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Zitat:Original von C1-Matthias
Kingt irgendwie unlogisch. Das Fahrzeug hat die HU in 2014 bestanden, also sollte es auch zulassungsfähig sein. Leider kennen auch die Mitarbeiter in HH die eigenen Vorschriften nicht.
Meine 69er hatte keinen US Title, also sollte eine Zulassung unmöglich sein. Nach langer Diskussion und Telefonat mit dem Bundeskraftfahrtamt ging es dann doch.
Zitat:Original von Sadibaer
Hallo
Da du in HH bist
fahr doch mal zum Alex zur Oldtimer Tankstelle
der gibt dir bestimmt guten Rat was zu machen ist.
Er macht auch H Kennzeichen Vollabnahmen und trägt Rad/ Reifen Kombinationen ein
Alex darf als GTÜ-Prüfer keine Vollabnahmen machen, das macht hier nur der TÜV Hanse.
Gruß
Matthias
Hallo Matthias
da habe ich dann wohl falsch gedacht, komischerweise hat er meine Rad Reifen Kombi Änderung mit Gutachten auch eingetragen. das durfte früher auch nur der Baurat machen.
Nochmal die Frage an den C3 Besitzer
Sind denn überhaupt keine Daten mehr im Verkehrsamt gelistet. Wurde das dort geprüft oder haben die dich gleich wieder weggeschickt. Siehe hier
Wann eine Vollabnahme beim TÜV erforderlich ist
Nach § 21 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) (Stand: Januar 2012) ist seit 2008 eine Vollabnahme, das sogenannte Vollgutachten, erst dann notwendig, wenn Ihr Fahrzeug länger als sieben Jahre abgemeldet war und dessen Daten aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurden, was nach sieben Jahren auch geschieht. Ob dem so ist, erfahren Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle unter Angabe der Fahrzeug-Ident-Nummer. Sind dort noch Daten vorhanden, ist keine Vollabnahme erforderlich, es reicht die normale Hauptuntersuchung.
: C4 84 - 89 Gauge Cluster Doc,,
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Moin Dirk!
Welche Zulassungsstelle warst du denn? Ich hatte es beim ersten Versuch in Bergedorf probiert, weil ich nur dort einen kurzfristigen Termin bekam und es eilig hatte. Der Typ dort hat mich glatt wieder weggeschickt, weil mir angeblich irgendein Dokument gefehlt hat. Auf Anraten von Clubkollegen bin ich dann nach Langenhorn zur Zulassungsstelle. Da gab's gar kein Problem, das angeblich fehlende Dokument wurde hier nicht vermisst, kleine Nummernschilder vorn und hinten gekriegt, alles bestens. Versuchs doch da noch mal!
LG,
Esther
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Ich war in Bergedorf.
Abgelehnt jedoch hat der Ausschläger Weg.
Dorthin musste die Dame eine Anfrage
wegen der Sondereintragungen schicken.
Versuch es Montag erstmal in Niedersachsen.
Dann mal weitersehen.
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Hi Dirk,
das sogenannte Vollgutachten nach §21 enthält eine HU, ist aber weder genauer noch umfagreicher. D.h. wenn du vor einem Jahr das H-Gutachten bekommen hast, solltest du jetzt auch den HU-Teil des Vollgutachtens problemlos meistern.
Problematisch sind die "anderen" Teile des Vollgutachtens: deine Vette wird so behandelt, als sei sie noch nie in Europa zugelassen gewesen. Also brauchst du Ausnahmegenehmigungen für die roten Blinker, Nummernschilder usw., die man inzwischen eigentlich nicht mehr bekommt. Und die obligatorischen Rückstrahler.
Hast du noch den alten Fahrzeugbrief? Dann Kopie für deine Akten.machen und das Original mitnehmen. Vereinfacht z.B. die Datenbeschaffung.
Viele Grüße, Mirko
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Zitat:Original von cooper
Hi Dirk,
das sogenannte Vollgutachten nach §21 enthält eine HU, ist aber weder genauer noch umfagreicher. D.h. wenn du vor einem Jahr das H-Gutachten bekommen hast, solltest du jetzt auch den HU-Teil des Vollgutachtens problemlos meistern.
Problematisch sind die "anderen" Teile des Vollgutachtens: deine Vette wird so behandelt, als sei sie noch nie in Europa zugelassen gewesen. Also brauchst du Ausnahmegenehmigungen für die roten Blinker, Nummernschilder usw., die man inzwischen eigentlich nicht mehr bekommt. Und die obligatorischen Rückstrahler.
Hast du noch den alten Fahrzeugbrief? Dann Kopie für deine Akten.machen und das Original mitnehmen. Vereinfacht z.B. die Datenbeschaffung.
Viele Grüße, Mirko
Alter Fahrzeugbrief ist hier das Zauberwort, von dort werden alle Eintagungen anstandslos übernommen.
Die Abgasuntersuchen ist ein W....
Wer von denen hat denn von den alten Vetten die Abgaswerte in seinem Rechner?
C4, C5, C6 und jetzt die C7, aber davor!
Meine war ein paar Jahre länger abgemeldet TÜV und AU fertig....muss aber zugeben, die Äußerung des Hr. vom TÜV war:"Was soll ich da prüfen?"
Gruß Andreas
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Guten Morgen,
aus aktuellem Anlaß: ist eine Vollabnahme nach §21 auch notwendig, wenn ein Fahrzeug, das bislang nur mit roten Nummern bewegt wurde, auf H-Kennzeichen umgerüstet werden soll?
Ich frage, da ich eine C3 im Auge habe, deren aktueller Besitzer ein rotes Kennzeichen für seinen Oldtimer Fuhrpark hat. Beim Kauf wäre noch H-Kennzeichen und TÜV fällig. Nach dem Durchlesen der Posts hier, bin ich etwas verunsichert darüber, ob dies problemlos möglich ist.
Danke vorab für Eure Expertenmeinungen.
Grüße,
Christian
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@ Christian:
Ja. War bei meiner C4 auch nötig. Vor dem H war die auf roter Nummer.
Gruß,
Fabi
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Zitat:Original von Fabi
@ Christian:
Ja. War bei meiner C4 auch nötig. Vor dem H war die auf roter Nummer.
Gruß,
Fabi
Oha!
Gut, daß wir da vorher drüber gesprochen haben. Danke für die Info, Fabi.
Gruß,
Christian
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Hi Christian,
das hängt davon ab, wie lange das Auto schon mit der roten Nummer bewegt wird. Wenn die Umstellung weniger als sieben Jahre her ist, könnte der alte Datensatz noch existieren. Man kann das so betrachten, als ob durch die rote Nummer das Auto damals abgemeldet wurde.
Schau halt, dass du möglichst viele alte Unterlagen zusammen bekommst, vor allem den alten Fahrzeugbrief.
Viele Grüße, Mirko
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