Ausnahmegenehmigung rote Blinker
#31
Hallo,

Zitat:Meine Zulassungsstelle (Generell alle) muss diese Eintragung nicht akzeptieren und kann daher die Betriebserlaubniss verweigern!

Wofür sind eigentlich unsere TÜVer so lange ausgebildet und in den geltenden Vorschriften und Normen fit gemacht worden wenn ein sesselpfurzender Verwaltungsbeamter dritter Klasse alles willkürlich handhabt und sich als Herr über Leben und Tod profilieren darf.

Jedesmal wenn ich das lese hab ich sooooon Hals!!

Da gehört der gesamte Berufsstand reformiert (und wie immer kommt es schlimmer):

Diplom- Verwaltungsingenieur mit Berufsbeamtenanwartschaft und Pensionsberechtigung ab dem 3. Lebensjahr (das muss der Gott sein der die Welt anhält)

oh gottogott......
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#32
Zitat:Ich habe mitteilen lassen, das es keine Bausätze gibt, aber für Corvetten und fragen hierzu sein das http://www.corvetteforum.de absolut passend und spezielle Fragen bitte an Jörg von ACP-Euskirchen oder Frank Dragun!
Da liegt wohl ein Mißverständnis vor. Zu fragen bin ich auf keinen Fall, da ich mich nicht beruflich mit Autos auseinandersetze.
Da ist der Jörg Vogelsang die bessere Anlaufstelle. Der kennt sich mit solchen Repliken aus, da er sowas schon öfter gebaut hat (nicht Callabista, aber andere auf Corvettebasis).

Grüße vom Nichtschrauber
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#33
@ Frank Dragun: Nee, es ging in diesem Zusammenhang bei dem Telefonat auch nicht um Replikas, sondern generell um Sorgen oder Änderungswünsche bei einer Corvette!!
Und ich Dachte wirklich, Du schraubst Beruflich an Autos besoffen

Ich kenne Jörg (Leider) nur vom telefonieren, aber Er gab so gewaltig viel mühe!
Dich kennen ich leider nur vom posten im Corvetteforum, aber auch Du scheinst mir für die meisten "exotischen" Wünsche sowie alltäglich wiederkehrende Sorgen und Fragen rund um die Corvette äusserst Prädistiniert.

@Treurentner: Ich muss mich auch "böse" zurück halten, vor meiner Krankheit wäre ich mit 'ner geliehenen Wumme hingegangen (war halt früher 'n echt schlimmer) oder hätte jemanden hingeschickt (nur um die Sachlage zu Klären). Ein wertvolles Original-Fahrzeug zu verunstallten, nur weil der liebe TÜVler den Wagentyp nicht mag oder "Er" neidisch ist, lässt meinen Blutdruck immer noch steigen.

@man-in-white: Da hast Du absolut Recht!! Was der Deutsche nicht will, begreift er auch nicht und bekommt vor Gericht sogar Recht.

@Porter: Schon Klar mit Deinen Scheinkopien und ist auch 'ne gute Idee. Nur ist der TÜV Ländersache, da das KBA keine Lust zu den immer wieder erfolgten Streitereien mit dem TÜV hatte.
Innerhalb Deines Bundeslandes ist die Scheinkopie für die anderen eine grosse Hilfe.

@mijosch: Wurstblinker?? Keine Chance in Bremen. Normal sind Warzen-Blinker das Minimum und selbst die müssen nicht anerkannt werden.
Es gibt eine Möglichkeit (muss aber leider Eingeklagt werden): Wenn durch die Blinkerumrüstung bei einem Original das gesammte Erscheinungsbild erheblich gestört wird und durch das Nachrüsten ebenfalls der Fahrzeugwert erheblich reduziert wird (hierzu gehört ebenfalls das Erscheinungsbild und eventuell neu benötigte Löcher oder neuzeitliche Halter für Blinklichter oder Modifikationen der Elektrik, die erheblich von der Baujahr/ Auslieferungszeit des Originalfahrzeugs abweichen (Relais, Sicherungen, Leitungen und Kabel...).
Letztendlich muss die Blinkfrequenz und die Leuchtkraft/Leuchtwinkel stimmen.
Aber:
Selbst bei der zu erwartenden Freigabe "rote Blinker" durch das Gericht kann der TÜV noch neue Gutachten verlangen und der Spass fängt fast wieder von vorne an (und der TÜV wird giftig und überkritisch).
Also backen wir kleine Brötchen und versuchen diese Hürde auf die wirklich nette Art und Weise zu nehmen (klappt ja auch recht häufig, aber leider nicht immer).

