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Hi Jens,
beim Threadstarter geht es aber darum, ob die Ausnahmegenehmigung überhaupt erteilt wurde.
Bei ihm in den Papieren steht ja nur, dass sie erforderlich ist.
Habe es ja oben schon geschrieben: Steht drin, dass eine erteilt wurde, ist alles in Ordnung.
Gruß
JR
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Also im April 1982 eine Ausnahmegenemigung vom RP Stuttgart erhalten
für Gurte ohne Prüfzeichen und Blinker und Warnblink hinten rot u.s.w.
ist auch im alten Brief eingetragen alles und auch das eine Ausnahmegen. erforerlich ist.
Hat gekostet 60 Deutsche Mark
Dann im Oktober2006 bei Erteilung der neuen Zulassungsbescheinigung wurde vom Landrat des MKK eine neue Ausnahmege. erteilt für die gleichen Sachen und auch so in den Papieren vermerkt. Hat gekostet 72 Euro
Also egal was in den Papieren steht ob erforderlich oder erteilt, Habe immer die dazu gehörigen Schreiben vom Amt erhalten.
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Gruß Wolfgang
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Hallo Wolfgang,
Würdest Du mir eine Kopie davon zusenden? Das würde mir sehr helfen.
Vielen Dank
Andreas
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Normalerweise erstellt der TÜV eine Vorlage, die das SVA im Allgemeinen übernimmt. Wenn im Brief steht: "Ausnahmegenehmigung erforderlich" sollte das SVA (wenn sie das Auto zulassen) diese Ausnahmegenehmigung erteilen. Dann steht in Feld 22 "Ausnahme erteilt durch RP... am ...
Steht das nicht da, hat das Amt gepennt. Erst mit Einführung des EG-Doc wird ein extra Blatt für die Ausnahmen erstellt. Das gilt seit 2010. Aber auch dann wird das Blatt vom SVA eingezogen.
Hast du zufällig noch den alten Brief, in dem der TÜV-Mensch den Text selbst reingetippt hat? (kann nur sein, wenn das Auto vor 2005 in Dtl. zugelassen wurde)
Alex
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Zitat:Original von JR
Der Zulassungsstellenmitarbeiter hat in dem Fall Recht!
Richtig. Dazu kommt noch, dass Hamburg mittlerweile keine neuen Ausnahmegenehmigungen für rote Blinker vergibt, wenn Baujahr >1970. Früher war das kein Problem, ich habe von meinen diversen rot-blinkenden Fahrzeugen noch Kopien der Ausnahmegenehmigungen. Die müssen auch (theoretisch) tatsächlich im Fahrzeug mitgeführt werden, das steht auf den Papieren drauf. Zudem ist der Geltungsbereich ausdrücklich auf die Zulassung in Hamburg beschränkt, d.h. wenn man aus Hamburg weg zieht erlischt die Ausnahmegenehmigung und man muss sich am neuen Wohnort eine neue Ausnahmegenehmigung holen.
Sollte sich HH partout bei dem Anliegen querstellen, gibt es einen Ausweg: Tageszulassung in einem Bezirk der deutschlandweit gültige Ausnahmegenehmigungen ausstellt, dann nach HH ummelden. Gibt einen unnötigen Eintrag im Fahrzeugbrief aber ist eine legale Möglichkeit
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Ist in Köln und Berlin genau so wie von Eckoman beschrieben.
Nur ist mir keine Stelle bekannt, die deutschlandweit Ausnahmegenehmigungen erstellt. Nur jeweils auf den Zulassungs- bzw. Regierungsbezirk beschränkt, entweder Regierungspräsidium oder Landrat.
Wahrscheinlich verhält es sich hier wie bei der Vergabe der kleinen Kennzeichen. Da macht jede Stelle das, was ihr in den Kram paßt.
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Zitat:Original von Frank the Judge
Nur ist mir keine Stelle bekannt, die deutschlandweit Ausnahmegenehmigungen erstellt.
Mir ist zumindest eine bekannt, die das vor ein paar Jahren gemacht hat. Allerdings sollte man da nicht mit der Tür ins Haus fallen um schlafende Hunde zu wecken, á la am Schalter fragen: "Stellen Sie deutschlandweit gültige Ausnahmegenehmigungen aus?"
Zitat:Original von Frank the Judge
Wahrscheinlich verhält es sich hier wie bei der Vergabe der kleinen Kennzeichen. Da macht jede Stelle das, was ihr in den Kram paßt.
Genauso ist es, das Thema Ausnahmegenehmigungen ist absolutes Wildwest-Terrain. Und das ist vom Gesetzgeber sogar so gewollt, so kann jede Zulassungsstelle für jeden einzelnen Ausnahmetatbestand individuell festlegen was er kosten soll, von 10-512 EUR. Im günstigsten Fall kosten 7 Ausnahmen also 70 EUR, im ungünstigsten 3.584 EUR
Aber so ist es eben wenn man sich abseits der Norm bewegt, und das machen wir mit den US-KFZ ja ganz bewusst
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Zitat:Wahrscheinlich verhält es sich hier wie bei der Vergabe der kleinen Kennzeichen. Da macht jede Stelle das, was ihr in den Kram paßt.
So ist das wohl. Bei mir erkannte man die eingetragenen kleinen Kennzeichen und Seitenbegrenzungen nach 6 Jahren bei Ummeldung in einen unmittelbar angrenzenden Landkreis nicht mehr an. Angeblich eine neue Weisung der Landesregierung. So wurde es mir auch von den Regierungsstellen bestätigt. Auch die roten Blinker sind laut TÜV in meinem Fall nicht mehr zulässig, weil das EZ-Datum nach dem 1.1.1970 liegt. Natürlich fahren bei uns noch etliche Hundert neue Fahrzeuge amerikanischer Soldaten mit roten Blinker und normalem deutschen Kennzeichen herum. Da ist das dann kein Problem. Und natürlich habe ich eine 14 Jahre alte Harley mit kleinem Kennzeichen. Bei uns bist du der Ärmste, wenn du etwas änderst, und sei es nur die Adresse.
Viele Grüsse
Josef
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Die Soldaten fahren doch mit Kennzeichen rum die Deutsch aussehen, die sind aber keinem realen Kreis zugeordnet.
Wurde doch damals gemacht damit man die nicht sofort als US Bürger erkennt.
Frank
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Also HIER fahren die Amis mit Stuttgarter Kennzeichen im Kleinkraftradformat rum, die sonst kein Normalsterblicher bekommt
Viele Grüße, Martin
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