Beiträge: 2.776
Themen: 118
Registriert seit: 08/2006
Ort: Motorcity
Baureihe: C3
Baujahr,Farbe: 1972, Classic White
Corvette-Generationen:
Hallo zusammen,
ich habe heute eine konkrete und, aus meiner Sicht, eindeutige Antwort von der Behörde erhalten... und damit wohl „Entwarnung“ geben...
„Sehr geehrter Herr Kienzler,
vielen Dank für Ihre Mail.
M+S Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden, dürfen bis 30.09.2024 auch bei winterlichen Bedingungen weiter verwendet werden.
Bei nicht winterlichen Bedingungen können die Reifen weiterhin ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
A. Wilhelm
____________________________________________________
Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 2008 3060
Fax: 030 2008 1942
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.bmvi.de“
Ich denke, damit ist die Angelegenheit geklärt!?!
Beste Grüße...
René
Beiträge: 11.964
Themen: 303
Registriert seit: 12/2008
Ort: Karlsruhe
Baureihe: C3 zz502
Baujahr,Farbe: 1969, monterey red metallic
Baureihe (2): C6 GS Supercharged
Baujahr,Farbe (2): 2012, schwarz
Jo, Reifen die bis 31.12.17 hergestellt wurden darf man weiterhin im Sommer fahren.
Nur als Winterreifen zählen sie ab 2024 nicht mehr.
Schön wer noch so alte Reifen hat
Was macht man wenn man jetzt neue braucht? Herstelldatum 2018.
Ich habe leider vergessen meinen TÜV-ler zu fragen, der hatte ja gesagt
dass Autos die per Einzelabnahme zugelassen wurden gar nicht unter die Regelung fallen,
die Reifen müssen da auch nicht das "E" tragen.
Dann wiederum würde ich mich aber fragen warum dann bzgl. der Höchstgeschwindigkeit
die EU Regelung doch wieder gilt und man die Ausrede über M+S machen muss.
Warum kann man Sommerreifen nicht mit dem Geschwindigkeitslimitaufkleber so fahren wie Winterreifen?
Spricht ja nichts dagegen. Steht nur nicht im Gesetz.
gruss,
zuendler
Beiträge: 18.740
Themen: 591
Registriert seit: 05/2002
Ort: Luxembourg
Baureihe: C3 L71
Baujahr,Farbe: 1968 rot
Corvette-Generationen:
Hallo
Das waere wohl zu einfach .
Sind eben wie ofters sinnlose nicht zuende gedachte Gesetze.
Glaube, am einfachsten waere es, wenn in Deutschland die Autobahngeschwindigkeit auf 110 beschraenkt werden wuerde,
dann waere das ganze Geschwindigkeitsindexreifengetue ueberfaellig.
mfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement .
Beiträge: 11.964
Themen: 303
Registriert seit: 12/2008
Ort: Karlsruhe
Baureihe: C3 zz502
Baujahr,Farbe: 1969, monterey red metallic
Baureihe (2): C6 GS Supercharged
Baujahr,Farbe (2): 2012, schwarz
Ne, siehe Italien. Die haben die selbe Regelung trotz Geschwindigkeitslimit.
Beiträge: 32.063
Themen: 522
Registriert seit: 09/2003
Ort: Rüsselsheim
Baureihe: C1 bis C6
Baujahr,Farbe: 08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1,
Baureihe (2): 81, 79, 78 PC,
Baujahr,Farbe (2): 86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv.
Kennzeichen (2): 63 Split Wind., 60
Corvette-Generationen:
- C1 (1953-1962)
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Die Italiener haben sogar noch eine deutlich schärfere Regelung!
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
Beiträge: 3.192
Themen: 52
Registriert seit: 06/2001
Ort: Neustadt/Weinstr.
Baureihe: C3
Baujahr,Farbe: 1969 lemans blue
Baureihe (2): 1958 black/silver
Baujahr,Farbe (2): C1
Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, dann gelten M+S Reifen weiterhin als Winterreifen für Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Scheint mir auch logisch, denn kein Reifenhersteller will einen bestehenden Reifentyp wegen des Schneeflockensymbols noch einmal durch die Zulassungsprozedur ziehen.
