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Von einem der größten Schmiede-Felgenhersteller kann ich sehr günstig Schmiedefelgen bekommen.
Allerdings haben die entweder vorne und hinten 19 Zoll oder aber vorne und hinten 20 Zoll.
Den Lochkreisdurchmesser passt auch nicht, hier müsste ein Lochkreisadapter verwendet werden.
Kennt sich jemand mit den Details der TÜV-Abnahme aus, also was geht und was nicht geht ?
Gruß
Götz
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Der erste April ist doch erst Montag !!??
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Was will uns der Autor damit sagen ..??
Gruß
Götz
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Womöglich ist der Fachmann der Auffassung, dass es sogar dem Laien einleuchten dürfte, dass man an der C7 besser nicht auf die Idee kommen sollte, die vorgeschriebene Radgröße zu verändern...?
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ÄÄhhh...selbst wenn das mechanisch irgendwie mal passen sollte...wie willst Du denn die ganze Elektronik mit all Ihren Bits und Bytes ( ABS usw.) dahinter in den Griff bekommen ?
Die Profis hier werden dazu noch das ganze Thema zum Impact auf das Fahrverhalten besser erklären können als ich. Man ist manchmal erstaunt wie in einem so wichtigen Bereich herumexperimentiert wird, vielleicht passen ja hinten auch 22" und dann vorne 17"...nicht bös gemeint und viel Glück mit den günstigen Felgen.
Der einzige Fahrer der mir Angst einflößen kann bin ich selber.
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Ja, als solchen würde ich Ingo ad hoc auch beschreiben.
Viele Grüße, Mirko
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Da gibt es noch nicht mal eine Software für um das ganze System anzupassen.
Es müsste ja auch an alle Fahrmodi angepasst werden.
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Von Geiger gibt es einen Radsatz mit 255er Reifen vorne und 305er hinten, von Schmidt Felgen gibt es einen Radsatz,.....
Solange die Festigkeit der Felgen und der Befestigung gegeben ist, der Abrollumfang stimmt, die Einpresstiefe stimmt, nichts schleifen kann und die Reifen außen nicht überstehen, gibt es meiner Meinung nach keinen technischen Grund der gegen andere Felgen(größen) spricht.
Es kann aber durchaus einen gesetzgeberischen Grund geben oder schlicht, dass der TÜV kein Interesse hat sich damit auseinanderzusetzen.
Nebenbei würde mir der Felgenhersteller keine Felgen verkaufen, wenn es auch nur geringste Sicherheitsbedenken gäbe.
Da es sich um einen der größten (wenn nicht den größten) Hersteller von Schmiedefelgen weltweit handelt, sitzen dort die echten Felgenfachleute.
Die haben auch einen Einblick was beim TÜV geht (da werde ich noch mit dem Fachmann sprechen), aber die sind eher sehr konservativ, wenn etwas auch nur den Hauch der Chance hat nicht eingetragen zu werden, wird man dort eher sagen. dass es nicht geht (würde ich an deren Stelle auch so machen).
Darum interessiert mich, welche Erfahrungen es hier gibt.
Gruß
Götz
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28.03.2019, 17:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2019, 17:28 von goec2468.)
Laut TÜV Nord gilt als Richtlinie bei der Beurteilung von abweichenden Reifendimensionen folgende Regel: Der Abrollumfang darf nicht mehr als 4% kleiner als der der kleinsten und nicht mehr als 1% größer als der der größten in der Betriebserlaubnis genehmigte Reifendimension sein.
Nimmt man nun vorne 255/30-19 Reifen, dann sind die 2,7% kleiner als original, nimmt man dazu 305/30-19 Reifen, dann sind die ebenfalls 2,7% kleiner als original.
Damit ist man innerhalb der 4% Regel und warum die Elektronik damit Schwierigkeiten haben soll, leuchtet mir nicht ein - aber vielleicht gibt es einen Grund den ich übersehe.
Der Geiger jedenfalls bietet das ja auch an, mit TÜV.
Übrigens sind die Felgen nicht günstig, weil sie billig sind, sondern weil meine Frau sie zum Mitarbeiterpreis bekommt, die Felgen sind so ziemlich das beste, was es auf dem Markt gibt.
Gruß
Götz
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