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@MrGreen
Das liest sich doch gut. Kannst Du den Wagen Mitte August holen, die Postleitzahlen sind: Von FR 63500 nach D 90453. Schick mir doch bei Interesse bitte eine PN.
@Udo
2 x 970 km sind auch kein Pappenstiel. Und Auto gegen Cash geht nicht, habe ich oben schon geschildert.
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Das bedeutet in Frankreich darf man kein Bargeld auf sein Konto einzahlen??
Dann muß Er die Summe eben teilen, wo ein Wille ist ist auch ein Weg...
Grüße
Udo
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Natürlich darf man Bargeld einzahlen. Diese Summe ist jedoch auffällig und weckt das Interesse der Finanzbehörde. Das Geld in 10 Einzelbeträgen einzuzahlen macht es auch nicht besser, ich habe dazu ja keine zwei Wochen Zeit. Aber wir werden einen Weg finden.
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Entweder Transport organisieren wenn Du ihn nicht selbst trailern willst - gibt ja auch Transporter zu mieten, da kannst Du dann auch etwas schneller fahren als mit Hänger.
Blitzüberweisung vor Ort - ist übliche und gängige Praxis. Ich seh das Problem ehrlich gesagt nicht so ganz.
Wenn Du nicht selbst hin willst, dann brauchst Du eben einen Spediteur der Dein vollstes Vertrauen genießt und wenn die Kiste doch nicht Deinen Vorstellungen entspricht hast Du nur die Kosten des Spediteurs zu tragen und sitzt später nicht auf einer Möhre.
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Wieso Möhre? Ich war vor Ort und habe den Wagen innen, außen und unten im Rahmen meiner Möglichkeiten gecheckt und ausgiebig gefahren. Diesbezüglich sehe ich überhaupt kein Problem.
Und Du würdest die Beurteilung eines 52 Jahre alten Autos dem gestressten Fahrer einer Spedition überlassen? Da fand ich es dann schon besser, mir selbst eine Meinung zu bilden.
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Oh sorry, hatte ich überlesen, dass Du schon vor Ort warst.
Dann ist es ja überhaupt kein Thema mehr eine Blitzüberweisung zu tätigen wenn Dein Spediteur vor Ort ist und die Sache abnickt.
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Kann er auf sein Konto einreichen. Ist zu 100% sicher.
Auto per Hänger selber abholen oder mit Spedition mitfahren. Übergabe des Schecks bei Übernahme des Autos.
LG
Dieter
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@Dieter
Prinzipiell hast Du Recht, ich muss es aber etwas relativieren. In Frankreich haben "EU-Ausländer" einen Sonderstatus und können im Gegensatz zu Franzosen auch Summen bis zu 15.000 Euro bei Banken in bar einzahlen. Dies ist aber eher Theorie, da diese Möglichkeit von französischen Firmen kaum genutzt wird. Auch mein Händler kennt diese Regelung, lehnt sie jedoch ab. Der Grund ist der gleiche wie bei Bareinzahlungen in kleinen Tranchen: Die Bank erstattet Meldung, die Finanzbehörden werden aufmerksam und das will kein Gewerbetreibender.
Es bleibt also nur die Blitzüberweisung (Brauche dazu eine neue Bank, meine Ing DiBa bietet das nicht an) bzw. treuhändische Abwicklung über einen Anwalt.