Daher dürfen diese Fahrzeuge wie bisher auch mit M+S Reifen gefahren werden, welche nicht der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs genügen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__72.html
Edgar, siehst du das auch so?
Beiträge: 30.222
Themen: 233
Registriert seit: 02/2006
Ort: Recklinghausen/San Baronto
Baureihe: 2019 C7 GS Convertible
Baujahr,Farbe: Black / Black Suede
Baureihe (2): 1972 C3 T-Top Coupe
Baujahr,Farbe (2): War Bonnet Yellow / Saddle
Baureihe (3) : 1967 C2 Convertible
Baujahr,Farbe (3) : Marina Blue / Bright Blue
Kennzeichen (3) : www.corvette-enthusiasten.de
Corvette-Generationen:
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C7 (2014- )
Reifen für Autos, die vor dem 1. Oktober 1990 zum ersten Mal registriert wurden, müssen jedenfalls nicht gekennzeichnet werden, so daß egal ist, was für ein Symbol sie haben.
Gruß
Edgar
Beiträge: 3.192
Themen: 52
Registriert seit: 06/2001
Ort: Neustadt/Weinstr.
Baureihe: C3
Baujahr,Farbe: 1969 lemans blue
Baureihe (2): 1958 black/silver
Baujahr,Farbe (2): C1
Folgendes ist mir bisher bekannt:
Reifen für Autos, die vor dem 1. Oktober 1990 zum ersten Mal registriert wurden, fallen nicht unter die EU Verordnung 1222/2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter.
Oldtimer fallen nicht unter die Regelung R30, welche "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" schaffen soll.
Fahrzeuge mit EZ vor 1.1.1998 benötigen keine Bauartgenehmigung für Luftreifen.
Ich darf nur dann Reifen mit Speed Index unterhalb der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs benutzen, wenn diese als Winterreifen gekennzeichnet sind. Für Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt nach wie vor die M+S Beschriftung, alle danach mit dem EU Alpin-Zeichen.
Wenn ich beim TÜV mit einem Reifen ohne Beschriftung antrete, dann stelle ich es mir schwierig vor, die Männer im grauen Kittel davon zu überzeugen, dass das zulässig ist.
Beiträge: 3.528
Themen: 23
Registriert seit: 08/2007
Ort: Braunschweig
Baureihe: C3 T-Top, 454
Baujahr,Farbe: 1971, sunflower
Corvette-Generationen:
(02.10.2018, 10:45)Maseratimerlin schrieb: Reifen für Autos, die vor dem 1. Oktober 1990 zum ersten Mal registriert wurden, müssen jedenfalls nicht gekennzeichnet werden, so daß egal ist, was für ein Symbol sie haben.
Gruß
Edgar Hallo Edgar,
würde dieses bedeuten das Reifen die schon einmal eingetragen waren verwendet werden dürfen?
Im spziellen Fall F70-15 Nylon Speedway Wide Trade, das ist die originale Bereifung und war im alten Brief eingetragen.
Gruß Andreas
Beiträge: 423
Themen: 18
Registriert seit: 03/2010
Ort: Kurpfalz
Baureihe: C3 Coupe
Baujahr,Farbe: BJ 71, Brands Hatch Green
Baureihe (2): C1
Baujahr,Farbe (2): BJ 59, Frost Blue White
Corvette-Generationen:
- C1 (1953-1962)
- C3 (1968-1982)
Hallo,
hier sind zwei Sachen zu beachten.
Die E Bezeichnung bezieht sich auf die europäische Prüfnorm ECE 30. Dies ist wie hier schon gesagt für unsere C3en nicht relevant.
Unabhängig davon müssen die Reifen die Tragfähigkeits- und die Höchstgeschwindigkeits-Kriterien erfüllen. Bei der Höchstgeschwindigkeit gibt es nur die Ausnahme bei Winterreifen. Die amerikanischen Reifen erfüllen in fast allen Fällen nicht die Höchstgeschwindigkeits-Kriterien und sind somit meines Erachtens nicht zulässig.
Viele Grüße
Peter
|