Kein TÜV wegen Motorhaube
#21
Hallo

Zitat:Hast du ein Bild von der rechten Seite deiner C3?

Im 1sten Post dieses Threads sind doch Bilder der rechten Seite, wo man sieht, dass der Auspuff nach unten abbläst.

mfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement . besoffen
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#22
(27.06.2020, 23:37)Ing.M.Frank schrieb: Mit Sicherheit gab es das, aber in den USA und nicht bei uns. Also weder nationale Betriebserlaubnis noch EG-Typgenehmigung. Und hier gelten unsere Gesetze, egal was die Amis verbaut haben  Prost!

Gruß Martin

Naja, 1969 gabs noch keine EG. Großes Grinsen
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#23
Hallo Günther,

nach rechts unten. Das ist das Problem.


Hallo Hermann,

eben! Feixen


Das ist analog zur Motorhaube genauso, also ohne mindestens ein Materialnachweis, besser Festigkeitsgutachten und noch besser Teilegutachten gibt es keine Rechtsgrundlage sowas vorschriftsmäßig zu begutachten und einzutragen. Das darf man nicht falsch verstehen, technisch kann die Motorhaube 10x besser sein als die Originale, aber vom Gesetzgeber sind eben entsprechende Nachweise gefordert. 

Es gibt für sowas schon Lösungsmöglichkeiten, aber dafür braucht es einen Prüfer der bereit ist sich etwas aus dem Fenster zu lehnen. TP-Nummer auf die Haube, Materialnachweis, Testfahrt, etc. Dann hast du deine Motorhaube zwar eingetragen und bist glücklich, aber der Prüfer trägt, solange die Haube verbaut ist ein Autoleben lang die Verantwortung. Wenn dann ein Unfall passiert und jemand durch die Haube wegen des veränderten Spitterverhaltens, etc. pp. verletzt wird, dann hat dieser nichts mehr zu lachen. Warum sollte er also das Risiko eingehen? Sollte man auch mal aus der Sicht betrachten. Man liest es oft die bösen Prüfer die haben mir dies und das nicht eingetragen, usw. Ja weil kein verwertbarer, rechtlich vorschriftsmäßiger Nachweis vorlag. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob der Umbau mehrfach besser als das Original ist.


Gruß Martin
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#24
(28.06.2020, 11:45)Ing.M.Frank schrieb: nach rechts unten. Das ist das Problem.

das verstehe ich jetzt nicht...
Grüße
Thomas


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#25
Laut §47 der StVZO dürfen die Auspuffrohre keine Mündung nach rechts haben. Das heißt, man darf einen Auspuff auf der rechten Seite haben, wenn die Mündung nach oben, unten oder eben nach links zeigt. Rechts ist per Definition nicht zulässig. Wer es trotzdem eingetragen hat, müsst eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde haben (wie bei den roten Blinkern hinten ab 1970).

Was die Motorhaube angeht, so liegt es im Ermessen des Prüfers, ob er eine Haube ohne Gutachten einträgt. Bei Oldtimern, bei denen Anbauteile ohne Prüfnummern schon sehr lange eingetragen sind, kann die Tatsache, das sie noch nicht kaputt sind als Nachweis der Festigkeit angenommen werden. Theoretisch -- allerdings wurden die internen Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Prüforganisationen in den letzten Jahren extrem erweitert, d.h. selbst wenn der Prüfer gegenüber dem Gesetzt richtig liegt, wird ihn die Prüforganisation wegen dem Haftungsrisiko abmahnen. Wenn der Prüfer z.B. gleichzeitig die internen Audits leitet wird das schon wieder einfacher -- aber eines ist klar: die meisten Prüfer sind nicht bösartig oder planlos, sondern sind nicht gerade risikoaffin (per Definition) und wollen einfach keinen Ärger mit ihrem Arbeitgeber.

Als allgemeiner Hinweis zu Abnahmen: Sprecht mit dem Prüfer vorher, sprecht ab, was "geht" und was nicht und liefert dem Prüfer so viele Dokumente wie möglich für seine eigenen Dokumentation (Stichwort interne Prüfung). Bei einem GFK Teil kann z,B, eine einlaminierte Teilenummer plus Hersteller Wunder wirken, selbst wenn es keine Dokumente dazu gibt ... denn so ist immerhin das Bauteil eindeutig definiert.
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#26
Zitat:Laut §47 der StVZO dürfen die Auspuffrohre keine Mündung nach rechts haben. Das heißt, man darf einen Auspuff auf der rechten Seite haben, wenn die Mündung nach oben, unten oder eben nach links zeigt. Rechts ist per Definition nicht zulässig. Wer es trotzdem eingetragen hat, müsst eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde haben (wie bei den roten Blinkern hinten ab 1970).

was denn jetzt?
Rechts unten ja, aber Rechts per definition nicht zulässig?


Auspuff war ja eigentlich nicht das Thema hier....  dumdidum
Allerdings von der Mercedes G-Klasse kenne ich jede Menge die links und auch rechts Sidepipes unter der Tür haben - rechts auch nach rechts zeigend - ab Werk!
Grüße
Thomas


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#27
(28.06.2020, 11:45)Ing.M.Frank schrieb: nach rechts unten. Das ist das Problem.

Bei dem anscheinend nicht  Grübeln

[Bild: asset.MQ6.12.20190926115733.jpeg]

Gruß
Matthias


The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
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#28
genau Matthias, das Bild hatte ich gerade auch im Konfigurator gefunden..... und das ganz legal und dank Geländewagen in Ohrhöhe eines zu Überholenden  Prost!
Und die 63er klingen endgeil
Grüße
Thomas


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#29
Ist die Frage ob der G für Deutschland ist oder sonstwo auf der Welt rumfährt.

Was ich mich Frage wenn das Auto so wie es ist eine belgische Zulassung hatte wäre es da nicht möglich diese als "Freigabe" herzunehmen? Ich vermute ja mal nicht aber
immerhin war die ja schon mal in der EU zugelassen.  >Oder bezieht sich die MotorhaubenProblematik rein auf das H-Kennzeichen? 

Ich denke auch eine Werkstatt suchen die mit sowas Erfahrung hat oder eine gebrauchte Originalhaube.
Lieber Tot als langsam

ODER:

Lieber 5 Sekunden feige als mein Leben lang tot.  Teufel Teufel
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#30
Einfach super was man in der DACH Region, verglichen mit den techn. Standpunken im Verkehr der restlichen Welt, für Sorgen hat.
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