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05.08.2020, 00:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.08.2020, 00:09 von keineAhnung.)
Hallo,
ich versuche gerade ein gekauftes Auto umzuschreiben.
Mal abgesehen von den 10 Wochen Wartezeit bei der Zulassung.
Obwohl der Verkäufer mir den Bericht beim Verkauf zusicherte, gibt es keinen Tüv Bericht, der Verkäufer rührt sich nicht mehr.
Also muss ein TÜV Ersatzbericht her. ( bis 11-2020)
Also hin zum TÜV Süd.
Ich überreichte den den Kaufvertrag , zeigte Fahzeugbescheinigung Teil 1 - 2 und meinen Ausweis.
Nein , aus Datenschutzgründen könne man mir keinen Zweitbericht ausstellen. Ich sei dazu nicht berechtig.
Und das , obwohl ich die ganzen Daten vom letzten Halter habe, welder den Bericht erstellen lies.
Alls einzige Möglichkeit sagte mir, den TÜV Bericht könnte man direkt an die Zulassungsstelle senden.
Nur dazu müssten die den Termin der Umschreibung wissen, sonnst geht das nicht.
Und mit 10 Wochen Wartezeit in Berlin sei das nicht möglich
Was kann man in dem Falle juristisch gegen den TÜV unternehmen, den TÜV zur Herrausgabe des Berichtes zwingen?
Grüße Frank
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Haha, bist du drauf!
Du kannst den TÜV überhaupt nichts, du hast doch gar keinen Vertrag mit denen.
Der Vorbesitzer hatte einen Vertrag, aber du nicht.
Und dann einen Rechtsstreit lostreten wollen, bis der durch wäre, wäre die HU eh abgelaufen.
Schlanker und mit weniger Nerven und Geldverlust geht es die HU einfach neu machen zu lassen.
gruss,
zuendler
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05.08.2020, 00:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.08.2020, 01:07 von keineAhnung.)
Geht nicht, Fahrzeug ist gegen meinem Willen und ohne meine Kenntnis noch vor der Übergabe abgemedet worden .
Gedacht war eine Vollrestauration.
TÜV habe ich versucht , ruter vom Hänger ab zu Händler .
Leider Verkehrsunsicher.
Bremsen, Lenkrad, Fensterheber Kupplung sind die Punkte, die behoben werden müssen.
Von einer Firma noch vor der Restauration. Teuer wir reden von 2000 für einen neuen TÜV ,
um anschleißend wieder alles auseinader zu bauen..
Grüße Frank
Und PS :
Ein TÜV ist kein reiner Vertrag. Hier geht es nicht um ein Wertgutachten. Da ist die Rechtslage etwas anders.
Sondern TÜV ist eine Beauftragung die Verkehssicherheit des Fahrzeuges für die Verkehrszulassungbehörde festzustellen.
Und ich als Eigentümer des Fahrzeuges mit noch einem gültigen TÜV müsste ja wohl auch ein Anrecht darauf haben,
was der TÜV mal an Mängel vor 14 Monaten festgestellt hat. So sehe ich das.
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Da sind jetzt nur Bremsen und Lenkrad dabei, der Rest ist unwichtig.
Und so eine Resto zieht sich sowieso hin, es wäre doch besser das erst nach der Resto zuzulassen.
gruss,
zuendler
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05.08.2020, 01:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.08.2020, 01:16 von keineAhnung.)
Hat was mit Rechtssicherheit zu tun.
Trotz gültiger Papiere kann der alte Eigner schnell mal alles auf Verlust schreiben und sich neue Papiere holen.
Und dem Vorbesitzer (Idio*) vertraue ich 0 !
Umschreiben und Zulassen, dann bin ich sicher, das nichts mehr schief geht.
Und auch wegen einer Versicherung nach Abmeldung, die bei einer Stillegung vertraglich ausgehandet werden kann.
Grüße Frank
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Ich kapiers nicht. ..
Restaurier die Kiste und anschließend TÜV und auf Dich anmelden. Wo ist das Problem?
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Also ich wollte mal ein Auto ummelden ohne TÜV Bescheinigung. Geht nicht. Bin zum TÜV. Habe den TÜV Bericht nicht bekommen wegen Datenschutz. Die Dame hat die ganzen Daten eingegeben und innerhalb von 5 Minuten den Bericht zur Zulassungsstelle gefaxt. Alles war gut
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Wenn der Verkäufer zugesichert hat (im Vertrag oder vor Zeugen, die sich ernsthaft erinnern und vor Gericht nicht auf einmal vergeßlich oder phantasievoll tun), ...... dann kann man doch den Verkäufer auf Herausgabe des TÜV-Dokuments verklagen. Dauert zwar auch, aber die Kosten für den "Spaß" zahlt der Verkäufer, wenn er den Prozeß verliert. Und mancher Schlamper, der sich nicht mehr gerührt hat, wacht auf, sobald der gelbe Briefumschlag vom Gericht im Briefkasten liegt.
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Verklagen auf Herausgabe des Tüvberichts Ich glaube das geht gar nicht
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06.08.2020, 21:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2020, 21:29 von keineAhnung.)
Wenn es um die Herrausgabe des Gutschtes geht,
Ist Bestandteil des Kaufvertrages und Rausgabe wurde vereinbart.
Das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher . Bremsen Kupplung Ölverlust Kühlerrahmen usw. 12 Punkte müssen sofort gemacht werden.
Neuen Tüv erhalte ich so nicht. Ca 2,5K Euro .
War bei der Probefahrt nicht für mich so nicht zu erkennen, abgesehen von der Kupplung.
Also Rückabwicklung des Kaufvertrages innerhalb von 14 Tagen, das seht steht mir zu.
Erhebliche Mängel, Fahrzeug Verkehrsunsicher , was im Kaufvertrag so nicht erwähnt wurden.
Wurde mit Note 3 ( Gutachten verkauft) und auch so beworben, steht auch im Vertag.
REA . genommen. der sieht da gute Möglichkeiten der Rückabwicklung.
TÜV Bericht vom TÜV SÜD zur Zulassungsstelle senden die nur , wenn die einen Termin bei der Zulassung haben
da das aber 10 Wochen sich hin ziehen kann geht die Möglichket so nicht .
Soviel zur Theorie.
.
Praxis ist, das die Tochtes des Verkäufers mich kontaktierte , der Verkäufer (Ihr Vater) liegt im Krankenhaus ist handlungsunfähig.
Für lange Zeit.
Nun ist die Kack** am dampfen.
Ich habe mich ans AH Kramm in Berlin gewannt. Die betreune ja auch meine andern Vetten.
Die haben mir sofort geholfen.
Der Händler kann, wenn ihm das Auto gehört , den Tüv Bericht anfordern. Hat er gemacht
Also in 6-10 Wochen zugelassen. TÜV bis Oktober, sollte also reichen.
Das Auto kommt nun Huckpack nach zum Händer, weil
mein Urlaub in 7 Tagen vorbei ist......
Und die Sachen müssen ja zum neuen Tüv irgendwann gemacht werden.
So fahre ich 2 gleisig Zulassung mit alten TÜV , neuen TÜV vorbereiten..
Grüße Frank
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