Das Thema hat mir einfach keine Ruhe gelassen und da heute eh der Wintergartenbauer zugegen war bot sich die Gelegenheit
Bevor ich mir nun aber beim zuständigen Amt ein Eigentor schieße
... eventuell haben wir ja den ein oder anderen unter uns der sich mit baurechtlichen Dingen auskennnt
(selbstredent völlig unverbindlich)
Folgende Ausgangssituation:
Besagte Doppelgarage mit zu geringer Deckenhöhe steht auf einer Seite auf der Grundstücksgrenze und schließt auf der anderen Seite an das Haus an. Hinter der Garage befindet sich ein kleiner Hof, der linksseitig durch eine Mauer in Verlängerung der Garage und rechtsseitig durch die Hauswand flankiert ist. Nach hinten in dieser "Hof" zu unserem, auf einem höheren Niveau gelegenen Garten offen, jedoch nur bedingt einsehbar - und derzeit auch nicht mit einem PKW erreichbar. Bisher war dieser Hof völlig ungenutzt und auch nach der Neugestaltung des Gartens fiel uns keine sinnvolle Verwendung für das letzte verbliebene "Dreckeck" ein.
Nun wäre es ja naheliegend die Rückwand der Garage zu teilen herauszunehmen (würde statisch gehen) und die Fläche hinter der Garage mit einem Kaltwintergarten zu überdachen, wodurch ein weiterer Stellplatz generiert werden könnte und auch die Deckenhöhe ganz andere Möglichkeiten bieten würde. Soweit so gut.
Nun habe ich aber im Zusammenhang mit einem anderen Garagenprojekt in Erinnerung, dass die Garage auf der Grundstücksgrenze nicht höher als 3m bzw. die zugehörige Wand auf der Grundstücksgrenze nicht länger als 9m sein darf.
Stand heute ist es aber so - und hier wird es nun interessant - das die Garage bereits eine Tiefe von 8m hat und die Wand auf der Grundstücksgrenze, also in Verlängerung der Garage, nochmals rund 5m misst.
Wir haben also 8m Garage + 2,5m Wand (Höhe ca. 2,7m) + 2,5m Wand (Höhe ca. 1,5m) => macht 13m Gesamtlänge.
Der Wintergartenbauer meinte nun das das alles kein Problem wäre. Auch wenn die Grenzbebauung 4m zu lang ist, hätte die bestehende Mauer nach den 30 Jahren die sie nun steht Bestandsschutz. Daher wäre der Bau einer Bedachung, ausgeführt als Kaltwintergarten der auf diese Wand aufgesattelt wird, kein Problem.
Daher nun meine Frage. Stimmt das was man uns gesagt hat oder laufen wir Gefahr eines späteren Rückbaus.
(Keine Sorge, ich werde hier wie anfangs beschrieben niemanden auf seine Aussage hin festnageln
Vielleicht kennnt sich ja aber jemand mit so Themen wie dem Bestandsschutz im Baurecht etwas aus und kann eine erste Einschätzung abgeben)
Der Vollständigkeit halber sei noch hinzugefügt... Unser Nachbar hätte nichts dagegen einzuwenden, da er von dem Anbau ohnehin nichts sehen würde. Seine Seite der Wand ist zu 6m von seiner eigenen Garage überdeckt und die restlichen 7m hat er mit einer in etwa 6m hohen Baumhecke bepflanzt.