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Hi Forum...
wer weiss was?
hab letztes Jahr meine C6 bei unserer lokalen Versicherung versichert. Ohne Saisonkennzeichen.
Abgemeldet hab ich sie Ende Dezember.
Jetzt möchte ich sie wieder zulassen. Am liebsten die Versicherung woanders abschliessen und rund 400€ sparen.
Kann ich einfach die Versicherung wie bei einem Fahrzeugwechsel wechseln oder ist das ein Versichererwechsel, der eine Kündigung zum 30.11. erfordert?
Gruss Uwe
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Hallo Uwe,
meines Erachtens ruht bei Abmeldung der laufende Versicherungsvertrag. Es handelt sich um eine vorübergehende Stilllegung. Bei Wiederanmeldung auf den gleichen Versicherungsnehmer wie bisher lebt dieser Vertrag wieder auf. Er kann natürlich bei Bedarf - z. B. Versicherungswechsel - ganz normal bis zum 30.11. auf Jahresende gekündigt werden.
Anders wirkt die endgültige Abmeldung bei Verkauf eines Fahrzeugs. Durch den Verkauf endet das Vertragsverhältnis mit der Versicherung. Zu viel bezahlte Prämien sind von der Versicherung zurückzuerstatten. Ein neues Fahrzeug kann man nun auch bei einer anderen Gesellschaft versichern.
Also ich denke, du musst in den sauren Apfel beißen und kannst den Vertrag erst zum Jahresende kündigen und dann den Versicherer wechseln. Vor der Kündigung empfiehlt es sich allerdings, mit dem neuen Versicherer schon Anfang November alles klar zu machen, um hier keine Überraschungen zu erleben. Das kann gerade mit exotischen Fahrzeugen immmer wieder passieren. Für die Kündigung der bisherigen Versicherung ist dann immer noch genug Zeit bis zum 30.11.
In jedem Fall würde ich als erstes mit der bisherigen Versicherung über die Wechselabsicht sprechen. Manchmal gibt es da ungeahnte Sondertarife oder Treueboni usw., weil man vielleicht versucht, dich zu halten. Habe ich selbst schon erlebt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Aber auch hier scheint der Grundsatz zu gelten: Wer nicht fragt, zahlt halt mehr...
Viele nette, vette Grüße
Peter
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...Kann meinem Vorredner nur voll und ganz beipflichten.
Leider.
Gruß
Raimund
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Hi Peter
Danke für die ausführliche Erklärung... Dann werde ich da mit der bisherigen Versicherung mal ins Gebet gehen...
Uwe
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Hallo Uwe,
war bei mir etwas anders. Habe mein Fzg, vorübergehend stillgelegt, macht man eigentlich immer
außer man verschrottet das Fzg.
Ich bekam die zuviel gezahlten Versicherungsbeiträge und die zuviel gezahlte Kfz-Steuer wieder zurück.
Beim Wiederzulassen brauchte ich eine neue Nummer der Versicherung (früher Versicherungsdoppelkarte) von der Versicherung bei der ich das Fzg versichern möchte.
Gruß Hermann
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Ich bin sicher, das funktioniert auch. Allerdings will ich ja die SF Stufe von der alten Versicherung übernehmen. Wenn das nicht klappt, wird es deutlich teurer...
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Ich habe sie auch immer abgemeldet und dann von der Versicherung und Finanzamt zuviel bezahlte Prämie bzw. Steuer erstattet bekommen.
Dann mit neuer eVB Nummer (allerdings hatte ich immer dieselben Versicherung) wieder mit (altem Kennzeichen) angemeldet.
Dein Wunsch sollte m.E. Funktionieren
Peter
(Notfalls an Deine Frau verkaufen, dann zurück kaufen und dann anmelden?!)
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Bei mir neuen Versicherung muss ich ja die Vertragsnummer des alten Vertrages angeben um die SF Klasse zu übernehmen. Ob das klappt, will ich schon gerne vorher wissen...
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Der Vorversicherer hat immer das Vorrecht. Ein Wechsel ist nicht möglich, da auch die neue Versicherung anfragt und in diesem Fall ablehnen muss. Du hast hier nur eine Chance ausserordentlich zu kündigen, falls der Beitrag erhöht wird.
LG Michel
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Zitat:Original von PG
Ich habe sie auch immer abgemeldet und dann von der Versicherung und Finanzamt zuviel bezahlte Prämie bzw. Steuer erstattet bekommen.
Dann mit neuer eVB Nummer (allerdings hatte ich immer dieselben Versicherung) wieder mit (altem Kennzeichen) angemeldet.
Dann solltest du das nächste Mal deiner Versicherung sagen, dass die Prämie stehenbleiben und der Vertrag ruhen soll. Denn nur so ist der Wagen versichert (beitragsfreie Ruheversicherung). Ansonsten gehst du leer aus, falls der z.B. gestohlen wird oder die Garage abfackelt. Bei dieser Version benötigst du bei der Wiederzulassung ebenfalls eine EVB - sonst bekommst du den Wagen gar nicht zugelassen. Lässt man sich die zuviel bezahlte Prämie bei Stilllegung zurückzahlen, ist der Vertrag im Prinzip aufgelöst. Das sollte auch aus dem Schreiben der Versicherung hervorgehen, mit der dir die Restprämie, die ausgezahlt wird, mitgeteilt wird.
Die Rückzahlung der Kfz-Steuer ist davon unabhängig und erfolgt in jedem Fall.
Gruß, Midnight-Cruiser
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