@all:
Also warte ich bei mir erst einmal, bis es soweit ist. Dann wird das Ergebniss sofort hier Mitgeteilt. Aber Dauert noch ein bischen. Meine "Canibalistische" erhält noch einen Vollcheck, neue "original-Caballista-Socken", alten 1980er Luftfilter (jetzt soll ein 87er drauf sein), 1980er Motoröl- und Getriebeöl-Kühler, neue Schläuche für die Servolenkung (die originalen sind nach 24 Jahren undicht und porös, wat fürn Wunder Feixen), Probe- und Kontrollfahrten (teilweise mit dem §21-TÜV-Mann, Göhn ich Ihm und mir Hilfst) und dann wird mir der Brief zugeschickt.
UND DANN DARF ICH ZUM TÜV-BREMEN FÜR DIE KFZ-KENNZEICHEN!

OK, ich habe mich jetzt ausgeschrieben.
Danke für das Lesen und grüsse an Euch vom
OSC-Canibalisten STRUPPI
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#34
Hallo,

heute kam Post vom RP.

Im Umschlag fand ich die Ausnahmegenehmigung für die roten Blinker und grüne Warnblinkkontrolleuchte.

Hurra, dachte ich mir. Yeeah! OK! King

Die Freude währte aber nur bis zur nächsten Seite, denn hier ist der Geührenbescheid zu finden.

Auszug:
"Unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwandes sowie der Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller erscheint die Erhebung einer Gebühr von EUR 130,- sachgerecht und wird so festgesetzt."

EUR 130,- ???

Wahrscheinlich dachten sich die nette Beamten: Der kriegt die Ami-Schüssel ohne uns nie zugelassen, dann schröpfen wir ihn auch gleich richtig.

Ich finde die Gebühr eine bodenlose Frechheit und Unverschämtheit.

Deutschland, Du kotzt mich an. Zum K....n Zum K....n Zum K....n

Was bleibt mir anderes übrig, ich werde wohl löhnen müssen...
Viele Grüße
Andreas
[Bild: Logo.jpg] [Bild: polarbear.jpg] [Bild: treffen.gif] [Bild: 3dshark.gif]
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#35
@hubsi:
Post vom "Reichs-Präsidenten" kostet immer richtig Kohle, aber 130 €? haarsträubend

Aber wenn's hilft und Du mit schwarzer Nummer fahren darfst, hat es sich gelohnt!!

Ich muss noch bangen.

Gruss vom OSC-Canibalisten

STRUPPI
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#36
Hallo Andreas,

und mir erschienen die € 50,- dafür schon viel, die ich für die gleiche Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungsstelle bezahlen musste.

Wie oben schon gepostet, kostet die Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungstelle Rüsselsheim pro Paragraph € 25.-. Für meine Ausnahmegenhmigung für den US-Brief habe ich beim RP Darmstadt ebenfalls € 25.- gelöhnt.

Auf jeden Fall anrufen und Minderung verlangen!

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#37
hehe, komm nach Bayerm. Habe pro Ausnahmegenhmigung bei der Zulassungsstelle nur 15 Euronen zahlen müssen. mein Dodge brauchte fünf - mit 75 Euro war ich dabei !

grüße
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#38
Hallo ANdreas, 130,- Euronen ist auch beim Wetterau-Kreis üblich,
brutal überzogen aber wohl nicht zu ändern.... Heulen

geschröpfte Grüße

Patric
[Bild: osc_logo_klein.gif] [Bild: GTC_patric_21.jpg]
Senior Head of Strategy Services
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#39
dafuer, dass es diese ausnahmegenehmigungen theoretisch nicht mehr gibt.....
um ehrlich zu sein, um so eine genehmigung zu bekommen waere ich gerne bereit 130EUR zu bezahlen! okay, ich habe diese genehmigung fuer mein auto!
aber es gibt bestimmt viele menschein die dich darum beneiden werden!

KITT
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#40
Ist ja schon Abzockerei. Aber leider darf das jeder Hinz und Kunz selber festlegen, ich glaube bis hoch zu 250 €.

Ist das noch drin oder sollen wir eine Sammlung veranstalten???? Ich wäre dabei.

Frank
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