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Sobald der Tachoantrieb aus dem Getriebe über dort verbaute Zahnräder übertragen wird, zieht jede Änderung der Reifengröße, sprich des Abrollumfanges, eine
Veränderung des Anzeige mit sich. Genaugenommen wirkt sich sogar die Profiltiefe aus. Ist aber nicht ausschlaggebend.
Ab einer gewissen Änderung in % muß die Anzeige abgeglichen werden, sprich, min. 1 Zahnrad im Getriebe ist zu tauschen.
Just my 2 ct.
Gruß
Lothar
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Hallo
Das hat aber nichts damit zu tun, dass Der TÜV einen Unterschied im Abrollumfanmg von mehr als 3 %
zwischen vorne und hinten , wie hier beschhrieben wurde , ablehnt.
Der Hinterreifen alleine zählt und die Abrollumfangdifferenz zum Originalreifen zählt, aber da kann man wie beschrieben,
wieder den Speedo wieder mit anderen Zahnrädchen angleichen.
Ich habe mehrere Fahrzeuigscheinkopien liegen, wo alle möglichen Grössenkombis drin stehen, auch
235 vorne mit 255 hinten.
mfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
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Martin, das hat doch aber nichts mit der Differenz des Abrollumfangs zwischen Vorder- und Hinterreifen zu tun.
Wenn vorne andere Reifen gefahren werden, hat das überhaupt keinen Einfluss auf die Tachoanzeige.
Außerdem könnte der Tachoantrieb korrigiert werden.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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28.04.2020, 09:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.04.2020, 09:58 von Hermann.)
(27.04.2020, 21:37)daabm schrieb: JR, das wird interessant, wenn die Tachoanzeige beeinflusst wird...
Das betrifft ja nur hinten. Wenn dort wie z.B. bei Mocse 255/60 eingetragen sind, und somit keine Veränderung stattfindet, weiss ich nicht, warum man keine 235/60 auf der Vorderachse fahren könnte. Der Unterschied im Abrollumfang vorne/hinten ist doch egal.
Edit: Jürgen war schneller.
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Die hessische Haltung ist mal wieder nicht nach vollziehbar, zumal es sich um eine original vorhandene Größenkombination dreht. Die sollte doch eigentlich nach H-Spezifikation auch durchzusetzen sein.
Die 3% Abweichung im Abrollumfang haben tatsächlich nur mit neueren Fahrzeugen überhaupt etwas zu tun, in denen der Abrollumfang eine Rolle spielen kannbei den vielen elektronischen Helferlein. Für ein auto ohne ABS und anderen Schnickschnack ist das Kindergarten.
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Die hessische Haltung ist NIE nachvollziehbar... Wirklich grausam die Graukittel. Zumal der TÜV in Niedersachsen sagt, es wäre kein Problem mit dem Eintragen. Aber das nützt mir nichts, weil die Abnahme, die der TÜV in Niedersachsen macht vor Eintragung bei der Zulassungsstelle nach Marburg eingeschickt werden muss zu einer übergeordneten Sammelstelle. Die lehnen es dann ab und das wars.
Eine Möglichkeit gäbe es. Den Wagen von Hessen nach Niedersachsen bringen, auf einen Familienangehörigen zulassen, Eintragung machen lassen und dann wieder ummelden... aber das steht in keinem Verhältnis.
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Hallo
Zitat:Edit: Jürgen war schneller
Hermann, und nicht nur Jürgen .
Sche...s Alter !
Leider hört man nimmer öfters, dass immer weniger Änderungen akzeptiert werden, die vor Jahren keinerlei Problem darstellten.
mfG. Günther
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Der TÜV Hessen weigerte sich bei mir sogar, meine Chooper nach meinem Breitreifenumbau abzunehmen, obwohl ich für alles 19.3 Freigaben hatte.
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(28.04.2020, 10:16)Wesch schrieb: Hallo
Zitat:Edit: Jürgen war schneller
Hermann, und nicht nur Jürgen .
Sche...s Alter !
Yes, Sir.
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