind die Räder der C7 GrandSport, wie wohl vereinzelt vorgekommen ist. 


(04.09.2020, 15:42)Tiger Shark schrieb: Hallo habe deine Antwort an brandwheels gesendet und der schrieb mir zurück wenn ein QM existieren tut, dann kann auch über das reine Festigkeitsgutachten eingetragen werden.

Hi, ist jetzt wirklich nicht böse gemeint, dann soll dir das doch der Verkäufer von brandwheels eintragen wenn er das darf und dazu die Befugnis hat.

Ich hab mich nochmals schlau gemacht und das Mindeste um ein Rad zumindest im Graubereich eintragen zu können mit Festigkeitsgutachten ist eine Biegeumlauf-Prüfung (BUP) und ein Salzsprühtest. Und nur wenn der Prüfer es machen will, denn rechtlich gibt es dagegen keine Handhabe.

Hoffe das klärt es etwas auf jetzt,

Viele Grüße 
Martin
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#22
(02.09.2020, 12:28)Peter/Hamburg schrieb: Moin, 

die sehen auch sehr schick aus. 
Gibt es dazu eine Bezugsquelle? Die angegebene GTM Vertriebsgesellschaft hat nicht mal eine Homepage.

Die Felgen hat mir Auto Neff in Neckarsulm besorgt. GTM Vertriebsgesellschaft kenne ich nur aus dem Teilegutachten, Hersteller im Sinn von "die haben die Dinger gemacht" ist ein italienisches Unternehmen. Nachdem die Felgen mit Winterreifen eingelagert sind, kann ich leider nicht spontan schauen, wie die genaue Bezeichnung ist. DAs Autohaus sollte die Quelle aber noch kennen.
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#23
(04.09.2020, 17:56)Ing.M.Frank schrieb:
(04.09.2020, 15:42)Tiger Shark schrieb: Hallo habe deine Antwort an brandwheels gesendet und der schrieb mir zurück wenn ein QM existieren tut, dann kann auch über das reine Festigkeitsgutachten eingetragen werden.

Hi, ist jetzt wirklich nicht böse gemeint, dann soll dir das doch der Verkäufer von brandwheels eintragen wenn er das darf und dazu die Befugnis hat.

Ich hab mich nochmals schlau gemacht und das Mindeste um ein Rad zumindest im Graubereich eintragen zu können mit Festigkeitsgutachten ist eine Biegeumlauf-Prüfung (BUP) und ein Salzsprühtest. Und nur wenn der Prüfer es machen will, denn rechtlich gibt es dagegen keine Handhabe.

Hoffe das klärt es etwas auf jetzt,

Viele Grüße 
Martin

So, schon länger hier nicht mehr mitgeschrieben aber ich klinke mich mal hier mitein. Martin im "Festigkeits/Materialgutachten" sind ja diese Tests vorhanden und wie schon geantwortet in Verbindung mit dem QM Nachweis geht die reguläre §19.2/21 Abnahme. Du kannst ja theoretisch dieses Gutachten auf ein Teilegutachten bzw. ABE erweitern lassen(QM Vorausgesetzt), wenn du genau den Anbaufall hast.
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#24
(04.09.2020, 11:42)xlh59 schrieb: Die Argumentation ist durchaus schlüssig und auch nachvollziehbar aus Sicht der Prüforganisation. Warum sollte sich die Prüforganisation (als rechtlich verantwortlich für die "nicht fahrlässige" Leistung des Prüfers) auf dieses (durchaus reale) Risiko einlassen? Aus QM Sicht ist die Situation jedoch deutlich komplexer: wenn der Hersteller ein zertifiziertes QM System (z.B. 9001) hat, kann davon ausgegangen werden, dass die Produkte oder Dienstleistungen von hinreichend gleichbleibender Qualität sind, was letzendlich bedeutet, dass ein Tragfähigkeitsgutachten für eine zufällige Losgröße aus der laufenden Produktion in Verbindung mit dem allgemeinen GM System, durchaus aussagekräftig ist.

