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Hallo zusammmen,
habe meine c5 (2002, gelb) zum Winterschlaf ins Parkhaus (fester Parkplatz) gebracht. Jetzt hat mein Parkplatznachbar gestern beim Einparken die Corvette geschrammt. Lt. Unfalllbericht der Polizei leichte Schrammen am Türbereich.
Jetzt stellt sich die Frage: Lässt sich das so einfach so von der Werkstatt Lackieren bzw. gibts in der Braunschweiger Ecke jemand der das wirklich beherrscht.
Brauche ich auf dem Weg zum Lackierer ein rotes Nummerschild (da Saisonkennzeichen)?
Oder gibt es andere "Mittelchen" zum rauspolieren
Grüsse und danke im voraus
Elton
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Hi Elton,
Ohne Bilder wird dir keiner sagen können, wie du am besten an die Sache ran gehst.
Grundsätzlich gilt, alles was nur im Klarlack ist, lässt sich rauspolieren und bei solchen Parkremplern hat man oft auch nur einen Fremdlack Übertrag, der sich relativ einfach entfernen lässt. Wenn die Kratzer tiefer sind, lässt sich das nur mit einer neuen Lackierung der Tür korrekt reparieren.
Gruß Eike
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Fingernageltest machen. Wenn man die Kratzer spürt dann sind sie zu tief und der Lackierer muss dran.
Hatte vor knapp 2 Jahren genau das gleiche Problem mit einem Stellplatznachbarn. Das meiste (Karosserie) ließ sich rauspolieren, die Zierleiste war aber verschrammt und musste lackiert werden.
Gruß, Chris
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13.11.2017, 21:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2017, 22:49 von Tom V.)
(11.11.2017, 17:29)Elton1 schrieb: Brauche ich auf dem Weg zum Lackierer ein rotes Nummerschild (da Saisonkennzeichen)? Ein Kurzzeitkennzeichen oder Hänger
Grüße
Thomas
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13.11.2017, 22:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2017, 22:27 von Firefield.)
Das funktioniert nicht, da das Fahrzeug ja trotzdem zugelassen ist. Seit 2015 gibt es Kurzzeitkennzeichen nur noch für Fahrzeuge, welche nicht zugelassen sind UND TÜV haben.
Gruß, Johannes
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2017, 23:04 von Tom V.)
Du hast Recht Johannes, der §28, Absatz 4 der STVZO, wurde gestrichen....
Zitat:An Fahrzeugen, denen gemäß § 23 Abs. 1b ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Zulassungszeitraums erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt sein.
gilt nicht mehr
Grüße
Thomas
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13.11.2017, 23:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2017, 23:49 von redking.)
...eine Lackiererei wird Dir sicher eine rote Nummer zum verbringen überlassen. Auspolieren hat den Vorteil, Du hast dann kein nachlackiertes Auto.
Wenn Nachlackierung erforderlich, dann werden normalerweise die benachbarten Teile mit beilackiert, damit keine Farbunterschiede sichtbbar sind. Das wird dann richtig teuer.
Korrekterweise wäre mein vorgehen folgendermaßen: Du bekommst vom Garagennachbarn eine Schadennummer. Dann bei der Versicherung melden, das der Wagen nicht ohne Hänger / Abschleppwagen zur Werkstatt (Saisonkennzeichen) kann und der Schaden aber jetzt aufgenommen werden soll.
Normalerweise käme jetzt ein GA und nimmt den Schaden auf und erstellt ein Gutachten. Abrechnen / repariern kannst Du dann nächstes Jahr machen, oder die VS zahlt die Verbringngskosten.
Auf Frühjahr mit dann folgenden Besuch in einer Werkstatt würde ich mich nicht einlassen, hinterher sträubt sich die VS zu zahlen, könnte ja noch mehr dazugekommen sein.
Und ja, es wird Dir jeder hier etwas anderes raten. Ich drück Dir die Daumen, das Du Dich nicht im März über Deinen jetzt getroffene Entscheidung ärgerst ;-)
VG
Jens
PS.: gelb erfordert eine gute Hand um Farbtongleich zu lackieren (wie silber)
"A" schreibt, "B" versteht...
In bleibender Erinnerung an unseren lieben Freund Ritzelralle †12.11.2012.
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14.11.2017, 01:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.11.2017, 01:25 von Elton1.)
Die Kratzer sind doch tiefer als gedacht und auch noch an der dümmsten Stelle (Kante Türrahmen) ... Habe jetzt die Gegenpartei informiert, dass ein Gutachter geschickt werden soll.
Die leidet auf einmal an "Gedächtnisverlust", trotz abgezeichneten Polizeiberichts...
Grüsse Elton
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(14.11.2017, 01:24)Elton1 schrieb: Habe jetzt die Gegenpartei informiert, dass ein Gutachter geschickt werden soll.
Das ist nicht Dein Ernst, oder? Die gegnerische Haftpflichtversicherung, die den Schaden zahlen soll, schickt den Gutachter?
Was meinst Du denn, was der aufschreibt? Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
Kopfschüttelnden Gruß
Edgar
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Was wird der wohl schreiben, Edgar? Polieren natürlich!
Und das bitte aber in einer Partnerwerkstatt. Das Kindchen-Schema der Versicherungen wirkt auch immer noch bei Auto-Fans.
Konkreter Tipp an den TE: Eigenen Gutachter aussuchen, das Auto zur Besichtigung aus der dunklen Garage rausfahren und Dich vorher von Deiner Werkstatt über den korrekten Reparaturweg informieren. Diesen bei der Besichtigung ruhig mal kundtun. Fachwissen bemerken auch Gutachter! Dann wird auch ein Schuh draus. Und das sind nur ein paar Deiner Rechte im Schadenfall. Den Rest kennen gute Verkehrsanwälte!
Viele Grüße
Martin
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