(08.03.2018, 20:51)paden1 schrieb: Theoretisch hast du Recht, aber mit dem H darfst du überall in die Stadt fahren und was für mich besonders zählt...dein Auto darf 111 DB an Lautstärke haben, und in dem Bereich dürfte ich auch sein :-)
Das mit dem fahren stimmt. Aber dass mit den 111 DB von was träumst Du ? das Fahrgeräusch darf für die C3 maximal 84 DB sein - gesetzlichen Höchtsgrenze zu dieser Zeit - da kommst nicht drüber. Das H kennzeichen beinhaltet keine Ausnahme was das Fahrgeräusch angeht.
Falls Du die 111 als Standgeräusch eingetragen hast hilt Dir das nix. Weil bei 111 DB Standgeräusch wird Du niemals unter die 84 db fahrgeräusch kommen.
Egal ob Deine Eintragung Fahr oder Standgeräusch ist wenn Du an einen Polizisten mit Ahnung gerätst wird Dein Auto stillgelegt und Du fährst erst wieder wenn die gesetzlichen Grenze für das Fahrgeräusch nicht mehr überschritten ist.
09.03.2018, 07:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.03.2018, 07:50 von Hanson.)
(08.03.2018, 21:59)Das mit dem fahren stimmt. Aber dass mit den 111 DB von was träumst Du ? das Fahrgeräusch darf für die C3 maximal 84 DB sein - gesetzlichen Höchtsgrenze zu dieser Zeit - da kommst nicht drüber. Das H kennzeichen beinhaltet keine Ausnahme was das Fahrgeräusch angeht. schrieb: Falls Du die 111 als Standgeräusch eingetragen hast hilt Dir das nix. Weil bei 111 DB Standgeräusch wird Du niemals unter die 84 db fahrgeräusch kommen.
Egal ob Deine Eintragung Fahr oder Standgeräusch ist wenn Du an einen Polizisten mit Ahnung gerätst wird Dein Auto stillgelegt und Du fährst erst wieder wenn die gesetzlichen Grenze für das Fahrgeräusch nicht mehr überschritten ist.
Herbert
Muss da nicht irgend wie noch die Messtoleranz und diese 21 db wenn du ein N hinter der 84 stehen hat eingerechnet werden ? Habe mal gelesen das wenn du ein N hinter der Zahl hast die Fon dann 7 meter hinter dem Auto gemessen werden müssen und das geht ja auf der Strasse schlecht.
es gibt zum Thema einige freds im forum, aber ich versuch mal das zusammenzufassen.
Relevant ist nur das Fahrgeräusch für die Frage Betriebserlaubnis ja oder nein.
Das messverfahren für das Fahrgeräusch ist für die Strasse zu kompliziert. Daher gibt es das Standgeräusch. Da wird bei einem Fahrzeug dass die Fahrgeräuschgrenze einhält gemessen wie laut es im Stand ist. Dabei wird eigentlich nur das Auspuffgeräusch gemessen. Wird der Standgeräuschwert eingehalten, ist wahrscheinlich am Auspuff nix gemacht. Damit kann die Polzei abschätzen ob es lohnt ein Fahrzeug stillzulegen oder nicht. Tippen die daneben müsste nämlich der Staat die Kosten für die ganze Aktion zahlen.
Daher ist die Polizei beim Standgeräusch wahrscheinlich eher "großzügig" weils in die Hose gehen kann.
Leider ist halt aber auch so, dass das Standgeräusch und das Fahrgeräusch in der Realität nicht so extrem weit auseinander liegen. 84 DB Fahrgeräusch und 111 DB Standgeräusch sind eine so grosse Differenz, dass es unwahrscheinlich ist, dass das Fahrgeräusch die Grenze einhält. Die Polizei kann dann halt mit weniger Risiko stilllegen.
Die 26 DB bringen leider fürs Fahrgeräusch nix. Die betreffen nur das Standgeräusch. Hintergrund ist, dass bei "N" das Standgeräusch in 7 Metern Entfernung zu messen ist, die 26 DB sind für die heute aktuelle Nahfeldmessung (50 cm) 21 DB und allgemeine Toleranz 5 DB.
Mit der Eintragung "N" wird das Problem vermutlich auch nicht gelöst. Wenn man das mal durchdenkt kommt man mit den 21 DB fürs "N" immer weit über 100 DB und damit in einen Bereich wo die Differnz zur Fahrgeräschgrenze einfach zu hoch ist. Vermutlich wurde bei der Einzelzulassung in D was gemessen und Baujahrbedingt einfach das "N" dazugeschrieben.
Allerdings ist das alles graue Theorie,wenn im Schein anstatt der gesetzlich möglichen 84 DB beispielsweise nur 78 DB gelten sind bindend und davon kommst nie weg.
Es gibt ja übrgigens auch kleine Kompressoren, die vorne seitlich am Motor sitzen wie eine zu groß geratene Lichtmaschine. Dann wird das ganze auch nicht so hoch
Reden wir eigentlich von dem gleichen? Ich bin mir sicher, irgendwo ein offizielles Dokument gesehen zu haben, dass Oldtimer mit H Zulassung auch die 86 DB eingetragen bekommen so wie bei mir. ABER das Fahrzeuge vor einem bestimmten Herstellungsdatum 35 DB lauter sein dürfen, wenn im Fahrzeugschein kein weiterer Buchstabe bei der DB Grenze eingetragen ist...ich suche weiter...bin sicher, dass ich es gesehen habe
Das TÜV Problem mit den Rootskompressoren ist das eingeschränkte Sichtfeld.
Obs das früher schon gab oder nicht - da geht´s um die Sicherheit und nicht um Originalität und da hört´s dann halt auf.
Aber mit genug Connections findet sich da wohl auch ein Prüfer...
Kompressoren die flach bauen bekommst du wohl eher eingetragen.