Soweit zur Theorie -- Da das ganze aber ein Graubereich mit vielen Fragen ist, kann eine Prüforganisation das Risiko der Verantwortung aus Unternehmenssicht eigentlich nicht übernehmen. Was wäre eine hinreichende Losgröße? Ist das QM System für den speziellen Anwendungsfall ausreichend? Etc.. Die ganze Geschichte mit Zulassungen, Gutachten und der damit verbundenen Haftung ist inzwischen sehr komplex geworden, da versucht wird die eigentliche Prüfung und damit die Haftung auszulagern. Wer mal eine Zertifizierung eines Serienproduktes mitgemacht hat, weiß wovon ich rede. Deshalb sparen sich auch kleine Hersteller die Typgenehmigung, weil sie das Bauteil im Anbetracht der Stückzahl einfach zu teuer machen würde. Vor nicht allzu langer Zeit wurde so die Verantwortung (im KFZ Bereich) auf die Prüfer übertragen, die das Risiko dann auch tatsächlich übernommen haben. Bis die QM Systeme (die unternehmerisches Risiko üblicherweise einschließen) der Prüforganisationen genau das unterbunden haben.

Am Ende bleibt das, was schon tausendmal gesagt und geschrieben wurde: Ja, es gibt Prüfer die das eintragen -- nein, das bedeutet nicht, dass es dadurch auch legal ist -- und das Wichtigste ist eigentlich die Sicherheit für die Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer, was wiederum jeder für sich selbst (ganz wesentlich durch die Fahrweise) entscheiden muss.

Was mich betrifft geht es hier nicht um Felgen aus dubiosen Quellen, sondern um Felgen von renomierten Herstellern. Die produzieren tausende von Felgen mit entsprechendem QA-System.
Wenn dann die Traglast einer Felge zum Fahrzeug passt, dann muss der TÜV nur noch prüfen, ob die Felgen/Reifenkombination geometrisch zum Fahrzeug passt.
Wo bitte soll da das Risiko liegen? Erst recht bei Monoblock-Schmiedefelgfen?
Soll plötzlich eine baugleiche Felge die z.B. serienmäßig auf einem gleich schweren Ferrari läuft, bei der Corvette plötzlich brechen, nur weil der Lochkreidurchmesser anders ist?
Egal wie oft Dinge geschrieben oder gesagt werden, das heißt nicht, dass sie zutreffen.
Wenn der TÜV-X entscheidet, dass ihm das Risiko zu groß ist und er darum keine Einzelabnahme von Felgen macht, dann muss ich sehen, ob ich eine andere Prüforganisation finde, die dazu bereit ist.
Finde ich keine solche, gibt es keine Abnahme.
Wenn der TÜV Felgen abnimmt, dann werden sie eingetragen und wenn sie eingetragen sind, sind sie per Definition legal.
Gruß

Götz
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#25
(04.09.2020, 19:04)BRANDWHEELS schrieb: So, schon länger hier nicht mehr mitgeschrieben aber ich klinke mich mal hier mitein. Martin im "Festigkeits/Materialgutachten" sind ja diese Tests vorhanden und wie schon geantwortet in Verbindung mit dem QM Nachweis geht die reguläre §19.2/21 Abnahme.
[...]

Rechtlich ist es trotzdem eine Grauzone und man muss wie gesagt jemand finden der bereit ist es zu begutachten. Bei uns begutachten es nur noch sehr wenige Sachverständige und dann auch nicht für Hinz und Kunz. 

Wenn nichts passiert sind alle glücklich, aber wenn was passiert und es ist auf die Räder zurückzuführen, dann wird das Gutachten des Sachverständigen schön aufgerollt und wenn da nicht alles picobello ist, hat der Sachverständige ein größeres Problem. Warum sollte er sich dieses potenzielle Ärgernis für lächerliche 90€ denn antun, wenn er bei einer HU/AU 113,40€ in der Hälfte der Zeit an Umsatz erwirtschaftet?


(04.09.2020, 19:05)goec2468 schrieb: [...]
Wenn der TÜV Felgen abnimmt, dann werden sie eingetragen und wenn sie eingetragen sind, sind sie per Definition legal.

Jein legal ist die Begutachtung und daraufhin Eintragung nicht automatisch. Dir passiert dabei als Fahrzeughalter/Führer aber erstmal nichts.

Hier ist letztens ein recht neues Fahrzeug mit nachgerüsteter und im Fahrzeugschein eingetragener Klappenauspuffanlage vorgefahren, obwohl Klappenauspuffanlagen nicht mehr eingetragen werden dürfen egal ob er eine ABE, TGA oder sonst was dafür hat. Also bei der nächsten HU: "Abgasanlage Zulässigkeit nicht nachgewiesen"... erheblicher Mangel, ist eben sehr ärgerlich für den Kunden dann!

