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Ja, die roten Siedmarker.
Nimm Klebeband, das fällt irgendwann von alleine wieder ab.
Warum die Dinger bei neuen Autos rot leuchten dürfen nur weil sie Bestandteil der Rückleuxhten sind, als einzelnes Bauteil ausgeführt aber nur gelb ist mir schleierhaft.
Bei einer annäherung von der Seite bei Nacht sieht man doch eh nicht wie die aufgebaut sind.
Aber eine logische und überzeugende Antwort wird wohl auch der TÜV nicht liefern können.
Ist halt reine Schickane.
Frank
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Zitat:Original von man-in-white
Ist halt reine Schickane.
Frank
...oder Schickeria
https://www.myvideo.de/watch/9141930/Spi...keria_1982
.
" Besser eine gesunde Verdorbenheit, als eine verdorbene Gesundheit."
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Die Antwort liefert ja auch nicht der TÜV, sondern die Zulassungsbehörde - also die "Landesfürseten"....
Viele Grüße, Martin
18436572
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Zitat:Original von sihui
Zitat:Original von HDVette53
Mir wurde vor einem Jahr bei der Umeldung gesagt, gelb dürften sie jetzt sein, nicht aber rot.
Mein Volvo hat hinten rote Seitenmarkierungsleuchten, diese sind allerdings in die hinteren Rückleuchten integriert. Nur bei Integration in andere Leuchten ist rot erlaubt, ansonsten müssen sie gelb sein.
Das lässt sich wohl aus §51a der StVZO Absatz 6 ableiten:
Zitat:Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.
Gruß, Sigi
Hi Sigi,
vielen Dank für die Aufklärung!!!
Gruß...
René
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Hm, alles tolle, aber keine einheitliche Aussage bzgl. Sidemarker...und genauso wird es anscheinend auch gehandhabt. Abhängig vom Prüfer ( Bananenrep...? )
Vor sieben (!) Jahren waren die hinteren Sidemarker hier in BS ( in Niedersachsen... ) schon bemängelt worden ( bei einem Fzg. welches seit 1991 hier in D läuft ).
Birnen raus...Nönö, kam da vom TÜVer, Gläser von innen schwarz lackieren, dann geht das...
Aber es passen ja auch die vorderen (gelben) Sidemarkergläser in die hinteren Ausschnitte...das schaut wenigstens ordentlich aus und leuchte auch noch...
Wobei...andere C3en mit identischen Städte-Buchstaben im Kennzeichen fahren hier mit roten Sidemarkern seit Jahren rum.
Warum immer ich...
Grüßle
Jens
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Ola Michael,
mit den Sachen die Du nicht geregelt bekommst fahr wie schon ein paar mal erwähnt, zum Jörg (ACP). Was die Reifen angeht, die bekommst Du evtl. über den Werner Moll in Alsdorf eingetragen. Ruf den mal an, hat bei mir im Frühjahr auch geklappt. Die Felgen sollten vielleicht nicht zu modern sein.
Gruß aus BM
Stephan
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- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Bei meiner 71er LT-1 wurden die Sidemarker vor zehn Jahren bei der TÜV-Vollabnahme mit gelbem Klebeband abgedeckt und alles war gut.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Das mit der Bananenrep.... stimmt in manchen Punkte zu 100%.
Wie kann es sein, dass ich bei der C1 Vollabnahme inkl. Oldi-Gutachten beim TÜV-Prüfer (kam in die Werkstatt, Niedersachsen) nur ca. 110 € bezahlen musste, für die C2 Vollabnahme inkl. Oldi-Gutachten waren das die normalen ca. 350 € (Nordrhein-Westfalen).
Habe aber auch gehört, das so eine H-Zulassung schon mal 500 € gekostet hat.
Der eine TÜV Prüfer (Split) hat die Anbringung größerer Reflektoren haben wollen, dem anderen (C1) war das egal.
Mal bekommt man bei der selben Zulassungstelle (selbe/r Sachbearbeiter/in) vorne und hinten die Traktoren-Kennzeichen (Split), mal nur hinten (C1).
(für mich war die Zulassungstelle nur interessant, weil ich dort fast meine absoluten Wunschkennzeichen bekommen habe (wurden sogar mit einer anderen Zulassungsstelle getauscht) für die C1 eine 1 , für die Split eine 2).
Also liegt man da mit dem Begriff Bananenrep.... nicht ganz falsch.
Dir viel Glück bei der Zulassung der C3.
Und der Tipp, Dir einen andere Prüfstelle zu suchen, wäre das was Du machen solltest.
Fahr einfach ein paar Kilometer weiter, da könnte die Voraussetzung schon ne ganz andere sein.
Vette Grüße Dolf
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Die "Bananenrepublik" bei unseren H-Kennzeichen ergibt sich - leider - aus §21c Abs. 1 StVZO:
"Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekanntgemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen."
Iist also tatsächlich vom Bundesland und vom Prüfer abhängig... Hast Du aber erst mal alles drin, was Du brauchst, dann klappt es i.d.R. auch in einem anderen Bundesland.
Blöd, ist aber so
Viele Grüße, Martin
18436572
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