Der aaS kann sich eben auch nicht über den tollen Gesetzgeber mit seinen millionenfach irrsinnigen Vorschriften hinwegsetzen. Und wenn er es doch tut war die Eintragung eben nicht vorschriftsmäßig. 


Gruß Martin
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#26
Moin,
hat jemand irgendwo ein Bild oder Link, wo die Schmidt Felgen 19/20 Zoll Drago für Corvette Corvette C7 Typ Y1BC in Highgloss Silber abgebildet ist? 

Oder ist jemand geschickt und kann per Photoshop solch eine Felge auf eine gelbe C7 Cabrio montieren?  :) 

Gruß
Peter
Peter/Hamburg Nr.12  C7_Cab_yel_60.png 
[Bild: 14854976do.jpg]
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#27
(04.09.2020, 20:20)Ing.M.Frank schrieb:
(04.09.2020, 19:04)BRANDWHEELS schrieb: So, schon länger hier nicht mehr mitgeschrieben aber ich klinke mich mal hier mitein. Martin im "Festigkeits/Materialgutachten" sind ja diese Tests vorhanden und wie schon geantwortet in Verbindung mit dem QM Nachweis geht die reguläre §19.2/21 Abnahme.
[...]

Rechtlich ist es trotzdem eine Grauzone und man muss wie gesagt jemand finden der bereit ist es zu begutachten. Bei uns begutachten es nur noch sehr wenige Sachverständige und dann auch nicht für Hinz und Kunz. 

Wenn nichts passiert sind alle glücklich, aber wenn was passiert und es ist auf die Räder zurückzuführen, dann wird das Gutachten des Sachverständigen schön aufgerollt und wenn da nicht alles picobello ist, hat der Sachverständige ein größeres Problem. Warum sollte er sich dieses potenzielle Ärgernis für lächerliche 90€ denn antun, wenn er bei einer HU/AU 113,40€ in der Hälfte der Zeit an Umsatz erwirtschaftet?
Sehe ich anders und haben auch öfters damit zu tun und der jeweilige Prüfer hat sich dann auch bis zum obersten QM Beauftragten beim jeweiligen Verein abgesichert. Aber ja es gibt genug Prüfer die es nicht machen, weil Sie sich nicht weiter damit beschäftigen möchten...
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#28
Richtig, aus oben genannten Gründen... Es stellt sich ja schon allein die absolut rationale Frage, warum dann manche Hersteller so "blöd" sind und für ihre Räder ein Teilegutachten, geschweige denn ABE anbieten, in der die Auflage A01 oder A02 steht und das Ganze dann trotz TGA/ABE begutachtet und eingetragen werden muss. Ist ja dann schön doof der Hersteller wenn er die zusätzliche Odyssee inkl. Mehrkosten durchläuft, weil der Kunde zahlt ja pauschal dann die 90€ für die Abnahme nach §19(2) oder im besten Fall 50€ für die Abnahme nach §19(3) ja trotzdem. Dann würde ja immer ein Festigkeitsgutachen reichen.

Ich denke das ist genug Theorie, habe es erläutert wie es rechtlich aussieht, das kann jeder selbst beurteilen.

Ist doch absolut in Ordnung, wenn es einen aaS(mT), gibt der es stress- und schmerzfrei begutachtet. Dann kann man die Leute ja da hinschicken, sei jedem gegönnt. Finde ich positiv wenn du mit deinen angebotenen Rädern dem Kunde versichern kannst, dass er diese problemlos eingetragen bekommt. Dann weiß der Kunde, dass alles passt und was ihn erwartet.


Gruß Martin
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#29
Hier ging es um Felgenempfehlung für die C7!  Wäre super wenn wir zum ursprünglichen Thema zurückkehren.

Geiger, Cinel, Schmitdt, HRE Wheels sind schon genannt worden, gibt es weitere Hersteller die Felgen mit "TÜV Segen" für die C7 Stingray anbieten?
                                                                                                                             [Bild: 47915314xb.gif]

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#30
Genau...

Schau mal diese

https://mb-felgen.de/felgen/oz/ultralegg...matt-black
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